Nach drei Jahren Planung: So viele Windgebiete gibt es nun im Landkreis Schwandorf

Nach mehr als drei Jahren hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord kürzlich die Windvorranggebiete im Landkreis Schwandorf festgezurrt. Die MZ gibt einen Überblick, was beschlossen wurde und was sich gegenüber dem vorherigen Entwurf noch geändert hat.
Wie viele Windvorranggebiete wurden im Landkreis ausgewiesen?
In der nun beschlossenen Endfassung wurden 30 Windvorrangflächen im Landkreis Schwandorf mit einer Gesamtfläche von 2530 Hektar festgelegt. Damit hat sich die Zahl gegenüber den ursprünglichen Planungen deutlich verringert: Im ersten Entwurf waren noch 52 Gebiete zwischen Maxhütte-Haidhof und Wernberg-Köblitz mit einer Gesamtfläche von 4502 Hektar vorgesehen.
Wie viel Prozent der Landkreisfläche sind für Windkraft vorgesehen?
Die Windvorranggebiete nehmen 1,7 Prozent der Landkreisfläche ein. Im ersten Beteiligungsverfahren waren es noch 3,1 Prozent. Damals lag Schwandorf unter den Landkreisen und kreisfreien Städten des Verbandsgebietes noch an zweiter Stelle – im Landkreis Neustadt an der Waldnaab sollten 3,3 Prozent der Fläche als Windvorranggebiete ausgewiesen werden. Trotz der deutlichen Reduzierung steht der Landkreis Schwandorf nun an erster Stelle – in Neustadt an der Waldnaab sind nur 1,4 Prozent der Fläche übriggeblieben. Im gesamten Verbandsgebiet sind es 1,4 Prozent – 115 Vorranggebiete mit circa 7625 Hektar.
Werden mit diesen Werten die gesetzlichen Vorgaben erreicht?
Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen bis Ende 2027 insgesamt 1,1 Prozent der Fläche in Bayern für Windvorranggebiete ausgewiesen werden, bis Ende 2032 sind es sogar 1,8 Prozent. Der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord erreicht mit einem Anteil von 1,4 Prozent im gesamten Verbandsgebiet zwar den ersten, aber nicht den zweiten Wert. Genauso sieht es auch im Landkreis Schwandorf aus.
Wurden in der Endfassung noch einmal Gebiete komplett gestrichen?
Ja. Gegenüber dem Entwurf vom Sommer 2025 wurde nochmal ein Gebiet gestrichen: SAD 38 nordöstlich Meßnerskreith mit einer Fläche von 242 Hektar. Der Planungsverband hat damit das zweitgrößte Vorranggebiet im Kreis Schwandorf aufgegeben. Bereits in der vorherigen Verfahrensphase wurde mit dem Gebiet SAD 16 (299 Hektar) eine riesige Fläche gestrichen.
Gab es darüber hinaus weitere Änderungen an den Vorranggebieten?
Ja. Die Gesamtfläche aller Windvorranggebiete hat sich um 304 Hektar verringert. Eine größere Änderungen gab es aber nur beim Gebiet SAD 06 östlich Krandorf, das um 55 Hektar verkleinert wurde. Bei drei weiteren Flächen gab es dagegen nur minimale Änderungen – so wurde beispielsweise das Gebiet SAD 24 westlich Naabeck um einen auf 466 Hektar verringert.
Warum wurden die Flächen gestrichen oder verkleinert?
SAD 38 wurde aufgrund des Artenschutzes herausgenommen, heißt es vonseiten des Planungsverbandes. Bei SAD 06 wurde das Gebiet auf die geeignetsten Flächenanteile zugeschnitten. Und beim Gebiet SAD 32 östlich Damelsdorf (Pfreimd) wurde die Fläche von 44 auf 39 Hektar wegen Gewässerschutz verringert.
Gibt es Gewinner bei der Planung der Vorrangflächen?
Die Städte Nittenau und Neunburg sowie der Markt Schwarzhofen gehen als Gewinner aus dem Planungsprozess hervor. Ortsteile von Neunburg und Schwarzhofen wären bei einer Umsetzung der ursprünglichen Planung von Windvorranggebieten umzingelt gewesen. Auf Neunburger Flur waren anfangs drei Flächen vorgesehen: SAD 06 mit 29 Hektar, SAD 16 mit 299 Hektar und SAD 20 westlich Pissau mit 184 Hektar. Das hatte zu heftigen Protesten der betroffenen Kommunen und Anwohner geführt. In Mitterauerbach wurde sogar eine Bürgerinitiative gegründet. Im Beteiligungsverfahren wurden dann die Fläche SAD 16 komplett gestrichen und die SAD 20 deutlich von 184 auf 136 Hektar reduziert. Gleichzeitig wurde aber auch das Gebiet SAD 06 von 29 auf 128 Hektar vergrößert. Letzteres sorgte wiederum für ein starkes Grummeln – und letztendlich eine Verkleinerung auf 73 Hektar. Übrig geblieben sind nun die Gebiete SAD 06 mit 73 Hektar und SAD 20 mit 136 Hektar. Von anfangs geplanten 512 Hektar sind 209 übriggeblieben.
Von der Streichung der SAD 16 profitierte auch Schwarzhofen, da der größte Teil der Fläche (200 Hektar) auf dem Gebiet der Marktgemeinde gelegen hätte. Gleichzeitig wurde die Fläche SAD 58 südlich Denglarn von 15 auf drei Hektar verkleinert. Die Marktgemeinde hatte dafür sogar 68 Hektar vorgeschlagen. Bürgermeister Maximilian Beer (CSU) geht davon aus, dass auf den verbliebenen drei Hektar nur ein oder zwei Windräder errichtet werden könnten. Ob dies für einen Investor überhaupt wirtschaftlich interessant sei, bezweifelt Beer.
Auf Nittenauer Flur (99 Quadratkilometer) waren ebenfalls mehrere Windvorranggebiete vorgesehen: SAD 38 mit 244 Hektar und SAD 45 mit 17 Hektar. Das kleinere Gebiet war bereits im überarbeiteten Entwurf vom Sommer 2025 gestrichen worden. Nun wurde zudem die Fläche SAD 38 herausgenommen. Damit ist Nittenau fast frei von Windvorranggebieten. Lediglich ein ganz kleiner Teil des Gebietes SAD 28 südöstlich Teublitz (188 Hektar) liegt auf Nittenauer Flur.
Wie geht es nach der Beschlussfassung über die Vorranggebiete weiter?
Der Planungsausschuss hat per Beschluss den Verbandsvorsitzenden, Andreas Meier (Landrat des Landkreises Neustadt an der Waldnaab), beauftragt, die Verbindlicherklärung bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. Die Fortschreibung des Regionalplans erlangt dadurch Rechtskraft und ist dann verbindlich.
So sieht die Endfassung aus
• Anzahl: Im Landkreis Schwandorf wurden insgesamt 30 Windvorranggebiete ausgewiesen.
• Größe: Das größte Gebiet befindet sich westlich von Naabeck (Schwandorf) mit 466 Hektar. Ein Teil liegt auf Schwandorfer, ein Teil auf Burglengenfelder Flur. Das Gebiet SAD 28 südöstlich von Teublitz ist mit 188 Hektar die zweitgrößte Fläche. Weitere acht Gebiete sind mehr als 100 Hektar groß – darunter SAD 14 nördlich Pottenhof (Dieterskirchen) mit 158 Hektar sowie SAD 14 nördlich von Reuting (Steinberg am See) mit 152 Hektar. Die kleinsten Gebiete sind SAD 58 südlich von Denglarn (Schwarzhofen) mit drei Hektar und SAD 60 nordöstlich von Littenhof (Schmidgaden) mit vier Hektar. Nur fünf der 30 Vorranggebiete sind kleiner als zehn Hektar.
• Gesamtfläche: Die 30 ausgewiesenen Vorranggebiete haben eine Gesamtfläche von 2530 Hektar. Das sind 1,7 Prozent der Fläche des Landkreises Schwandorf.