Kritiker können aufatmen: Weniger Windgebiete im Landkreis Schwandorf geplant

Von Jan Lange · 26. Juli 2025 um 05:00

In den vergangenen Monaten wurde geprüft und beraten – nun hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz-Nord den überarbeiteten Entwurf für die Windvorranggebiete vorgelegt. Für den Landkreis Schwandorf beinhaltet er zahlreiche Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf, der im Vorjahr vorgelegt wurde. Es werden deutlich weniger Prozent der Fläche als windkraftgeeignet ausgewiesen. So sieht der Entwurf aus.

Wie viele Vorranggebiete sollen ausgewiesen werden?

Im ersten Entwurf waren noch 52 Vorrangflächen im Landkreis Schwandorf vorgesehen. Nun sind noch 31 Gebiete übriggeblieben. Die meisten Veränderungen gibt es rund um Nabburg: Geplant waren dort ursprünglich acht Vorranggebiete mit Flächen zwischen zwei und 61 Hektar. Übriggeblieben ist davon eine einzige Fläche südwestlich von Girnitz mit 22 Hektar. Gestrichen wurden unter anderem auch Gebiete bei Dieterskirchen (SAD 03), bei Neunburg/Schwarzhofen (SAD 16), östlich von Steinberg am See (SAD 40) und bei Nittenau (SAD 45). Mit 467 Hektar ist das Vorranggebiet SAD 24 westlich von Naabeck die größte geplante Fläche. An der Größe hat sich gegenüber dem ersten Entwurf nichts verändert.

Sind kleinere oder größere Gebiete gestrichen worden?

Sowohl als auch. Mit dem Vorranggebiet SAD 16 östlich von Mitterauerbach (Neunburg) ist die zweitgrößte Fläche (299 Hektar) weggefallen. Daneben sind weitere größere Gebiete wie zum Beispiel SAD 22 östlich von Pondorf (Winklarn, 202 Hektar) oder SAD 03 bei Dieterskirchen (132 Hektar) gestrichen worden. Im neuen Entwurf findet sich auch eine Reihe kleinerer Gebiete wie SAD 54 nordöstlich Wölsenberg (Nabburg, zwei Hektar) oder SAD 40 östlich Steinberg am See (17 Hektar) nicht mehr wieder.

Wie viel Prozent der Landkreisfläche sollen als windkraftgeeignet ausgewiesen werden?

Die Gesamtfläche aller Vorranggebiete belief sich im ersten Entwurf noch auf 4502 Hektar. Das waren 3,1 Prozent der Fläche des Landkreises Schwandorf. Nun sind es noch 2834 Hektar – also 1,9 Prozent der Landkreisfläche. Damit wird die Forderung, bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent der Fläche als Windenergie-Vorranggebiete auszuweisen, erfüllt. Die Fläche könnte aber nochmals kleiner werden, weil laut dem Planungsverband noch viele Dinge unklar sind.

Gab es auch Änderungen bei den weiter bestehenden Gebieten?

Ja, bei fast allen Gebieten gab es Anpassungen – meist bei der Größe. So sind beispielsweise die Flächen nördlich von Reuting (Steinberg am See, SAD 41) von 188 auf 152 Hektar und westlich von Pissau (Neunburg, SAD 20) von 184 auf 136 Hektar geschrumpft. Gleichzeitig sind aber geplante Gebiete auch vergrößert worden – so beispielsweise SAD 06 östlich Krandorf (Neunburg) von 29 auf 128 Hektar. Damit wird sogar die ursprünglich von der Stadt Neunburg vorgeschlagene Fläche von 44 Hektar deutlich überschritten. Das Gebiet rückt aufgrund der größeren Fläche näher an die Ortschaft Wundsheim heran.

Auch in Wäldern können Windräder errichtet werden, sofern sie sich nicht in Landschaftsschutzgebieten befinden. - Foto: Julia Röder (Symbolbild)

Welche Gründe haben zur Streichung der Vorranggebiete geführt?

Die Fläche SAD 03 bei Dieterskirchen überlagert ein Landschaftsschutzgebiet und wurde auch deshalb gestrichen. Gleichzeitig wird mit dem Wegfall der SAD 03 sichergestellt, dass der Oberviechtacher Ortsteil Niesaß im Süden nicht von Windvorranggebieten umzingelt wird. Diese Befürchtung hatte die Stadt Oberviechtach in ihrer Stellungnahme angeführt und das Gebiet abgelehnt.

Die Umzingelung einzelner Ortsteile hatten auch die Gemeinden Neunburg und Schwarzhofen bei ihren Einwendungen gegen die Fläche SAD 16 angeführt. Es war ein Grund für die Streichung des Gebietes bei Mitter- und Oberauerbach.

Die Gebiete SAD 04 und SAD 17 bei Teunz sind wiederum wegen des zu geringen Abstandes zum Wetterradarstandort Eisberg aus dem Plan genommen worden. Der Deutsche Wetterdienst hatte in seiner Stellungnahme vom 5. September 2024 die Einhaltung eines Mindestabstandes von fünf Kilometern gefordert.

Beim Gebiet SAD 22 östlich Pondorf (Winklarn) hatte die Überschneidung mit den Wasserschutzgebieten am Frauenstein eine Rolle gespielt. Wegen der vom Wasserwirtschaftsamt Weiden vorgebrachten Bedenken wurde die Fläche komplett gestrichen.

Unter anderem wegen artenschutzrechtlicher Bedenken ist die Fläche SAD 40 bei Steinberg am See aus dem Plan genommen worden. Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) hatte auf die hohe Konzentration von Seeadlern sowie Quartiere mehrerer Fledermausarten hingewiesen.

Wie geht es mit dem Entwurf weiter?

Nachdem die Mitglieder des Planungsausschusses mit deutlicher Mehrheit – bei vier Gegenstimmen – dem neuen Entwurf zugestimmt haben, wird er vom 18. August bis 2. Oktober öffentlich ausgelegt. Im Rahmen dieses öffentlichen Beteiligungsverfahrens können Bürger und Behörden erneut Stellung nehmen.

Beteiligung und Information

• Auslegung: Der neue Entwurf wird vom 18. August bis 2. Oktober öffentlich ausgelegt. Über das Beteiligungsverfahren will der Regionale Planungsverband noch genauer informieren.

• Dokumente: Der Fortschreibungsentwurf vom 4. Juli 2025, der Umweltbericht samt den Standortbogen SAD (genaue Beschreibung der einzelnen Gebiete sowie die Ergebnisse der Abwägung der Stellungnahmen und Einwendungen zum ersten Entwurf sind unter www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/index.html einsehbar.