Es bleibt dabei: Kein Landschaftsschutzgebiet an den Eselweihern bei Teublitz

Der Kreistag hat sich gegen die Ausweisung der Eselweiher bei Teublitz als Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen. Bei der Sitzung am Montag, in der einige Räte fehlten, stimmten CSU sowie ein Großteil der Freien Wähler dagegen und gaben mit 28:26 Stimmen am Ende knapp den Ausschlag.
Den zugrunde liegenden Antrag hatte Grünen-Kreisrat Rudi Sommer schon vor zwölf Jahren gestellt. Doch das Thema wurde wegen der Diskussion um die Umgehungsstraße im Städtedreieck zurückgestellt. Mit dem Aus der Umgehung tauchte der Antrag wieder auf – zunächst im Juni im Ausschuss für Kreisentwicklung, Umweltschutz und Touristik, nun im Kreistag.
Unstrittig war in der Diskussion die Bedeutung des beliebten Teublitzer Naherholungsgebiets auch für den Arten- und Naturschutz. Die hatte schon die Regierung der Oberpfalz im Rahmen des Raumordnungsverfahrens hervorgehoben. 17 Fledermausarten wurden hier bereits gesichtet, der vom Aussterben bedrohte Moorfrosch ebenso wie Watvögel oder seltene Pflanzen.
Haupteigentümer lehnt Ausweisung ab
Als Knackpunkt erwiesen sich wie schon im Ausschuss jedoch die Eigentumsverhältnisse in dem Areal. Sechs Grundstücksbesitzer gibt es, darunter auch drei Privatpersonen. Während sich eine von ihnen sehr positiv zu dem Vorhaben äußerte, lehnen die Eigentümer eines Großteils der Flächen, laut Vorlage „ein Ehepaar mit Wohnsitz in Kanada“, die Ausweisung vehement ab. „Eine Ausweisung würde sämtliche eventuelle Umnutzungen der Fischzucht- und Waldflächen künftig noch zusätzlich erschweren“, so ihre Befürchtung in einer E-Mail, die dem Vorlagebericht beigefügt war.
Für Landrat Thomas Ebeling (CSU) kam es nicht in Frage, über diese klare Ablehnung durch den Haupteigentümer hinwegzugehen. „Wir sollten bei der bisherigen Praxis bleiben und im Einvernehmen mit den Eigentümern handeln“, so der Landrat. Die Gefahr, dass sich der ökologische Zustand verschlechtere, bestehe nicht.
SPD: Keine wirtschaftlichen Nachteile
Auf der anderen Seite argumentierten vor allem SPD und Grüne, dass den Eigentümern durch ein Landschaftsschutzgebiet keinerlei wirtschaftliche Nachteile entstünden. „Es handelt sich um die niederschwelligste Form eines Schutzgebiets“, hob SPD-Fraktionschef Peter Wein hervor und plädierte dafür, die Entscheidung „nach naturschutzfachlichen Grundsätzen zu treffen“.
Kreisrätin Eva Kappl (Linke) sprach sich in Anbetracht der „großen Bedeutung für die Umwelt“ ebenfalls für eine Ausweisung aus. Das Allgemeinwohl gehe hier vor Einzelinteressen, sagte sie. Doch in der Abstimmung verfehlten die Befürworter am Ende schließlich erneut die Mehrheit.