Genehmigung mit Auflagen: Beim Windpark in Burglengenfeld gibt es noch viel zu tun

Von Thomas Rieke · 27. Dezember 2025 um 17:00

Ende November sind die Würfel gefallen: Das Landratsamt Schwandorf hat den geplanten Windpark im Witzlarner Forst genehmigt. Gleichwohl gibt es noch jede Menge Fragen – und kritische Anmerkungen von Bürgern, die in dem Projekt mehr Nach- als Vorteile sehen. Um etwas mehr Klarheit zu schaffen, hat die Redaktion den Genehmigungsbescheid studiert und einmal mehr den Kontakt zu den Projekt-Beteiligten gesucht.

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Wie berichtet, möchte die Wind 18 GmbH zusammen mit der Bürgerenergie Mittlere Oberpfalz (Bemo) und den Stadtwerken Burglengenfeld (SWB) auf dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Büchheim vier Windkraftanlagen (WKA) mit einer Höhe von bis zu 261 Meter errichten. Als Betreibergesellschaft wurde dafür die Firma Windpark Burglengenfeld ins Leben gerufen. „Gleich nebenan“, auf Schwandorfer Boden, sind weitere acht WKA vorgesehen. Für sie läuft ein eigenes Verfahren.

Gegen den Bescheid für den Windpark Burglengenfeld besteht bis 30. Dezember die Möglichkeit, beim bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage einzureichen. Bis Redaktionsschluss für diese Ausgabe war dies nicht geschehen. Doch selbst wenn der Fall noch eintreten würde, brächte dies die Planer nicht aus dem Konzept, versichert Wind-18-Sprecher Stefan Habermeier. Bis zum Baubeginn in 2027 hätte man genügend Zeit, auch gerichtlich alles zu klären.

Mit seiner Aussage, erst im übernächsten Jahr mit dem Bau loszulegen, hat Habermeier für Verwunderung gesorgt. Der Partner-Manager begründet die Entscheidung damit, dass es heuer bereits zu spät sei, um die umfangreichen Rodungen in die Wege zu leiten. Weil die Windpark-GmbH nicht selbst Eigentümer des benötigten Waldstücks sei, müsse sie damit leben, dass ihr erst im Herbst 2026 Rodungsrecht eingeräumt werde.

Baugrundgutachten fehlt

Die sogenannten aufschiebenden Bedingungen, die im Bescheid der Genehmigungsbehörde aufgelistet sind, führten jedenfalls nicht zu Verzögerungen, mit denen man nicht gerechnet habe, versichert Habermeier.

Das Landratsamt hatte unter anderem auf das ausstehende Baugrundgutachten verwiesen. Auch hydrogeologische Untersuchungen müssten erst noch erfolgen. Damit konfrontiert, erklärt der Wind-18-Sprecher, es sei „normal“, solche Arbeiten erst im Anschluss an die grundsätzliche Genehmigung durchführen zu lassen. Einkalkuliert habe man auch naturschutzrechtliche Ersatzzahlungen, die zum Beispiel für den Eingriff ins Landschaftsbild fällig sind, und diverse Sicherheitsleistungen. Mit der Errichtung der WKA darf laut Landratsamt erst begonnen werden, nachdem pro Windrad 374.750 Euro hinterlegt worden sind – in Summe also rund 1,5 Millionen. Nach dauerhafter Aufgabe der Anlagen sind dieselben vollständig zurückzubauen und sämtliche Bodenversiegelungen zu beseitigen.

Weitere große Themen im Genehmigungsbescheid sind der Schallschutz und der Schattenwurf. Grundsätzlich dürfen die WKA demnach täglich 24 Stunden betrieben werden, allerdings nur, wenn sie so gebaut wurden, dass von ihnen keine impulsartigen Geräusche ausgehen. Auf einer Reihe benachbarter Grundstücke dürfen bestimmte Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Am Englhof 1 beispielsweise tags und nachts jeweils 39 Dezibel (A).

Die WKA sind ferner mit Abschalteinrichtungen auszurüsten. Zum einen sollen sie gewährleisten, dass der erzeugte Schattenwurf in Summe an allen relevanten Immissionsorten maximal 30 Minuten pro Tag nicht überschreitet. Zum anderen soll das Kollisions- und Tötungsrisiko für Fledermäuse gemindert werden. Pauschal gilt: Zwischen 15. März und 30. September sowie 1. bis 15. November ist von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang abzuschalten, zwischen 1. und 31. Oktober schon eine Stunde früher.

Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur Windpark-Gegner Leo Pirzer die Frage, ob sich der Windpark überhaupt rechnet. Aus seiner Sicht lässt sich die Anlage nur wirtschaftlich betreiben, wenn auch künftig bei Abregelungen Entschädigungen fließen – auf Kosten der Endverbraucher.

Beim Thema Risiko betonen Vertreter aller Projekt-Partner unisono, ihre Kalkulationen seien sehr gewissenhaft erstellt worden. Die erwähnten Ausgleichszahlungen spielten darin keine so große Rolle, erklärt Stefan Habermeier. Und weil die im Vorfeld durchgeführten Windmessungen sogar ein besseres Ergebnis erbracht hätten als vorher angenommen, sei man davon überzeugt, dass der Windpark die Erwartungen erfüllen werde.

Schon bald im Plus?

SWB-Vorstand Johannes Ortner demonstriert ebenfalls Zuversicht: „Nach aktueller Planung gehen wir davon aus, dass der Windpark schon nach wenigen Jahren positive Ergebnisse liefert.“ Projekte von der Größenordnung des Windparks Burglengenfeld seien „erfahrungsgemäß sehr stabile Ertragsbringer, sobald die Anlaufphase beendet ist“.

In diesem Zusammenhang erinnert Ortner an eine Besonderheit im Modell: Erst wenn der Wirtschaftlichkeitsplan final vorliege, also die Kosten für die Anlagen, die Kreditzinsen und die Höhe der Einspeisevergütung, feststünden, müssten sich SWB und Bemo verbindlich festlegen, ob sie überhaupt mitmachten.

Genossenschaftssprecher Hans Prechtl verweist auf die Erfolgsgeschichte, welche die Bemo seit ihrer Gründung im Jahr 2011 geschrieben habe. Nun gelte es, den Weg fortzusetzen. Nur durch eine neue Anlagenbeteiligung werde es gelingen, dem Wunsch vieler Interessenten auf Beitritt zur Bemo zu entsprechen – und den derzeitigen Aufnahmestopp aufzugeben.

Auch Prechtl betont die Seriosität der Kalkulation und Entscheidungsfindung: Neben dem Genossenschaftsverband Bayern seien auch die Sparkasse im Landkreis und die VR Bank Mittlere Oberpfalz eG eingebunden. Eine Beteiligung an den Windrädern in Burglengenfeld werde nach denselben Kriterien erfolgen, nach denen Aufsichtsrat und Vorstand auch in der Vergangenheit entschieden hätten.