Antrag: Eselweihergebiet bei Teublitz soll Landschaftsschutzgebiet werden

Nach dem Aus für die Umgehungsstraße im Städtedreieck rückt ein Uralt-Thema wieder auf die Tagesordnung – die Ausweisung der Eselweiher bei Teublitz als Landschaftsschutzgebiet. Im Ausschuss für Kreisentwicklung waren die Meinungen geteilt. Denn der Haupteigentümer ist „strikt dagegen“.
Bereits im Jahr 2012 hatte Grünen-Kreisrat Rudi Sommer eine Ausweisung des knapp 87Hektar großen Areals östlich von Teublitz beantragt. Doch der Kreistag setzte eine Entscheidung aus, um einen möglichen Bau der Umgehungsstraße nicht zu behindern. Die Bedeutung des Areals für den Natur- und Artenschutz werde im Rahmen des Verfahrens ohnehin durch die Umweltverträglichkeitsprüfung gewürdigt werden, hieß es seinerzeit zur Begründung.
Nach dem Aus für die Umgehungsstraße und der Auflösung des Zweckverbands rückte das Thema wieder auf die Tagesordnung. Im Juli des vergangenen Jahres erneuerte Umweltschützer Christoph Namislo aus Teublitz den Antrag mit der Begründung, der „Hinderungsgrund für eine Ausweisung“ sei nunmehr entfallen. Zugleich wies Namislo auf die Bedeutung des Gebiets für Natur- und Artenschutz hin, die im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bereits ausführlich gewürdigt worden sei.
Wasser und Wald im Wechsel
„Das Eselweihergebiet ist aufgrund des Wechsels von offenen Wasserflächen, alten Baumbeständen und den angrenzenden Feuchtwaldkomplexen als ein unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten hochwertiger Raum anzusehen. Gleichzeitig besitzt es aufgrund dieser Ausstattung einen hohen Stellenwert als Naherholungsraum für das Städtedreieck“, zitiert er aus der Landesplanerischen Beurteilung der Regierung der Oberpfalz.
Nach Angaben des LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) ist das gesamte Areal eine Oase für Fauna und Flora. Allein 17 Fledermaus-Arten wurden laut LBV in dem Gebiet dokumentiert, der seltene Moorfrosch findet sich ebenso wie verschiedene Watvögel, Spechte oder die sogenannten Großseggenriede – also Sauergrasgewächse, die sich an eine sehr feuchte Umgebung angepasst haben.
Ökologischer Wert unbestritten
Der ökologische Wert des Eselweihergebiets war auch im Ausschuss nicht umstritten. „Natürlich ist das erhaltenswert“, brachte es Landrat Thomas Ebeling (CSU) auf den Punkt. Trotzdem sprach er sich zum jetzigen Zeitpunkt wie die Untere Naturschutzbehörde in der Beschlussvorlage gegen ein Landschaftsschutzgebiet aus. Denn der Eigentümer eines Großteils der Flächen (Wohnsitz: Kanada) habe sich per E-Mail „strikt gegen eine Ausweisung“ ausgesprochen. Von der Regionalplanung gab es zudem die Auflage, einen Rohstoffabbau in Teilen des Gebiets nicht grundsätzlich auszuschließen.
Ebeling plädierte wie die Verwaltung dafür, die Ausweisung nicht gegen den „ausdrücklichen Willen des Eigentümers“ durchzudrücken. Eine Gefahr, dass sich der ökologische Zustand im Eselweihergebiet verschlechtere, sah der Landrat nicht gegeben. Möglicherweise könne man das Thema wieder aufgreifen, „wenn sich die Sachlage ändert“.
Mit dieser Einschätzung löste der Landrat im Ausschuss einige Diskussionen aus. Die einen sahen es grundsätzlich. SPD-Fraktionssprecher Peter Wein beispielsweise rief dazu auf, „ein Zeichen zu setzen, dass uns die Natur wichtig ist“. Arnold Kimmerl (ÖDP) verwies auf die amtlich festgestellten Biotope in dem Gebiet und forderte dazu auf, sich aus Gründen des Artenschutz um einen größeren Verbund geschützter Teilflächen zu bemühen. „Es gilt schon auch der Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet“, sagte er wörtlich.
Vorschlag: Den Besitzer „mitnehmen“
Pragmatisch gingen dagegen die Vertreter der CSU an das Thema heran. Kreisrätin Barbara Hanauer befürchtete durch eine Ausweisung als Schutzgebiet eine „stille und leise Enteignung“ des Besitzers. Eine positive Entwicklung könne es nur zusammen mit dem Eigentümer geben, der die Entstehung naturbelassener Flächen ja bisher auch zugelassen habe. Maximilian Beer sprach sich dafür aus, noch einmal an den Grundstücksbesitzer heranzutreten, um ihn vielleicht doch zur Kooperation zu bewegen. „Wir sollten versuchen, den Eigentümer mitzunehmen“, so Beer.
Das soll nun auch geschehen. Die Verwaltung will sich außerdem an die Stadt Teublitz mit der Bitte um eine Stellungnahme wenden. Die Entscheidung fällt der Kreistag. Einen Empfehlungsbeschluss gab es im Ausschuss nicht.
