Wie es um den geplanten Windpark bei Kemnath bei Fuhrn steht

Von Jan Lange · 28. August 2023 um 12:24

Gut dreieinhalb Monate sind seit dem Bürgerabend zu den geplanten Windräder bei Kemnath bei Fuhrn inzwischen ins Land gegangen. Seitdem hat sich einiges getan, um der Umsetzung des Projektes näher zu kommen.

Wie Richard Winderl von der Wind 18 GmbH erklärt, gab es einen weiteren Infoabend mit den Eigentümern der Flächen, auf denen die Anlagen künftig stehen sollen. Dort sei das Vorhaben noch einmal detaillierter vorgestellt worden.

Die Stadt Neunburg hat eine 48 Hektar große Fläche bei Wundsheim als Potenzialfläche an den Regionalen Planungsverband Oberpfalz Nord gemeldet. Es ist aus ihrer Sicht die einzige Fläche im Stadtgebiet, die sich für die Errichtung von neuen Windrädern eignen würde.

Positive Gespräche mit Landeigentümern

Mit der Wind 18 GmbH aus Bayreuth gibt es auch bereits einen potenziellen Investor. Zwei bis vier Anlagen könnten auf der Fläche errichtet werden, hieß es beim Infoabend im Mai in Kemnath bei Fuhrn. Um die Windräder aufstellen zu können, braucht das Unternehmen aber zunächst die Flächen. Derzeit führe man Gespräche mit den Eigentümer, erklärt Winderl. Der Austausch, der seit einiger Zeit bereits stattfindet, sei sehr positiv, so Winderl. Er ist deshalb optimistisch, dass die Wind 18 GmbH die betreffenden Eigentümer überzeugen und sich die Flächen sichern kann. Bei der Infoveranstaltung mit den Landbesitzern habe es grundsätzliche Zustimmung zu dem Vorhaben gegeben, beschreibt Winderl die Stimmung an dem Abend. Einzelne Punkte seien auch kritisch gesehen worden. Ähnlich ließ sich die Stimmung beim Bürgerabend einige Wochen zuvor zusammenfassen. Auch da stand die große Mehrheit der anwesenden Bürger dem Windradausbau offen gegenüber.

Drei potenzielle Investoren in Schwandorf

Bundesweit gibt es derzeit in zahlreichen Kommunen Bestrebungen, neue oder größere Windanlagen zu errichten. Die Branche ist dabei hart umkämpft. Das hatte sich ebenso in Schwandorf gezeigt, wo sich drei potenzielle Investoren für eine Fläche an der Stadtgrenze zu Burglengenfeld interessiert hatten. Zu ihnen gehört auch hier die Wind 18 GmbH, die die Kommunen vor allem mit ihrem Modell der Anteilsbeteiligung überzeugen will.

Während der Schwandorfer Stadtrat bereits in nichtöffentlicher Sitzung eine Entscheidung über den favorisierten Investor gefasst hat, steht dieser formale Beschluss in Neunburg noch aus. Bürgermeister Martin Birner (CSU) würde gern mit der Wind 18 GmbH kooperieren, doch einen Stadtratsbeschluss gibt es dazu noch nicht. Eine solche Entscheidung soll zeitnah erfolgen, kündigte der Rathauschef auf Nachfrage der Mittelbayerischen mit. Der Stadtrat werde laut Birner dann auch darüber abstimmen, welche Anteile die Stadt an dem künftigen Windpark halten soll.

Stadtrat soll bald Beschluss fassen

Mit bis zu einem Drittel könnten sich die Kommunen beteiligen, so der Vorschlag des Investors. Und das erst, wenn alle Voruntersuchungen abgeschlossen und Genehmigungen eingeholt seien.

Bis es in Neunburg soweit ist, werden noch einige Monate ins Land gehen. Die Wind 18 GmbH will nach der Flächensicherung erst weitere Schritte unternehmen, wenn die Stadt ein klares Bekenntnis zu ihr als Investor abgegeben habe, so Winderl. „Wenn man die marktüblichen Vergütungen bezahlt, dann neigen neun von zehn Eigentümern dazu, bei dem Investor zu unterschreiben, den die Kommune präferiert“, weiß der Mitarbeiter der Wind 18 GmbH aus Erfahrung.

Theoretisch könne auch ein Unternehmen gegen den erklärten Willen einer Kommune Flächen erwerben und Windräder errichten. Ein- bis zweimal könne sich ein Investor vielleicht hineindrängen, danach hätte er seinen Ruf ruiniert und brauche sich bei keiner anderen Kommune mehr vorstellen, meint Winderl. Die Wind 18 GmbH wolle so nicht agieren, sondern nur aktiv ein Projekt auf einem Gemeindegebiet vorantreiben, wenn dies die Kommune auch wolle.

Bei Freiflächen gilt 10H-Regel

Bei Freiflächen findet in Bayern die 10H-Regel Anwendung. Das heißt, dass Windräder einen Mindestabstand zu Wohngebäuden vom Zehnfachen ihrer Höhe haben müssen. Einer Unterschreitung dieses Abstandes müsse die Kommune zustimmen. „Es ist nahezu ausgeschlossen, dass man ohne Zustimmung der Kommune agieren kann“, sagt Winderl. Bei reinen Waldflächen gebe es diesen Mindestabstand nicht mehr. Bei der Fläche bei Kemnath bei Fuhrn handelt es sich teilweise um Waldgebiet, teilweise um Feld- und Wiesenfläche.