Wo im Landkreis Schwandorf künftig Windräder stehen könnten: 52 Vorrangflächen vorgeschlagen

Im Landkreis Schwandorf könnten bald viele Windkraftanlagen errichtet werden. Aktuell erarbeitet der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord den Regionalplan in Bezug auf die Windenergie. Nun liegt der Entwurf vor.
Wie viele Flächen wurden vorgeschlagen?
Der Entwurf sieht 52 Vorranggebiete für Windenergie im Landkreis Schwandorf vor. Dazu gehören unter anderem Flächen in Neukirchen-Balbini östlich von Egelsried und östlich von Alletsried, in Neunburg bei Krandorf und östlich von Mitterauerbach, in Schwandorf westlich von Naabeck und südwestlich von Bubach sowie östlich von Maxhütte-Haidhof.
Wie groß sind die geplanten Windvorranggebiete?
Es gibt Kleinstgebiete mit zwei Hektar, südlich von Girnitz (Nabburg), nordöstlich von Wölsenberg (Nabburg) und östlich von Deindorf (Wernberg-Köblitz). Die größten Gebiete sind 467 Hektar (westlich von Naabeck in Schwandorf), 299Hektar (östlich von Mitterauerbach in Neunburg) und 244Hektar (nordöstlich von Meßnerskreith auf dem Gebiet von Nittenau) groß. Die 52 Vorranggebiete nehmen 3,1Prozent der Fläche des Landkreises Schwandorf ein.
Wurden alle Flächen von den Kommunen gemeldet?
Nein. Nur ein Teil wurde von den Kommunen vorgeschlagen. Der Regionale Planungsverband hat die Gebietskulisse um weitere Flächen ergänzt. So beschloss beispielsweise der Neunburger Stadtrat, nur eine einzige Fläche im Gemeindegebiet an den Planungsverband zu übermitteln. Diese lag zwischen Wundsheim und Krandorf und hatte eine Größe von 48 Hektar. Das waren 0,44 Prozent der Gemeindefläche, statt der geforderten 1,1Prozent. Vonseiten des Planungsverbandes wurden zwei weitere Gebiete in Neunburg empfohlen: eines östlich von Mitterauerbach mit einer Fläche von 299 Hektar, von dem ein Teil auf Schwarzhofener Gebiet liegt, und eines westlich von Pissau (184Hektar), das bis nach Bodenwöhr reicht.
Wie wurden die zusätzlichen Flächen ausgewählt?
Diese wurden anhand mehrerer Ausschlusskriterien wie Gewässer- und Naturschutz, Siedlungsabstand, Windgüte und Größe ausgewählt.
Gab es Änderungen an den Flächen, die von den Kommunen gemeldet wurden?
Ja. Die Neunburger Potenzialfläche zwischen Wundsheim und Krandorf sollte 48Hektar groß sein. Nun ist sie auf 29Hektar geschrumpft. Auf der weggefallenen Fläche habe es laut Regionalem Planungsverband Konflikte mit geschützten Vogelarten gegeben.
Sind gemeldete Flächen komplett weggefallen?
Ja. Neun Flächen im Landkreis Schwandorf werden nach der Strategischen Umweltprüfung nicht weiter verfolgt. Es handelt sich unter anderem um Gebiete bei Warmersdorf (Bodenwöhr), bei Mappach (Bruck), bei Sonnenried (Schwarzenfeld) und bei Grafenricht (Wackersdorf). Bei diesen Flächen gab es Konflikte mit vorhandenen Fisch- und Seeadler- oder Uhu-Vorkommen. Eine Fläche nördlich von Nabburg fiel aufgrund ihrer kleinen Größe und der isolierten Lage heraus. Eine weitere Fläche südwestlich von Girnitz (Nabburg) wurde mit einer benachbarten Fläche zusammengelegt.
Können sich im weiteren Prozess Flächen verkleinern oder herausfallen?
Ja. Bei einigen Gebieten gibt es noch Konfliktpunkte, die zu einer Veränderung führen könnten. So kritisierte Neunburgs Bürgermeister Martin Birner (CSU), dass Ortschaften von Windparks faktisch umzingelt werden könnten.
Das könnte theoretisch bei Mitterauerbach der Fall sein, wo westlich und östlich der Ortschaft Windvorranggebiete vorgesehen sind. Solche Kritikpunkte müssten im aktuellen Beteiligungsverfahren von den Gemeinden oder Bürgern dargelegt werden. Sie würden dann vom Planungsverband im nächsten Verfahrensschritt geprüft.
Im Fall von Mitterauerbach könnte dies bedeuten, dass eine der beiden Flächen verkleinert wird oder das kleinere Gebiet komplett wegfällt. Das Problem müsste dafür aber als solches anerkannt werden. Würde der Planungsverband keine Umzingelung feststellen, könnten die Flächen auch in der vorgeschlagenen Größe Bestand haben. Eine Umzingelung könnte auch erst mit einer großen Anzahl an Windrädern eintreten. Das könnte bedeuten, dass beide Gebiete als Potenzialflächen ausgewiesen werden, aber im Genehmigungsverfahren für die einzelnen Windräder entschieden wird, ob es eine Umzingelung gibt oder nicht.
Kann das Militär noch Flächen blockieren?
Ja, militärische Belange könnten noch zu einer Verkleinerung oder der Herausnahme von Flächen führen. Im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung wurde unter anderem die Fläche westlich von Naabeck vom Militär kritisch bewertet, da Sichtanflugverfahren zu den Truppenübungsplätzen in Hohenfels und Grafenwöhr durch Windräder beeinträchtigt werden könnten.
In Abstimmung mit dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sind diese und weitere komplett oder teilweise abgelehnte Flächen aber im Entwurf verblieben. Erst im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahrens werden sie einer vertieften Bewertung unterzogen. Die Folgen könnten eine Verkleinerung oder die Herausnahme der aktuell vorgeschlagenen Windvorranggebiete sein. Es könnte aber auch Auflagen bezüglich der Höhe der Windräder geben. Sollte diese Höhe zu gering sein, würde der Regionale Planungsverband die Fläche nicht weiter verfolgen. Denn bei der Ausweisung von Windvorranggebieten solle der gegenwärtige Stand der Technik berücksichtigt werden – und moderne Windräder sind in der Regel höher als 200 Meter.
Was passiert, wenn weitere Flächen wegfallen?
Der Regionale Planungsverband hat derzeit bei der Gesamtfläche der Windvorranggebiete einen „Puffer“ eingerechnet. Die momentan vorgeschlagenen Gebiete nehmen 2,9 Prozent der Fläche des Planungsgebietes ein. Man verfolge das Ziel, am Ende mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen.
Eine Nachmeldung von Flächen ist derzeit nicht zwingend erforderlich. Natürlich können im Beteiligungsverfahren noch zusätzliche Potenzialflächen nachgemeldet werden.
Der weitere Verfahrensweg
Auslegung: Der Entwurf liegt bis einschließlich 31. Oktober 2024 zur Einsicht aus. Die Unterlagen können von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 11.45 Uhr und 14 bis 15.30Uhr sowie Freitag von 8.30 bis 11.45Uhr eingesehen werden.
Online: www.oberpfalz-nord.de/aktuelles oder www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index
Ort: Regierung der Oberpfalz, Gebäude D, Zimmer 221, Ägidienplatz 1, 93047 Regensburg
Stellungnahmen: Äußerungen können bis zum 31. Oktober 2024 an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord, Postfach 1260, 92657Neustadt an der Waldnaab (Mail: rpv@neustadt.de) geschickt werden.