Nach plötzlicher Bodensenkung: Wird der Windpark bei Neunburg dadurch verhindert?

Von Jan Lange · 1. März 2024 um 15:00

Es hat einen Durchmesser von gut drei Metern und ist circa zwei Meter tief: das Erdloch auf einem Feld zwischen Wundsheim und Mitterauerbach. Plötzlich war es da. Vermutet wird der Einbruch eines alten Bergbauschachts.

Auf dem Gelände befand sich früher die Grube Max, deren Betrieb 1975 eingestellt wurde. Nach dem Ende des Bergbaus wurde das Areal eingeebnet. Dennoch kam es in der Folge immer mal wieder zu Bodensenkungen. Auch beim aktuellen Erdloch kann dies der Fall gewesen sein.

Das bestätigt auch das Bergamt, das bei der Regierung von Oberfranken angesiedelt ist. „Nach derzeitigem Stand handelt es sich bei dem Loch vermutlich um eine bergbauliche Hinterlassenschaft, die dem ehemaligen Flussspat-Bergwerk Max bei Wundsheim zuzuordnen ist“, teilte der stellvertretende Pressesprecher Martin Steiner mit.

Abgesperrt und erstgesichert

Der Gefahrenbereich sei kurz nach der Entdeckung des Erdlochs abgesperrt und damit zunächst erstgesichert worden. „Weitere Maßnahmen werden kurzfristig abgestimmt und im notwendigen Umfang durchgeführt“, kündigt Steiner an.

Das Gebiet um das ehemalige Flussspat-Bergwerk Max wird durch das Bergamt Nordbayern regelmäßig kontrolliert. In der Regel finden laut Steiner die Kontrollen einmal im Jahr statt, auch 2023 gab es wieder eine Überprüfung. Bei diesen Kontrollgängen ist das vom Rechtsnachfolger des früheren Betreibers beauftragte Sachverständigenbüro involviert, erklärt der Mitarbeiter der Pressestelle.

Stellen die Kontrolleure dabei Auffälligkeiten fest, werden diese näher untersucht und die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet, versichert Steiner. Kleinere Sanierungsarbeiten an der Geländeoberfläche seien in den vergangenen Jahren bereits durchgeführt worden.

Dass die aktuelle Bodensenkungen aufmerksamer beobachtet wird, hängt vor allem mit den Plänen zusammen, zwischen Wundsheim und Mitterauerbach einen Windpark zu errichten. Die Stadt Neunburg hat das 48 Hektar große Areal als Wind-Potenzialfläche an die Regierung der Oberpfalz gemeldet. Die Wind 18GmbH aus Schwandorf trat als potenzieller Investor bereits mit dem Eigentümer in Kontakt, um sich die Flächen zu sichern.

Frühere Bergbauschächte sind kein Ausschlussgrund

Könnte das Erdloch nun den geplanten Windpark stoppen? Das hoffen einige Einwohner der angrenzenden Ortschaften. Mitterauerbacher hatten die Gründung einer Bürgerinitiative angestoßen. Wiederholt fanden im dortigen Aiherlhof Infoabende der Initiative statt, zuletzt vor einigen Tagen.

Vonseiten der Regierung der Oberpfalz gibt es kein eindeutiges Ja zu dieser Frage. Auf der Webseite des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord sind Ausschlusskriterien aufgelistet, informiert Manfred Schmied, stellvertretender Pressesprecher der Regierung der Oberpfalz. Dazu gehören zum Beispiel Naturschutzgebiete, Biotope oder Naturwaldreservate. Auch genehmigte Abbaugebiete für Bodenschätze schließen die Errichtung von Windkraftanlagen aus. Da die Grube seit fast 50Jahren stillgelegt ist, handelt es sich nicht um ein solches Abbaugebiet. Das Vorhandensein ehemaliger Bergbauschächte ist in der Auflistung nicht als Ausschlussgrund benannt. „Diese Liste ist noch nicht abschließend“, sagt Schmied.

Die von den Kommunen vorgeschlagenen Potenzialflächen wurden in einer ersten Stufe im Rahmen einer strategischen Umweltprüfung bewertet. Dabei wurden die jeweiligen Flächen auf Ebene der Regionalplanung auf deren grundsätzliche Eignung zur Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergie untersucht. „Voraussichtlich wird im dritten Quartal 2024, basierend auf den Ergebnissen der Umweltprüfung, ein erster Entwurf dieser Gebiete öffentlich präsentiert werden können“, kündigt Schmied an.

Bergbau-Experten werden beteiligt

Wenn der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes dann zustimme, beginne ein formelles Beteiligungsverfahren, bei dem sich auch Bergbau-Experten einbringen. „Dabei werden insbesondere auch Fragen der Standfestigkeit möglicher Anlagen auf den geprüften Flächen eine Rolle spielen“, erläutert Manfred Schmied. Laut den Kenntnissen des Bergamtes sei nicht beabsichtigt, dass die Anlagen im ehemals bergbaulich genutzten Bereich errichtet werden. Mit dem die Windkraftanlagen planenden Ingenieurbüro stehe seine Behörde in Kontakt, so Bergamts-Sprecher Steiner.

Der Regierung der Oberpfalz sei bekannt, dass sich innerhalb des vorgeschlagenen Gebietes Bergbauschadensflächen befinden. „Da nur Teile der Fläche betroffen sind, ist eine endgültige Bewertung erst nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens möglich“, macht Schmied deutlich. Dies könnte dazu führen, dass die Fläche angepasst, verkleinert oder ganz gestrichen werde.