Umweltverbände üben scharfe Kritik an Windrad-Genehmigungen bei Nittenau

Von Norbert Wanner · 26. Januar 2026 um 05:00

Die Bürgerwindenergie Nittenau GmbH kann vorerst aufatmen: Für die Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf dem Schwarzerberg erhielt das Unternehmen mit Sitz im Markt Erlbach vor gut einem Monat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Diese Erlaubnis führt allerdings zu scharfer Kritik vom Landesbund für Vogelschutz (LBV) und vom Bund Naturschutz (BN). Betroffen ist von der Genehmigung formal die Gemarkung Nittenau, auch wenn die Stadt Nittenau selbst weit weg ist. Tatsächlich berührt sind dagegen unter anderem Ortsteile der Stadt Maxhütte-Haidhof wie Meßnerskreith und Katzheim.

Für Insider kam der Schritt nicht völlig überraschend. Nachdem das ursprünglich auf dem Schwarzerberg geplante Windvorranggebiet SAD 38 vom Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord gestrichen wurde, gab es noch die Vorbescheide aus 2023 hinsichtlich einer möglichen Genehmigung.

Gesamthöhe der Anlagen beträgt gut 260 Meter

Die einzige Möglichkeit die Windräder zu errichten, bestand darin, einen Genehmigungsbescheid zu erhalten, bevor die geplanten Windvorranggebiete im Landkreis Schwandorf Rechtskraft erlangen. Das soll voraussichtlich in diesem Frühjahr der Fall sein. Aus Sicht der Antragsteller wurde die Zeit knapp.

Im Detail wurden nun zwei Windkraftanlagen des Typs Vestas V172 mit einer Nennleistung von 7,2 Megawatt und einer Nabenhöhe von 175 Metern bei einer Gesamthöhe von 261 Metern genehmigt.

Ob damit die Entscheidung endgültig gefallen ist, bleibt noch fraglich. Von Anfang an gab es nicht nur Widerstand von Bürgern, es gründete sich auch der Verein Erholungsregion Regental, um diese aus Sicht der Gegner einmalige Naturlandschaft zu erhalten. Auch der LVB und der BN sprachen sich vor Ort immer wieder klar gegen das Projekt aus.

Die aktuelle Genehmigung von zwei Anlagen führt die Regionalplanung ad absurdum.Christian Stierstorfer und Christoph Bauer in einer Pressemitteilung des Landesbundes für Vogelschutz

Entsprechend harsch fallen die Stellungnahmen der Verbände aus. Die beiden LBV-Vertreter Christian Stierstorfer und Christoph Bauer formulieren in einer Pressemitteilung: „Der LBV lehnt den Standort aufgrund zahlreicher arten- und naturschutzfachlicher Betroffenheiten klar ab.“ Dabei gehe es unter anderem um seltene, kollisionsgefährdete Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Wanderfalken, sowie ein nachgewiesenes Luchs-Vorkommen. Zudem seien Europäische Schutzgebiete (Natura2000), Naturwaldreservate und Flächen des Vertragsnaturschutzes betroffen.

„Diese Erkenntnis wird im neuen Entwurf des Regionalplanes bestätigt. Das geplante Windvorranggebiet SAD 38 wurde explizit aus Artenschutzgründen gestrichen. Die aktuelle Genehmigung von zwei Anlagen führt die Regionalplanung ad absurdum“, so die Einschätzung der LBV-Vertreter. Befremdlich sei, dass die Naturschutzverbände bisher keine Möglichkeit hatten, sich offiziell in das Genehmigungsverfahren einzubringen. Es sei keine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden. Der LBV wird die Einleitung rechtlicher Schritte prüfen. „Das Festhalten an den Planungen ist nach Ansicht des LBV mit den geltenden Naturschutzgesetzen nicht vereinbar.“ Dabei gehe es auch um die Frage nach dem Stellenwert der Regionalplanung zum Thema Windkraft.

Hier wurde Planung konterkariert, Umweltrecht ausgehebelt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände bewusst umgangen.Klaus Pöhler, Vorsitzender der Kreisgruppe Schwandorf vom Bund Naturschutz

In der Pressemitteilung der BN-Kreisgruppe Schwandorf heißt es: „Der BN übt scharfe Kritik an der Genehmigung von zwei Windkraftanlagen auf dem Schwarzerberg. Die Genehmigung wurde vom Landkreis Schwandorf ohne Anhörung der anerkannten Umweltverbände zwei Tage vor Weihnachten erteilt.“ Während die Regionalplanung nach über drei Jahren intensiver Prüfung genau dieses Gebiet als ungeeignet eingestuft habe, „wurden parallel dazu im Landratsamt Schwandorf Fakten geschaffen.“ Kreisgruppenvorsitzender Klaus Pöhler findet: „Hier wurde Planung konterkariert, Umweltrecht ausgehebelt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Naturschutzverbände bewusst umgangen.“

Dabei wird ausdrücklich betont, dass man grundsätzlich ohne Windkraft keine Chance sehe, sich vor den Folgen des Klimawandels zu schützen. „Der geplante Windpark im Witzlarner Forst mit insgesamt zwölf Anlagen auf Schwandorfer und Burglengenfelder Gemeindegebiet wird zum Beispiel vom BN nicht kritisiert.“ Überhaupt habe der BN nur drei von ursprünglich 52 angedachten Einzelvorhaben im Rahmen der Änderung des Regionalplanes kritisiert. Jedoch: „Besonders wertvolle, alte Wälder mit besonderem Artenreichtum müssen geschont werden.“

Es stehen noch genügend Areale zur Verfügung

Der BN weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass auch ohne das Windvorranggebiet SAD 38 immer noch reichlich genug andere Areale zur Verfügung stehen würden: „30 Gebiete mit 2530 Hektar.“ Zudem wird betont: „Besonders schwer wiegt, dass selbst die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für erforderlich gehalten hatte. Auch der Bund Naturschutz hat das Landratsamt mehrfach darauf hingewiesen.“

Derzeit würden daher „intensiv rechtliche Schritte gegen diesen Genehmigungsbescheid“ geprüft. „Wir stehen ganz klar zur Energiewende – aber nicht um den Preis von Intransparenz und der Missachtung des Naturschutzes“, betont Klaus Pöhler abschließend.