„Tickende Zeitbombe“ macht Jagd auf Mädchen: Wie ein Triebtäter auf freien Fuß kam

Von André Baumgarten · 7. November 2025 um 05:00

Eine Lücke im Gesetz verschafft einem untherapierten Sexualstraftäter die Freiheit. Recherchen offenbaren schockierende Details: Trotz Fußfessel und strenger Auflagen spricht der 50-Jährige nur 80 Tage nach seiner Entlassung im Raum Cham erneut Schülerinnen an. Weitere Taten folgen – nach immer demselben Muster. Wie kann sowas sein? Eine Spurensuche.

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Eine Perücke auf dem Kopf, ein langer, dunkler Mantel und Elektroschocker, Pfefferspray sowie Messer griffbereit – so hat ein 50-Jähriger Jagd auf Mädchen gemacht. Was klingt, wie aus einem Horrorfilm, war für Schülerinnen im Raum Cham bittere Realität. Passiert ist den Mädchen bei dem Vorfall Anfang Februar nichts. Doch der Mann, der kurz darauf verhaftet wurde, ist kein Unbekannter: Clemens K. (Name geändert) ist ein Triebtäter, der gut ein Vierteljahrhundert weggesperrt war. Dann kam er 2023 frei. Lange ging es nicht gut, trotz Fußfessel und strenger Auflagen. Der Vorfall im Februar war nicht der erste, wie Recherchen der Mediengruppe Bayern zeigen. Wie kann es sein, dass ein Triebtäter wie K. auf freiem Fuß war?

Formell hat der Mann die im Jahr 1996 verhängte Jugendstrafe verbüßt. Die Taten, für die der Oberpfälzer verurteilt wurde, sind gesühnt – vergessen aber dürften sie vor allem bei seinen Opfern nicht sein. An drei Mädchen verging er sich 1994 und 1995 laut dem Urteil des Amtsgerichts in Cham. Dafür schickten ihn die Richter fünf Jahre in Haft. Das Regensburger Landgericht milderte die Jugendstrafe 1997 auf vier Jahre und ordnete für Clemens K. eine Unterbringung in der Psychiatrie an.

Die Einweisung des heute 50-Jährigen erfolgte nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches. Sind „erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten“ und ist jemand „deshalb für die Allgemeinheit gefährlich“, kann das Gericht einen zeitlich unbefristeten Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik anordnen. Voraussetzung ist, dass eine Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit begangen wurde. Basis dafür sind Gutachten, die K. ausnahmslos – bis zum heutigen Tage – eine hochgradige Gefährlichkeit attestieren.

Mehrfach gelang Clemens K. seit 1997 schon die Flucht

Die Behandlung in zahlreichen Kliniken trug nie Früchte. Ab 2010 verweigerte K. jede Therapie, gab den Opfern die Schuld und driftete psychisch ab. Und er sorgte vielfach für Schlagzeilen: Mehrfach gelang ihm die Flucht, erstmals 1997. Einmal blieb er ab März 2002 knapp ein Jahr verschwunden. 2015 saß er in der Hochsicherheitsforensik in Straubing – und entkam bei einer Shoppingtour in den Regensburg Arcaden. Öffentlich wurde nach K. und einem weiteren Triebtäter gefahndet. Knapp vier Wochen später spürten die Ermittler ihn dann im Raum Cham auf.

Im April 2015 entkamen K. und ein zweiter Patient bei einem Freigang in den Regensburg Arcaden. - Foto: Baumgarten

Weil er Lockerungen genutzt hatte, um zu entkommen, wurden diese gestrichen. Sogar Arztbesuche seien nur noch in Hand- und Fußfesseln erlaubt, sagte eine Kliniksprecherin damals. Drei Jahre später entwich K. erneut: bei einem Arzttermin im Raum Rosenheim. Dass eine Entlassung „in noch weitere Ferne gerückt“ sei, wie Medien seinerzeit spekulierten, war ein Trugschluss: Ende 2021 wurde die Unterbringung des 50-Jährigen für erledigt erklärt.

Grundlage der Entscheidung war ein psychiatrisches Gutachten: Das Krankheitsbild von K. hatte sich demnach verändert – bei neuen Straftaten wäre er laut Sachverständigem nun voll schuldfähig. Und genau damit „lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Fortdauer (der Unterbringung) nicht mehr vor“, bestätigte der Regensburger Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage. An der Gefährlichkeit des Mannes habe es dagegen nie Zweifel gegeben. Bei der Staatsanwaltschaft in Regensburg, für die er als Sprecher fungiert, liefen auch die jüngsten Ermittlungen.

Clemens K. musste allerdings noch 470 Tage im Gefängnis absitzen, den Rest seiner 1997 verhängten Jugendstrafe. Im Juni 2023 kam er frei – obwohl jeder weiß, wie hochgefährlich er ist. Wie kann das sein? Der Fall offenbart eine Lücke im System. Und zwar in Fällen, in denen nach Erledigung der Unterbringung in derselben Sache noch ein Rest der Strafe zu verbüßen ist. Während die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Erwachsene (es zählt das Alter bei Tatbegehung) 2010 angepasst wurde, ließ der Gesetzgeber in Berlin das Jugendstrafrecht in diesem Punkt unverändert – weil es hier um Erziehung und Besserung statt Strafe geht, sagen Juristen. K. sei ein Einzelfall, der so fast nie vorkomme.

Lücke im Jugendstrafrecht war Weg in die Freiheit

Anders als im Ausländerrecht, wo beispielsweise für Terrorverdächtige eine Sonderregel existiert, um sie abzuschieben, haben Behörden für hochgefährliche Sexualstraftäter wie K. keine Handhabe. Fakt ist: Weil der 50-Jährige die alte Jugendstrafe noch absitzen musste, war die nachträgliche Sicherungsverwahrung „in diesem speziellen Einzelfall aus Rechtsgründen nicht möglich“, erklärte Rauscher auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern.

Opferanwältin Christina Dinesen sieht hier Nachholbedarf. Immer wieder zeige sich, dass Straftäter teils gar nicht oder kaum therapierbar seien oder sie sich dem verweigern. Auch solche Einzelfälle „müssen juristisch aufgefangen werden können“, betonte sie. Sie dürften „nicht durch das System rutschen“. In erster Linie gehe es darum, „alles zu tun, um zu vermeiden, dass Unschuldige zu weiteren Opfern werden“.

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Bei Clemens K. vergingen nur 80 Tage, bis der Triebtäter in Freiheit wieder zuschlug. Vor einer Bank sprach er im September 2023 zwei Mädchen an, schenkte einer Rosen und ein Lebkuchenherz. Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen aber ist ihm strikt untersagt. Er muss 50 Meter Abstand zu Schulen, Spielplätzen oder Jugendtreffs halten. Er darf keine Waffe wie Messer oder Fesselungswerkzeug besitzen, keine Drogen oder Alkohol zu sich nehmen und muss eine elektronische Fußfessel tragen. So hatte es das Landgericht in Bayreuth in den Auflagen der fünfjährigen Führungsaufsicht festgelegt.

Für den Vorfall kurz nach seiner ersten Entlassung verurteilte das Regensburger Amtsgericht ihn zu neun Monaten Haft. Anfang Juli 2024 hatte der 50-Jährige die abgesessen und kam erneut frei. Wieder mit elektronischer Fußfessel und dem engmaschigen Korsett an Auflagen. Die Kripo, wo er als Gefährder geführt wird, hat regelmäßig Kontakt zu ihm. Doch das alles „ist nur vermeintliche Sicherheit“, klagen Ermittler hinter vorgehaltener Hand. K., heißt es, sei „eine tickende Zeitbombe“.

Rückblick: Schon 1997 entkam der heute 50-Jährige das erste Mal aus der Forensischen Abteilung im BKH in Regensburg. - Foto: Baumgarten

Offiziell äußern will sich zu dem Fall jedoch niemand. Freilich gebe es einen Alarm, wenn der fest vorgegebene Bereich der elektronische Fußfessel verlassen werde. Für Besuche wie beispielsweise beim Bewährungshelfer gibt es aber Ausnahmen. Und genau diese soll der 50-Jährige vor dem neuesten Vorfall im Februar genutzt haben – womöglich, um für die Jagd vorbereitet zu sein? Im Vorfeld stahl er in einem Regensburger Geschäft eine Vielzahl von Büchern, in einem anderen Laden eine Perücke.

Mit der Perücke hatte sich K., als er nur wenige Tage später im Raum Cham Schülerinnen verfolgte, verkleidet. Vieles deutet drauf hin, dass der 50-Jährige gezielt geplant haben könnte, was er für die Flucht nach einer neuen Straftat braucht: Weitere Perücken, Wechselkleidung, Ersatzhandys und tschechische SIM-Karten fanden sich in einer Reisetasche. Als die Polizei ihn festnahm, warf er eine täuschend echte Plastikpistole weg – Messer, Pfefferspray und Elektroschocker fanden sich in den Taschen. K. scheint offenbar gut präpariert gewesen zu sein.

Muss erst etwas passieren, bis gehandelt werden kann?

Was genau der 50-Jährige damit plante, lässt sich kaum beweisen. Zumal – zumindest seit der Entlassung aus Psychiatrie und Gefängnis – keinem Kind etwas passiert ist. Nach dem Vorfall im Februar kam der Mann wieder in Untersuchungshaft. Ihm werden Verstöße gegen die Auflagen vorgeworfen. Mitte April wurde er schließlich erneut in die Psychiatrie verlegt, wo er seither auf seinen Prozess wartet, der am Mittwoch startet.

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Ein Großteil der „angeklagten Verhaltensweisen würde für sich genommen kein strafbares Verhalten darstellen“, bestätigte auch Oberstaatsanwalt Rauscher. Umfassende Ermittlungen hätten allerdings eine Vielzahl von Verstößen gegen die Weisungen der Führungsaufsicht ans Licht gebracht, viel mehr, als nach dem Verfolgen der Schülerinnen zunächst im Raum standen. Aus Sicht der Anklage käme sowohl die erneute Unterbringung in der Psychiatrie als auch eine Sicherungsverwahrung in Betracht.

Die Vorgaben für eine Sicherungsverwahrung sind extrem hoch und aus meiner Sicht hier nicht erfüllt.Shervin Ameri, Strafverteidiger aus Regensburg, der K. vertritt

K.s Anwalt sieht das kritisch: „Die Vorgaben für die Sicherungsverwahrung sind extrem hoch und aus meiner Sicht hier nicht erfüllt“, betonte Strafverteidiger Shervin Ameri. Selbst so viele Verstöße gegen die Führungsaufsicht reichten nicht aus. Es dürfte schon schwierig werden, ein Krankheitsbild zu diagnostizieren, worauf eine Maßregel gestützt werden kann, so Ameri. Eine Pädophilie, das zeigen Recherchen der Mediengruppe Bayern, war dem 50-Jährigen nie attestiert worden – wenngleich das, was die Kripo zusammengetragen hat, eine deutliche Sprache spricht.

Spektakuläre Fluchten und ihre Folgen

Mainkofen: Immer wieder gelingt Insassen die Flucht aus dem Maßregelvollzug. Anfang August 2024 hält ein entkommender Patient stundenlang die Polizei in Atem, der bei einem Freigang mit Kinobesuch in Plattling (Lkr. Deggendorf) entkam. Bei dem Großeinsatz war auch ein Hubschrauber im Einsatz. Letztlich konnte der Mann, der für eine grausame Bluttat 2021 in Regen wegen Totschlags verurteilt wurden, gefasst werden. Der Chefarzt der Klinik wurde für den Umgang mit Lockerungen erst vom Dienst freigestellt, dann die Zusammenarbeit beendet.

Die Vorfälle 2024 in Straubing und Mainkofen sorgten für eine intensive Diskussion über den Umgang und Lockerungen bei Straftätern im Maßregelvollzug. - Foto: Baumgarten

Straubing: Nur wenige Tage später flüchteten dann Mitte August 2024 vier Insassen aus dem Straubinger BKH. Um aus der spezielle gesicherten Einrichtung zu entkommen, sollen sie einen Mitarbeiter als Geisel genommen haben, damit er die Tür öffnet. Alle vier Männer wurden teils Wochen später im Ausland gefasst und müssen sich für die spektakuläre Flucht vor Gericht verantworten. Auch dieser Vorfall soll demnächst vom Regensburger Landgericht aufgearbeitet werden.

Konsequenzen: Das Sozialministerium Bayern ließ daraufhin die Sicherheitskonzepte in ganz Bayern prüfen. Auch in der Forensik des Bezirkskrankenhauses in Straubing wurden die Regelungen überarbeitet.