Mehr als 130 Einwände gegen Windparks im Landkreis Schwandorf – Prüfung läuft noch

Der Windkraftausbau in Bayern gewinnt seit 2022 an Dynamik. Vielerorts wurden neue Anlagen errichtet oder geplant. Der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord legte im Vorjahr einen Entwurf der Windvorranggebiete im Landkreis Schwandorf vor. Dazu konnte sich die Öffentlichkeit äußern. Deren Prüfung läuft noch.
Bis Ende Oktober wurden für die gesamte Planungsregion rund 400 Stellungnahmen von Bürgern, Vereinen und Gruppierungen eingereicht. Das teilte Manfred Schmied, der stellvertretende Pressesprecher der Regierung der Oberpfalz, auf Nachfrage der MZ mit. Die Planungsregion umfasst neben dem Landkreis Schwandorf auch die Kreise Tirschenreuth, Neustadt an der Waldnaab und Amberg-Sulzbach sowie die kreisfreien Städte Amberg und Weiden.
Von diesen rund 400 Stellungnahmen betrafen 131 den Landkreis Schwandorf. „Viele Einwendungen kommen pauschal an und sind daher nicht immer klar zuzuordnen“, erklärt Martin Koppmann, Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes. Dennoch sei festzustellen, dass es im Landkreis Schwandorf mehr Widerstand gegen die Windkraft gebe als in den anderen Landkreisen, so Koppmann.
Knappe Mehrheit für Windräder im Schönseer Land
Eine Reihe von Einwendungen betraf laut dem Geschäftsführer das Gemeindegebiet von Schönsee, Stadlern und Weiding. Dort sind drei Windvorranggebiete mit einer Größe zwischen 30 und 199 Hektar vorgesehen. Im September 2024 hatte es in Schönsee eine Bürgerversammlung gegeben, bei der man den Eindruck bekam, dass es den meisten am liebsten wäre, wenn es gar keine Windräder im Schönseer Land geben würde. Bei einer Bürgerbefragung der Verwaltungsgemeinschaft Schönsee hatte sich ein etwas anderes Meinungsbild ergeben. Von den 1265 Umfrageteilnehmern sprach sich eine knappe Mehrheit dafür aus, dass Windkraftanlagen im Schönseer Land errichtet werden dürfen.
Mediale Aufmerksamkeit hatte auch die Potenzialfläche SAD 16 westlich von Mitterauerbach (299 Hektar) bekommen. Neben den betroffenen Kommunen Neunburg und Schwarzhofen gab es Kritik vonseiten vieler Bürger. Die tatsächlich bis Ende Oktober eingegangenen Einwendungen würden sich aber „im normalen Rahmen“ bewegen, so Koppmann.
Auch die Bürgerinitiative „Windkraftfreie Heimat“, die ihren Sitz in Mitterauerbach hat, nahm zu dem Entwurf Stellung, wie deren Sprecher Thomas Beer der MZ mitteilte. „Wir lehnen die Ausweisung von Potenzialflächen für Windkraft in unserer windschwachen Region grundsätzlich ab“, lautet eine der Kernaussagen der BI-Stellungnahme.
Viele pauschale Ablehnungen der Windkraft
So wie die BI Windkraftfreie Heimat lehnen viele Einwender die Windkraft generell ab, teilt Koppmann mit. Gut 90 Prozent der Einwendungen würden demnach solche pauschalen Aussagen beinhalten. Sie würden zwar ein Meinungsbild zeigen, bei der fachlichen Beurteilung des Entwurfs seien solche pauschalen Stellungnahmen aber nicht hilfreich, findet Koppmann. Zielführender sei es, wenn sich eine Einwendung detailliert mit einem konkreten Windvorranggebiet befassen würde.
So hatte beispielsweise die Stadt Neunburg mehrere Gründe gegen das Windvorranggebiet SAD 16 in ihrer Stellungnahme angeführt. Dazu gehörten unter anderem die weitere Ortsentwicklung von Mitter- und Oberauerbach, die Beeinträchtigung des Tourismus im Auerbachtal, die Umzingelung der umliegenden Ortschaften sowie militärische Belange. Aus Sicht der Stadt sprechen diese Gründe gegen eine Ausweisung des Windvorranggebietes SAD 16.
Dass es Veränderungen oder Verschiebungen geben wird, damit rechnet auch Martin Koppmann. Dass aber größere Flächen komplett wegfallen dürften, davon geht der Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes nicht aus. Momentan ist das nur eine persönliche Einschätzung. Die Bearbeitung wird noch einige Monate in Anspruch nehmen, heißt es vonseiten des Regionalen Planungsverbandes. „Es ist davon auszugehen, dass die Sichtung und Bewertung der Stellungnahmen im Laufe des zweiten Quartals 2025 abgeschlossen werden kann“, schätzt Koppmann und fügt ergänzend hinzu: „Dahingehende Unsicherheiten ergeben sich nicht zuletzt aus den absehbar erforderlichen umfassenden Detailabstimmungen insbesondere mit den betroffenen Fachstellen.“
Erneute Auslegung nach Beschluss im Planungsausschuss
Der Planungsausschuss wird danach über die Stellungnahmen beschließen. Ein konkreter Sitzungstermin ist laut Koppmann bisher noch nicht festgelegt worden. Dafür ist die weitere Vorgehensweise klar geregelt. Sollte es Änderungen am Regionalplan geben, müsste er neu ausgelegt werden. Für Bürger, Kommunen und andere Träger öffentlicher Belange würde dann erneut die Möglichkeit bestehen, Stellung zu nehmen. Koppmann rechnet deshalb frühestens im Frühjahr 2026 mit einem rechtsgültigen Regionalplan. Aber auch dies sei „sehr sportlich“.
Die Investoren hindert dies nicht, bereits Windkraftanlagen auf einzelnen Flächen zu planen. So will die Wind 18 GmbH an der Stadtgrenze von Burglengenfeld und Schwandorf vier Windräder errichten. Derzeit läuft dafür das Genehmigungsverfahren. Auch östlich von Mitterauerbach will Wind 18 mehrere Anlagen hinstellen. Hier befindet sich das Verfahren aber noch in einem früheren Stadium.