Pfingstmord von Mintraching: Wurde ein 51-Jähriger aus Hass zum Mörder?

Von André Baumgarten · 10. Dezember 2025 um 19:00

Vor dem Schwurgericht in Regensburg hat jetzt der psychiatrische Gutachter ausgesagt. Am Freitag soll in dem schlagzeilenträchtigen Fall von Mai 2023 bereits plädiert werden. Die Verteidiger dürften auf einen Freispruch abzielen. Der Angeklagte bestreitet jede Beteiligung an der Bluttat an seinem Onkel.

Der Indizienprozess um den Pfingstmord von Mintraching ist auf der Zielgeraden. Schon morgen sollen die Plädoyers in dem Fall gehalten werden, der die Menschen in der Gemeinde und weit darüber hinaus seit mehr als zweieinhalb Jahren in Atem hält. Gestern sagte der psychiatrische Sachverständige vor dem Schwurgericht in Regensburg aus, mit dem der Angeklagte jedoch nicht sprechen wollte. Er erstattete sein Gutachten deshalb nur auf Basis der Akten.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Terror-Paar in München vor Gericht: Junge Jesidin schildert unter Tränen ihr Martyrium

Heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen wird dem 51-Jährigen auf der Anklagebank vorgeworfen. Er soll am Pfingstsamstag 2023 den eigenen Onkel mit einem Gipserbeil getötet haben. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass er aus Hass auf den 73-Jährigen zum Mörder wurde. Der Senior hatte ihm die Wohnung gekündigt und soll damit gedroht haben, ein Alibi zurückzuziehen, das er dem Neffen zu Stalkingvorwürfen gegen dessen Ex-Frau gab.

Angeklagter laut Gutacher narzisstisch und leicht kränkbar

In das Psychogramm, das der psychiatrische Sachverständige Dr. Wirtz vom Angeklagten zeichnete, könnte die Tat passen. Doch das lasse nicht auf eine Täterschaft des 51-Jährigen schließen, wie der Gutachter betonte. Was Zeugen aus dem privaten und beruflichen Umfeld schilderten, lasse auf eine narzisstische Persönlichkeitsstruktur schließen – er sei damit kränkbarer als andere, habe Gefühle und Emotionen aber gut im Griff, sei sehr beherrscht und passe Handlungsweisen flexibel an.

Hinweise darauf, dass der Neffe zu Aggressionen neige, gebe es aus Zeugenaussagen allerdings keine – weder körperlich noch verbal. Der Sachverständige hatte den Prozess an nahezu allen Verhandlungstagen verfolgt und auch einige Auffälligkeiten des Angeklagten mitnotiert. Psychiatrisch und so für das Gericht relevant sei das alles jedoch nicht, sagte Wirtz. Eine Persönlichkeitsstörung liege bei dem Mann nicht vor.

Lesen Sie zu diesem Fall auch: Pfingstmord von Mintraching: Beseitigte der Angeklagte im Sanka Spuren der Tat?

Damit bleiben nach 20 Prozesstagen seit dem Neustart für das Schwurgericht nur Indizien, die Ermittler gegen den 51-Jährigen zusammengetragen haben. Wenngleich diese nicht alle eindeutig belastend für den angeklagten Neffen zu sein scheinen. Zur mutmaßlichen Tatwaffe erklärten Spezialisten des Landeskriminalamts, man könne das im Kofferraum seines Autos sichergestellte Gipserbeil nicht ausschließen, „zu erwartende“ Spuren aber würden dennoch fehlen.

Zeitweise erschütterte eine Festlegung zu Aufzeichnungen des Herzschrittmachers, den das Opfer hatte, die Anklage schwer. Zuerst hatte ein Gutachter dazu erklärt, dass die „Artefakte“ um 15.31 Uhr „sehr wahrscheinlich“ auf Schläge zurückzuführen wären – zu einer Zeit, für die der Angeklagte ein bombenfestes Alibi hätte. In seiner zweiten Vernehmung blieb der Herzspezialist zwar dabei, sprach aber von „Interpretation“ und schloss alternative Möglichkeiten nicht aus.

Widersprüche im Alibi belasten den Mann schwer

Folienfragmente am Schädel des Opfers waren laut Fraunhofer-Institut „materialgleich“ mit Müllbeuteln, die im Auto des Angeklagten und in einer Abstellkammer gefunden wurden. Am schwersten dürften aber wohl Widersprüche im Alibi des 51-Jährigen wiegen. Er hatte einst ausgesagt, das Haus in Mintraching um 12 Uhr verlassen zu haben und erst gegen 22 Uhr zurückgekehrt zu sein, als er den Ermordeten fand. Einkäufe, die dann im Kühlschrank im Haus lagen, sein Handy in der Funkzelle am Tatort, Kameraaufzeichnungen eines Nachbarn, die einen Radfahrer zeigen, der laut Forensikern „wahrscheinlich“ der Angeklagte ist, widerlegen das.

Morgen werden Staatsanwältin Dr. Schilling, die Nebenklage-Vertreterinnen Dagmar Ciccotti und Christina Dinesen sowie die Strafverteidiger Johannes Büttner und Philip Roth ihre Sicht auf den Fall in ihren Plädoyers darlegen. Das Schwurgericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Polnik will sich eine Woche nehmen, um ein Urteil zu finden. Verkündet werden soll die Entscheidung des Gerichts am 19. Dezember.