Pfingstmord in Mintraching: Verteidigung will Vernehmung des Angeklagten kippen

Die Polizei verhörte den 51-Jährigen, der in Regensburg wegen Mordes vor Gericht steht, über Stunden. Auf diesen Aussagen fußt sein Alibi für den Tattag, das in Teilen widerlegt worden sein soll. Kippt eine wesentliche Grundlage im Inidizienprozess um den „Pfingstmord“ 2023 gegen den Angeklagten? Die Staatsanwaltschaft hält dagegen.
Wie ein wegen Mordes an seinem Onkel angeklagter 51-Jähriger den möglichen Tatzeitraum verbracht hat, ist gestern im Prozess um den Pfingstmord 2023 bekannt geworden. Gegen eine Verwertung des Alibis, das dem Mann zumindest in Teilen später widerlegt worden sein soll, hat die Verteidigung nun Widerspruch eingelegt. Entschieden ist noch nichts.
Doch dass der Mordverdächtige damals nicht bis zum Morgengrauen als Zeuge hätte vernommen werden dürfen, wies die Staatsanwaltschaft in einer ersten Reaktion ganz klar zurück. Erneut hatten an Tag zwölf im Prozess um den Pfingstmord von Mintraching mehrere Zeugen das Wort, die in jener Nacht als erstes direkt am Tatort in der Mintrachinger Hauptstraße waren.
Tötungsdelikt hat früh im Raum gestanden
Mehrere Polizisten bestätigten, was tags zuvor bereits Retter berichtet hatten: Das 73-jährige Opfer sei am 27. Mai 2023 in einer größeren Blutlache gelegen, habe neben der massiven Kopfverletzung auch Brandwunden an den Beinen gehabt. Ein Beamter, der den Einsatz damals mitkoordiniert hatte, sprach davon, dass früh klar gewesen sei, es laufe „auf ein möglichen Tötungsdelikt hinaus“. Das habe er von dem Kollegen erfahren, der den Neffen des Toten in Neutraubling als Zeuge vernommen hatte.
Davon berichtet der Polizist vor Gericht auch: Demnach will der Angeklagte etwa gegen 12 Uhr das Haus verlassen haben und erst spätabends wiedergekommen sein und den Toten gefunden haben. Der 51-Jährige sei laut seinen Angaben mit dem Rad zur Arbeit, zuvor noch kurz einkaufen und abends in einen Biergarten gefahren. Schon in der Hofeinfahrt soll ihm aufgefallen sein, dass Rollos und Fenster noch offen standen – was für den Senior aber untypisch wäre.
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Den Auftrag, den nun Angeklagten als Zeugen zu vernehmen, hatte der Beamte von den Kollegen des Kriminaldauerdienstes erhalten, die sogar mit zwei Besatzungen zum Tatort kamen. „Bis zur Festlegevernehmung sollte er mit zur PI“, erklärte der Streifenpolizist. Speziell eingehen sollte er demnach auf mögliche Auffälligkeiten, wie beispielsweise die Frage, ob und welche Schlösser am und im Haus versperrt oder unversperrt gewesen seien. Bis der Angeklagte zur Wache in Neutraubling gebracht wurde, sei er „nie unbeaufsichtigt“ und „unter Beobachtung“ gewesen, „weil wir nicht wussten, in welchem Zusammenhang er damit steht“.
Der 51-Jährige, der mit dem Opfer unter einem Dach lebte, sei ihm sofort bekannt gewesen, als er ihn sah – wegen eines früheren Verdachts in einem versuchten Tötungsdelikt. Der Angeklagte steht zum zweiten Mal vor dem Schwurgericht, war wegen Mordversuchs an seiner Ex-Frau aber 2021 freigesprochen worden. Das war dem Beamten bekannt, wie er auf Nachfrage von Strafverteidiger Philip Roth bestätigte. Direkt nach der Aussage des Polizisten erhob der Anwalt dann den Verwertungswiderspruch.
Die Vernehmung als Zeuge war normales Standardvorgehen. Die Aufgabe der Polizei war und ist es, aufzuklären, was hier geschehen ist.Staatsanwältin Schilling
Sein Mandant hätte, so Roth, bereits da als Beschuldigter belehrt werden müssen. Ziel dieser ersten von drei Vernehmungen binnen weniger Stunden wäre gewesen, „ihn als Täter einer Straftat zu überführen“. Der gesamte Umgang bis zur Entlassung am Morgen nach der Tat lasse keinen anderen Schluss zu. Schon am Tatort habe laut Roth ein Anfangsverdacht gegen ihn bestanden.
Ist bei der Vernehmung alles rechtens gelaufen?
Dem widersprach Staatsanwältin Schilling, eine Vertreterin der Anklage, vehement. „Es wusste letztlich keiner, was passiert ist“, betonte sie. Für einen Tatverdacht gegen den nun Angeklagten habe es „zum damaligen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte“ gegeben. Daher sei es rechtens gewesen, den 51-Jährigen nicht als Beschuldigten zu belehren. Der Widerspruch gegen eine Verwertung des Alibis gehe ins Leere.
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Warum ist das wichtig? Es macht einen ganz erheblichen Unterschied, ob man als Zeuge oder Beschuldigter gilt und vernommen wird: Als letzteres dürfte man bei einem Vorwurf, wie er hier im Raum steht, ohne einen Anwalt nämlich gar nicht befragt werden. Und üblicherweise lautet dessen Rat in jedem Fall: zu schweigen.