Windradpläne: Nittenauer Stadträte verweigern Projekt bei Eckartsreuth die Zustimmung

Der geplante Bau mehrerer Windräder im Regental sorgt bei den Gegnern seit Monaten für Aufregung. Nun dürften sie sich aber zumindest über eine Entscheidung der Nittenauer Stadträte freuen: Das Gremium verweigerte den Plänen der Firma Max Bögl Wind AG für den Bau zweier Windräder südwestlich von Eckartsreuth das gemeindliche Einvernehmen. Verhindern kann dieser Beschluss den Bau der Anlagen aber wohl nicht.
Die Zuschauerreihen im Sitzungssaal des Nittenauer Rathauses waren am Dienstagabend dicht besetzt. Vor allem Mitglieder des Vereins Erholungsregion Regental wollten durch ihre Anwesenheit ihre Position klarmachen: Sie möchten den Bau von Windkraftanlagen in der Region verhindern.
Ende Januar hatten sie mit einem Antrag an den Nittenauer Stadtrat bereits einen Erfolg erzielt. Das Gremium stimmte damals über ein rund 17 Hektar großes Areal am sogenannten Dachsbau, südwestlich des Ortsteils Eckartsreuth gelegen, neu ab. Ursprünglich hatte die Stadt dieses Gebiet als sogenannte Vorrangfläche für Windenergie an den Regionalen Planungsverband gemeldet.
Gute Nachricht vom Regionalen Planungsverband
Doch davon rückten die Nittenauer Räte auf Antrag des Vereins hin wieder ab und zogen die Meldung zurück. Man kam mehrheitlich zu folgender Auffassung: Die Stadt habe ihr Soll mit der Meldung der viel größeren Fläche am Schwarzer Berg nahe Meßnerskreith bereits mehr als erfüllt.
Wir wollten Wildwuchs bei den Windrädern vermeiden. Und jetzt kriegen wir ihn trotzdem.
Florian Doll, FW-Stadtrat
Vergangene Woche erreichte die Stadt Nittenau dann die erhoffte Nachricht vom Regionalen Planungsverband: Dieser hatte den Wunsch der Stadt tatsächlich berücksichtigt und die Fläche südwestlich von Eckartstreuth im überarbeiteten Entwurf für Windvorranggebiete gestrichen.
Stellungnahmen sind gefragt
Das heißt aber noch lange nicht, dass hier Windräder nun keine Chance hätten: Die Firma Max Bögl plant an dieser Stelle weiterhin den Bau zweier Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 245,5 bzw. 267 Metern. Wie Bürgermeister Benjamin Boml (FW) den Räten und Zuhörern im Sitzungssaal erläuterte, seien im Rahmen des Genehmigungsverfahrens derzeit die Träger öffentlicher Belange am Zug. Sie hätten noch eine Bearbeitungsfrist bis zum 3. August, um eine Stellungnahme abzugeben.
Grundsätzlich, so Boml, handle es sich beim Bau von Windrädern im Außenbereich nach aktueller Gesetzeslage um privilegierte Vorhaben, die zulässig seien, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Tatsache, dass der Planungsverband derzeit noch an der Fortschreibung des Regionalplans inklusive der Windvorranggebiete arbeite, habe auf die aktuell laufenden Planungen der Firma Bögl keinen Einfluss, so Boml.
Nittenaus Bürgermeister stimmte dagegen
Der Rathauschef machte seinen Standpunkt dennoch deutlich: Die Windvorrangflächen seien noch nicht fixiert. Es sei deshalb jetzt wichtig, die derzeitige Privilegierung von Windrädern im Außenbereich zu stoppen. Er selbst werde dem Vorhaben am Dachsbau nicht zustimmen. Allerdings, so musste Boml auch einräumen, werde eine Ablehnung des Projekts durch den Stadtrat wohl nicht viel bringen. Er habe Rücksprache mit dem Landratsamt gehalten. Das Ergebnis: Die Kreisbehörde könne aufgrund der aktuellen Rechtslage das von Nittenau verwehrte Einvernehmen ersetzen.
Eigentlich hätte ein Vertreter der Firma Bögl bei der Sitzung das Vorhaben vorstellen sollen. Doch wie der Bürgermeister erklärte, habe dies von Seiten der Firma aus kurzfristig nicht so geklappt wie geplant. Diese Mitteilung sorgte bei Florian Doll (FW) für großen Ärger. „Das ist eine Frechheit“, schimpfte er. Die Räte bekämen nun an diesem Abend keine Antworten auf eine ganze Menge offener Frage.
Es sei darüber hinaus nicht in Ordnung, dass Landratsamt und Regionaler Planungsverband quasi aneinander vorbeiarbeiteten. Die Stadt Nittenau müsse das nun ausbaden. Sie habe mehr Flächen als gefordert als Vorranggebiet gemeldet. „Wir wollten Wildwuchs bei den Windrädern vermeiden. Und jetzt kriegen wir ihn trotzdem“, kritisierte Doll.
Frist bis zum 3. August
Boml wies seinen Fraktionskollegen darauf hin, dass das Landratsamt nach geltendem Recht entscheiden müsse. Hier zähle nun einmal aktuell die Privilegierung von Windkraftanlagen. In diesem Prozess seien 30 Fachstellen mit ihren Stellungnahmen gefragt – darunter auch die Stadt Nittenau. Bis 3. August habe man noch Zeit zu reagieren.
Am Ende hatten die Räte darüber zu befinden, ob die Stadt dem Bögl-Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt oder nicht. Die Abstimmung endete mit einem Ergebnis von 9:9 – womit das gemeindliche Einvernehmen als nicht erteilt gelte, sagte Boml.