Nach „Nein“ zum Schutz des Weihergebiets: Umweltverbände rügen den Schwandorfer Kreistag

Von Thomas Rieke · 12. Dezember 2024 um 15:00

Die Entscheidung des Kreistags, das Eselweihergebiet bei Teublitz nicht als Landschaftsschutzgebiet auszuweisen, ist bei Umweltverbänden auf scharfe Kritik gestoßen. Die MZ erreichten dazu Stellungnahmen der Bezirksgeschäftsstelle des Landesbunds für Vogel- und Naturschutz (LBV) sowie der Kreisgruppe des Bund Naturschutz.

Wie berichtet, gab es schon vor über zehn Jahren Bemühungen, das Eselweihergebiet unter Schutz zu stellen. Ein Antrag des Grünen-Kreisrats Rudi Sommer war 2013 mit Verweis auf die Pläne für eine Ortsumgehung abgelehnt worden. Nachdem sich das Straßenprojekt erledigt hatte, unternahm der Teublitzer Christoph Namislo einen neuen Anlauf.

Über seinen Antrag sollte am 9. Dezember im Kreistag entschieden werden. Das Ergebnis: Mit 28:26 Stimmen, also denkbar knapp, wurde er abgelehnt. Als Hauptargument führte Landrat Thomas Ebeling (CSU) an, ein großer Grundstücksbesitzer wäre nicht einverstanden gewesen. Und gegen dessen ausdrücklichen Willen solle man die Unterschutzstellung nicht beschließen. Diese Praxis habe sich bewährt.

Enttäuschung auch beim Antragsteller

„Nach diesem Verständnis wird es kein einziges neues Landschaftsschutzgebiet mehr im Landkreis geben“, fürchtet nun Christoph Namislo. Denn es würden sich immer Eigentümer finden, die sich querlegten. Deshalb, so Namislo weiter, müssten, wie bei anderen Verfahren auch, die Interessen aller Beteiligten abgewogen werden. Ein bloßes „Nein“ von Eigentümern könne jedenfalls keine Grundlage für eine Ablehnung sein. Im Fall des Weihergebiets bei Teublitz sei aber genau das passiert – obwohl Naturschutzbehörde, Naturschutzbeirat, Stadt Teublitz und Naturschutzverbände eine Ausweisung als Schutzgebiet ausdrücklich begrüßt hätten.

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Christoph Bauer, Leiter der LBV-Bezirksgeschäftsstelle, bestätigt genau dies. Auch er sieht in der Entscheidung des Kreistags einen „gefährlichen Präzedenzfall“. Seiner Meinung nach sollten für die Ausweisung von Schutzgebieten ausschließlich fachliche Gründe eine Rolle spielen. Diese lägen für das Teublitzer Weihergebiet mit einer „beeindruckenden Datenbasis“ vor. Die Flächen hätten sogar die Qualität für ein Naturschutzgebiet. Wenn nun nicht einmal die Ausweisung einer deutlich schwächeren Schutzgebietskategorie zustande komme, sei dies ein „fatales Signal“, meint Bauer.

LBV: Gesellschaftliche Bemühungen werden konterkariert

LBV-Waldreferent Christian Stierstorfer, der die Kreistagssitzung selbst mitverfolgte, ist ebenfalls enttäuscht. Einziges Argument gegen die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet sei die Ablehnung des erwähnten Grundeigentümers gewesen. Das sei „inakzeptabel“. Wenn die Existenz seltener Arten und Biotope sowie entsprechende Schutzbemühungen als „Wertverlust“ angesehen würden, konterkariere dies alle gesellschaftlichen Bemühungen zum Erhalt von Lebensgrundlagen. In dieser Logik seien nur noch betonierte Landschaften etwas wert, so Stierstorfer.

Klaus Pöhler, Vorsitzender der Kreisgruppe des Bund Naturschutz, hat auf den Beschluss ebenfalls reagiert. Seine Einschätzung: „Der Stellenwert der Natur wird immer noch nicht so richtig erkannt.“ Dieses Eindruckes könne man sich nicht erwehren, wenn die Mehrheit des Kreistags die Schutzwürdigkeit des Eselweihergebiets nicht anerkennen wolle. Das Gremium habe sich damit ein Armutszeugnis ausgestellt.

BN: Als es um Straßenbau ging, gab es die Bedenken nicht

Der BN-Sprecher erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Kreistag keine Probleme gehabt habe, eine Umfahrung des Städtedreiecks mitten durch das Weihergebiet zu unterstützen. Der Landkreis sei deshalb, vertreten durch den Landrat, sogar Teil des eigens dafür gegründeten (und mittlerweile wieder aufgelösten) Zweckverbands geworden.

Bedenken, dass durch das Straßenprojekt Grundbesitzer betroffen gewesen wären, hatte es laut Pöhler nicht gegeben. Aber jetzt, wo ein „niederschwelliger, jederzeit rücknehmbarer Schutzstatus“ beschlossen werden sollte, gebe es Vorbehalte. Dabei könne man das Eselweihergebiet durchaus mit dem Charlottenhofer Weihergebiet vergleichen, sagt Pöhler. Das letzteres stehe längst unter Naturschutz.