Totschläger nutzte begleiteten Ausgang ins Kino zur Flucht: Wie kann das passieren?

Von Christoph Häusler · 9. August 2024 um 17:27

Dank wertvoller Hinweise aus der Bevölkerung hat die Polizei den geflohenen Straftäter (24) in der Nähe eines Lebensmitteldiscounters in Plattling (Lkr. Deggendorf) am Donnerstag gegen 23.30 Uhr gefunden und widerstandslos festgenommen. Aber der ganze Fall wirft Fragen auf.

Rund 100 Einsatzkräfte, darunter auch Hundeführer, fahndeten seit den Nachmittagsstunden am Donnerstag nach ihm, weil er seinen vier Begleitpersonen während eines Kinobesuchs entwischte. Über der Stadt kreiste ein Polizeihubschrauber. Der Somalier, der 2021 einen 52-jährigen Mann in einem Obdachlosenheim in Regen mit über 100 Messerstichen getötet und enthauptet hat, ist wieder gefasst. In der Bevölkerung herrscht zugleich Erleichterung, Unverständnis und Wut. Der Bezirk erklärt den Vorfall mit einem „Missverständnis in der Kommunikation“ der Begleitpersonen und verspricht, die Abläufe zu überprüfen.

Und: Flucht aus dem Kino: Minister, Landrat, Bürgermeister – alle fordern Aufklärung

Warum darf ein verurteilter Totschläger drei Jahre nach einer solchen Tat ein Kino besuchen? Um diese Frage zu beantworten, bedarf es einen Blick ins Urteil. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem Mann nach der Bluttat eine paranoide Schizophrenie. Das Deggendorfer Landgericht ordnete Ende März 2022 die zeitlich unbefristete Unterbringung in einer Psychiatrie an, weil es davon überzeugt war, dass der Mann eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte.

Forensik-Patient schaute sich Kinderfilm an

Wie die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) online informiert, durchlaufen im Maßregelvollzug untergebrachte Personen bei erfolgreicher Behandlung Lockerungen des Vollzugs. Eine Option ist der begleitete Ausgang außerhalb der Einrichtung. Das Fachpersonal der forensischen Psychiatrie in Mainkofen war der Auffassung, dass der 24-Jährige die Lockerung nicht missbrauchen werde und erlaubte einen Kinobesuch.

Wie das Polizeipräsidium Niederbayern gegenüber der Mediengruppe Bayern bestätigte, sei der Verurteilte kurz nach 15 Uhr während des Kinobesuchs geflohen. „Rund 20 Minuten später wurde die Polizei darüber in Kenntnis gesetzt. Unmittelbar danach wurden umfangreiche und unter hohem Kräfteansatz Fahndungsmaßnahmen in die Wege geleitet“, erläuterte am Freitag Polizeisprecher Günther Tomaschko. Ihm zufolge befanden sich wenige Besucher im Kino. Obwohl Zeugen den Polizisten mitteilten, der Mann habe das Kino bereits verlassen, wurden die Menschen aufgerufen, das Gebäude zu verlassen, um es durchsuchen zu können.

Wie die Mediengruppe Bayern von Theaterleiter Ralph an Haack erfuhr, wurde die Vorstellung des Kinderfilms „Ich – Einfach unverbesserlich 4“ dafür unterbrochen. Das Publikum habe zwar nachgefragt, was los sei, sei anschließend aber wieder in den Saal gegangen, um den actionreichen und lustigen Film mit dem ehemaligen Superschurken Gru und den Minions fertig anzusehen.

Auf die Frage, weshalb die Öffentlichkeit nicht sofort informiert wurde, erklärte Polizeisprecher Tomaschko: „Eine Öffentlichkeitsfahndung ist nur zulässig, wenn andere Formen der Aufenthaltsermittlung erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert sind.“ Die sofort mit allen verfügbaren Kräften eingeleitete polizeiliche Fahndung habe zunächst ein milderes Mittel dargestellt. Nach Rücksprache mit dem Bezirksklinikum Mainkofen wussten die Beamten, dass bei Auftreten einer psychotischen Symptomatik schwere Gewaltstraftaten – vergleichbar der Anlasstat – nicht auszuschließen seien. „Es war aber zu berücksichtigen, dass der Verurteilte noch unter Wirkung einer Depotmedikation stand“, führte der Polizeisprecher aus. Die Schlussfolgerung: Mit zunehmender Zeit war von einer steigenden Gefährlichkeit auszugehen. Tomaschko betonte: „Bei der Festnahme zeigte der Verurteilte ein ungefährliches Verhalten ohne Anzeichen für eine psychotische Symptomatik, er ließ sich widerstandslos festnehmen.“ Zudem verwies der Polizeisprecher auf die Notwendigkeit einer gerichtlichen Bestätigung. Dass diese nachträglich eingeholt wurde, zeige, dass die Polizei so schnell wie möglich gehandelt habe.

Er sagte, er müsse auf die Toilette

In einer Stellungnahme äußerte sich der Bezirk Niederbayern zum Vorfall: Beim Kinobesuch handelte es sich um eine „externe Erprobungsmaßnahme“ nach einem „bis dato erfolgreichen therapeutischen Verlauf“. Versuche auf dem Gelände des Bezirksklinikums seien bisher positiv verlaufen. „Oberstes Therapieziel ist die Resozialisierung. Dazu gehört auch die Wiedereingliederung in einen normalen Lebensalltag. Lockerungsmaßnahmen dienen der Erprobung.“

Dem Bezirk zufolge begleiteten drei psychologische Fachkräfte und eine Praktikantin den Kinobesuch. Im Saal habe der Patient gesagt, er müsse auf die Toilette. Der Bezirk erläuterte: „Grundsätzlich ist der Patient unter Aufsicht beziehungsweise jederzeit in Sichtweite des betreuenden Personals.“ Einem „Missverständnis in der Kommunikation der Begleitpersonen geschuldet“, habe der Patient einen unbeobachteten Moment zur Flucht genutzt. „Dies wurde nach zwei Minuten erkannt, die Begleiter begannen sofort mit der Suche und wurden informiert, dass der Patient das Kino verlassen habe. Daraufhin informierten die Begleitpersonen die Station, die wiederum die Fahndung bei der Polizei einleitete“, führte der Bezirk aus. Der Zeitraum vom Toilettengang des Patienten bis zur Einleitung der Fahndung betrug dem Bezirk zufolge sieben Minuten.

Die Gefahr, die vom Patienten ausging, sei nach Einschätzung der Behandler aufgrund des bisherigen Therapieverlaufs und der medikamentösen Behandlung als mittelbar zu betrachten. Der Patient erhält laut Bezirk eine jeweils vier Wochen wirkende Depot-Medikation, deren Wirkung nur über einen längeren Zeitraum nachlässt. Eine Auffrischung sei regulär für 14. August geplant.

Zudem erläuterte der Bezirk, dass die Lockerungsstufe für den Mann nach dem Vorfall wieder auf 0 zurückgesetzt worden sei: „Der Patient wurde auf eine hochgesicherte Station verlegt und wird für unbestimmte Zeit keine Lockerungen erhalten, da er die gewährte Lockerung missbraucht hat.“ Als weitere Konsequenz werden in der gesamten Klinik für Forensische Psychiatrie im Bezirksklinikum Mainkofen die Abläufe bei Erprobungsmaßnahmen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

„Er ist grundsätzlich ausreisepflichtig“

Die Regierung von Niederbayern teilte auf Nachfrage mit, dass es sich bei dem Mann um einen sogenannten Resettlement-Flüchtling handelt: „Er erhielt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein nationales Visum zur Einreise, reiste am 15. Oktober 2018 in das Bundesgebiet ein und wurde nach Bodenmais zugewiesen.“ Nach dem Urteil, ihn in einer Psychiatrie unterzubringen, ordnete das Landratsamt Regen die Abschiebung an. „Seitdem ist er grundsätzlich ausreisepflichtig“, stellte Pressesprecherin Sarah Pancur fest. Doch dafür benötige es eine Genehmigung seitens der Staatsanwaltschaft Deggendorf. Diese sei bisher nicht erfolgt. Die Staatsanwaltschaft erwiderte, ihr liege „ein Ersuchen der Ausländerbehörden um Zustimmung zum Vollzug einer anstehenden Abschiebung nicht vor“.

Den Kinderfilm „Ich – Einfach unverbesserlich 4“, das Bild zeigt die Kino-Fanpremiere im Juni, schaute sich der verurteilte Straftäter an und nutzte die Gelegenheit zur Flucht. − Foto: imago