Sozialministerin Scharf erklärt Maßnahmen nach Ausbrüchen aus Bezirkskliniken Mainkofen und Straubing

Im Interview mit der Mediengruppe Bayern nimmt Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) Stellung zu den Vorfällen in forensischen Einrichtungen in Mainkofen und Straubing und fordert einen permanenten Bewertungsprozess.
Am Samstag kam die Nachricht, dass die zwei letzten der vier aus der Forensik in Straubing ausgebrochenen Straftäter gefasst wurden. Sie hatten eine Überprüfung aller Maßnahmen im Maßregelvollzug angeordnet. Gibt es schon erste Ergebnisse?
Ulrike Scharf: Zunächst gab es Sofortmaßnahmen. Wir haben unsere 14 Einrichtungen in Bayern sensibilisiert, damit es im Hinblick auf die Geiselnahme in Straubing keine Nachahmungstaten gibt. Wir haben uns auch darauf verständigt, dass bis Ende des Jahres in jeder Einrichtung eine Geiselnahmeübung durchgeführt wird. Wir wollen, dass alle noch mal auf solche Szenarien vorbereitet werden. Kern der Änderung im Maßregelvollzugsgesetz wird sein, mit einer Projektgruppe, die die Generalstaatsanwaltschaft führen wird, zu überprüfen, wie eine schnellere Überstellung bei fehlender Therapiewilligkeit vom Maßregelvollzug in die Justizvollzugsanstalt geht. Das ganze Verfahren dauert derzeit zu lange. Das Verfahren muss gestrafft werden. Personen, die im Maßregelvollzug sind, aber nicht therapiewillig sind, müssen schneller und rechtssicher in die Justizvollzugsanstalten überstellt werden können.
Geringe Rückfallquote im Maßregelvollzug
Die Vorfälle in Mainkofen und Straubing haben dennoch in der Öffentlichkeit für heftige Diskussionen gesorgt. Da war von Blauäugigkeit die Rede. Muss man da nicht auch wirklich Fehler eingestehen?
Scharf: Wichtig ist, dass man die beiden Fälle nicht miteinander vermischt, da es sich um zwei unterschiedliche Vorfälle handelt. Der Patient, der in Mainkofen entflohen ist, war auf einer Lockerungsmaßnahme. Lockerungen sind im Maßregelvollzug vorgesehen. Das Ziel des Maßregelvollzugs ist die Resozialisierung. Die Rückfallquoten sind hier im Vergleich zu den Justizvollzugsanstalten geringer. Es werden wenige rückfällig. Das waren im Jahr 2023 beim § 63 (unbefristete Unterbringung psychisch kranker Straftäter) nur drei Prozent, und bei § 64 (suchtkranke Straftäter) sind es 19 Prozent. Im Vergleich dazu: Wenn Sie im Justizvollzug sind, werden 60 bis 65 Prozent wieder rückfällig. Der Maßregelvollzug kann also Resozialisierung sehr gut leisten. Und dafür ist auch entscheidend, dass Lockerungen, die auch rechtlich so vorgesehen sind, stattfinden müssen.
Aber Sie räumen auch Fehler ein?
Scharf: In Mainkofen sind Fehler passiert, die der Bezirk Niederbayern, der zuständig ist, auch eingeräumt hat. Ein männlicher Patient darf nicht nur von Frauen begleitet werden müssen. Als Konsequenz wurde vor Ort sofort angeordnet, dass künftig männliche Personen bei Lockerungsmaßnahmen auch von Männern begleitet werden müssen. Ein weiteres Problem in Mainkofen war die falsche Meldung der Gefährlichkeit der entflohenen Person an die Polizei. Die ursprüngliche Straftat war dramatisch, schlimm und brutal, aber die Person war mit Medikamenten so gut eingestellt, dass man nicht mehr von einem gefährlichen Straftäter sprechen konnte. Das hätte auch so kommuniziert werden müssen.
Keine Lockerungsmaßnahmen mehr in Kinos
Das wird die Bevölkerung aber nicht gerade beruhigen ...
Scharf: Ich verstehe die Unsicherheit in der Bevölkerung. Ich kann das sehr gut nachvollziehen. Ich war selbst in einem Maßregelvollzugsbeirat in Taufkirchen an der Vils. Aber es ist mir wichtig, noch einmal darauf hinzuweisen, dass gerade das Ziel des Maßregelvollzugs die Resozialisierung ist. Das Wesentliche beim Maßregelvollzug ist unter anderem auch, die Gefährlichkeit der Person zu reduzieren. Ich weiß, so was ist schwer erklärbar und in der Bevölkerung auch kaum akzeptierbar. Der Schutz der Bevölkerung hat oberste Priorität. Wir haben deshalb eine Arbeitsgruppe Sicherheit aufgestellt, in der wir bis zum nächsten Jahr Ergebnisse für Verbesserungen erarbeiten. Wichtig ist mir auch, dass die Personen im Maßregelvollzug unter permanenter Beobachtung und Bewertung stehen. Lockerungen erfolgen nur nach strengen Kriterien. Das ist Sache der Ärzte und der Psychologen. Es gibt auch eine sogenannte Lockerungskonferenz, die gemeinsam mit Expertinnen und Experten über Lockerungsmaßnahmen berät. Die Entscheidung der Einrichtung, wo eine Lockerungsmaßnahme stattfindet, wird nach Ort, Einrichtung und Patient bemessen. Es darf künftig nicht mehr sein, dass Lockerungsmaßnahmen dort stattfinden, wo Kinder, wo Familien sind. Das ist nicht zu vermitteln. Zukünftig sollen Lockerungen nicht mehr an einem Feriennachmittag in einem Kino, auf einem Volksfest oder in einem Schwimmbad möglich sein. Das sind Maßnahmen, die wir künftig so nicht mehr sehen wollen.
Welche Konsequenzen ziehen Sie daraus, dass eine Scherbe zur Waffe wurde?
Scharf: Entscheidend ist, dass künftig, und Straubing hat das auch als Sofortmaßnahme geändert, niemand mehr alleine mit den Patienten ist, sondern dass sie immer zu zweit sein müssen. Aus diesem Vorfall wird man sicherlich lernen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das ist zum Beispiel auch Gegenstand der Arbeitsgruppe Sicherheit, genau festzulegen, welche Gegenstände könnten wirklich zweckentfremdet werden und so gefährlich eingesetzt werden, dass sie einen Mitarbeiter verletzen.