Militärmaschinen könnten Windpark bei Burglengenfeld und Schwandorf verhindern

Mit großem Aufwand und viel Energie hat die Wind18GmbH ihre Pläne für verschiedene Projekte mit Bürgerbeteiligung im Landkreis Schwandorf vorangetrieben – unter anderem auch in Burglengenfeld. Doch ob das Vorhaben, für das bereits seit April das Genehmigungsverfahren läuft, je realisiert wird, ist ungewiss. Vor allem Interessen des Militärs könnten das Konzept durchkreuzen.
Wie berichtet, ist zwischen Kirchenbuch und der Grenze zum Stadtgebiet Schwandorf ein Windpark vorgesehen. Zu den Betreibern sollen neben der Wind18GmbH auch die Bürgerenergie-Genossenschaft Mittlere Oberpfalz (Bemo) und die Stadt Burglengenfeld gehören. In unmittelbarer Nachbarschaft ist, auf Schwandorfer Boden, ebenfalls ein Windpark geplant. In Summe sollen bis zu zehn Anlagen rund 250 Meter hoch in den Himmel ragen.
Viele Bürger sind skeptisch
Auf einer Bürgerversammlung Anfang des Jahres wurde allerdings deutlich: Viele Umlandbewohner beurteilen das Ganze kritisch. Sie sehen ihre Heimat über Gebühr belastet. Und längst nicht alle Fragen, beispielsweise zu Ausgleichszahlungen, wurden zu ihrer Zufriedenheit geklärt. Dennoch ist im April das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt angelaufen, bestätigt Stefan Habermeier, regionaler Ansprechpartner von Wind 18.
Das Verfahren schreibt eine Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Gespannt warten Beobachter auf die Stellungnahmen von Naturschützern und der Wasserwirtschaft. Doch die größte Aufmerksamkeit gilt der Beurteilung durch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, kurz BAIUDBw genannt.
Denn während sich Habermeier zum Beispiel hinsichtlich der Eingriffe in das Forstgebiet relativ sicher ist, dass diese als vertretbar eingestuft werden, kann er dies bei den militärischen Belangen nicht behaupten. Dass es solche Belange gibt, ist wegen der Nähe zum Truppenübungsplatz Hohenfels und eines Tiefflugkorridors unstrittig. Die Frage ist nur, ob sich die Interessen in Einklang bringen lassen oder nicht.
Die MZ hat beim Bundesamt nachgefragt und ausführliche Antwort erhalten. Die Kernbotschaft: Zum konkreten Fall werde man innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist Stellung nehmen – aber nicht vorab gegenüber den Medien. Allgemein lasse sich sagen, dass die Verläufe der Tiefflugkorridore für Hubschrauber, welche auch die Oberpfalz beträfen, der Geheimhaltung unterlägen. Das bayerische Wirtschaftsministerium sowie die Planungsbehörden seien jedoch eingeweiht, damit die Korridore bereits im Vorfeld regionaler Planungen berücksichtigt werden könnten. Das BAIUDBw, so heißt es weiter, biete darüber hinaus auch privaten Firmen die Möglichkeit einer informellen Voranfrage für ihre Windenergieprojekte an, und zwar kostenlos. So wolle man helfen, dass Geld nicht verbrannt werde. Eine Veränderung der Tiefflugkorridore sei grundsätzlich „nicht vorgesehen“, wird betont.
Habermeier: Aussagen des Bundesamtes ohne Wert
Habermeier räumt ein, dass sein Unternehmen das Bundesamt für den Burglengenfelder Windpark nicht vorab zurate gezogen hat. Die Begründung: Bei anderen Projekten sei seine Gesellschaft diesen Weg gegangen, ohne dass es sich auch nur im Ansatz ausgezahlt habe. Die Antworten des Amts seien „weder verbindlich, noch richtig“ gewesen. Sie hätten „nichts Konkretes“ zu möglichen Auswirkungen auf die Planung erbracht und seien damit wertlos.
Beim Landratsamt Schwandorf habe man indes Ende 2023 tatsächlich eine Voranfrage eingereicht, berichtet Habermeier weiter. Doch ihm habe sich damals der Eindruck aufgedrängt, als habe die Kreisbehörde „selbst noch nicht gewusst, wie sie mit dem Thema umgehen soll“.
Nun also hänge alles von der Beurteilung der militärischen Belange im Zuge des Genehmigungsverfahrens ab, bestätigt Habermeier. In spätestens einem Vierteljahr, so hofft er, liege das Ergebnis auf dem Tisch. Grundsätzlich sei er weiter optimistisch, dass sich eine Lösung finde. Vielleicht müsse nur die Höhe der Windräder etwas reduziert werden.
Das allerdings könnte sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit auswirken, die von Kritikern des Vorhabens ohnehin bezweifelt wird. Um Klarheit zu schaffen, sollte der TÜV im August Messungen starten. Sie werden sich laut Habermeier über ein Jahr hinziehen und sollen die Berechnungen bestätigen, die dazu geführt haben, dass das überplante Areal überhaupt in die Kulisse der Windvorranggebiete aufgenommen worden ist.
Apropos: Die Regierung der Oberpfalz bestätigt, dass diese Kulisse für die Teilfortschreibung des Regionalplans der Oberpfalz-Nord auch dem Amt der Bundeswehr zur Einschätzung vorgelegt worden sei. Die Stellungnahme habe jedoch keine eindeutige Bewertung beinhaltet beziehungsweise zugelassen. Daher habe man vereinbart, die betroffenen Gebiete weiter im Verfahren zu führen. Im Rahmen der ersten Anhörung sollte dann aber eine detaillierte Einschätzung eintreffen. Dann werde sich auch zeigen, ob die unterschiedlichen Belange vereinbar seien.
BI-Sprecher sichtet Uhus
Unterdessen hat Leo Pirzer von der Bürgerinitiative „Gegenwind Büchheim“ mehrfach versucht, Nachweise für seltene Vogelarten im Plangebiet zu sichern. Als Jagdpächter kennt er jeden Baum und hat schon viele Greifer entdeckt, zuletzt sogar zwei Uhus. Allerdings ist es dem 63-Jährigen noch nicht gelungen, die Tiere zu filmen. Die Vögel hätten sich bisher partout nicht vor die Wildkamera setzen wollen, sagt Pirzer mit seinem ureigenen Humor. Er habe aber auch beobachtet, dass Mitarbeiter von Umweltbehörden oder -verbänden ihre Runden gedreht hätten, um Kartierungen vorzunehmen.
Sollten militärische Belange tatsächlich den Windpark Burglengenfeld verhindern, würde dies Pirzer nach eigenen Worten „nicht traurig stimmen“. Habermeier und seinen Kollegen von Wind18 könnte es aber umso härter treffen. Es sei, so heißt es, nicht zu leugnen, dass sich ein Scheitern in Burglengenfeld auch auf den Schwandorfer Park auswirken dürfte. Habermeier wörtlich: „Da müssen wir realistisch sein.“