Eine Woche nach Fluchtversuch eines Straftäters in Mainkofen: Chefarzt gibt Fehler zu

Mehr als eine Woche nach dem Fluchtversuch eines Forensik-Patienten aus dem Plattlinger Kino hat nun erstmals das Bezirksklinikum Mainkofen (beides Landkreis Deggendorf) eine Stellungnahme zu dem Vorfall abgegeben. Darin räumt Dr. Johannes Schwerdtner, seit 13 Jahren Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Fehler ein.
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„Das Fehlen einer männlichen Begleitperson und die damit fehlende Begleitung bei dem Toilettengang war im Nachhinein der Hauptfehler in der Planung“, erklärt Schwerdtner in einer am Feiertag Mariä Himmelfahrt an die Mediengruppe Bayern gesendeten Pressemitteilung. Der Straftäter aus Somalia hatte am Donnerstag vergangener Woche den Kinobesuch, der ihm im Zuge von ersten Lockerungsmaßnahmen außerhalb des Klinikgeländes erlaubt worden war, zur Flucht genutzt. Begleitet wurde der Mann mit einer diagnostizierten paranoiden Schizophrenie ausschließlich von Frauen; er entkam seinen vier Betreuerinnen, darunter eine Psychologiestudentin, als er vorgab, zur Toilette zu müssen. Etwa acht Stunden später wurde der Somalier, der vor drei Jahren einen Obdachlosen in Regen mit 111 Messerstichen getötet und dann enthauptet hatte, von der alarmierten Polizei wieder gefasst.
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Chefarzt: Gefährlichkeitseinstufung war überhöht
In diesem Zusammenhang spricht Chefarzt Schwerdtner von einem zweiten Fehler. Denn die Gefährlichkeitseinstufung des Totschlägers, den die Mitarbeiterinnen der Forensischen Klinik – ohne Rücksprache mit ihm – an die Polizei weitergegeben hätten, sei „überhöht und so nicht korrekt“ gewesen. Zum Zeitpunkt der Lockerungsmaßnahme und damit auch zum Zeitpunkt des Fluchtversuchs im Kino habe nach Einschätzung des Mainkofener Maßregelvollzugsleiters „keine Gefahr für die Bevölkerung“ bestanden. Tatsächlich wurde aber mit dem Kinobesuch eines psychisch kranken Straftäters, der bereits vor drei Jahren einen Fluchtversuch unternommen hatte, das Sicherheitsbedürfnis der Bürger erheblich verletzt, was seither Hauptgegenstand der öffentlichen Debatte ist. Das Bezirksklinikum drückt in diesem Zusammenhang sein Bedauern aus, auch darüber, dass bis heute eine große Verunsicherung herrsche.
Die Therapie des Somaliers verlaufe positiv, die Medikation sei passend, stellt der Chefarzt klar, „so dass es auch zur Planung und Durchführung von zuvor mit dem Patienten stattgefundenen externen Erprobungsmaßnahmen keinerlei Beanstandungen oder Entweichungstendenzen gab“. Es werde nun intensiv an der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Lockerungsmaßnahmen gearbeitet, betont Chefarzt Schwerdtner. So werde künftig sichergestellt, dass bei begleiteten Ausgängen eine männliche Fachkraft dabei ist. Auch die Zusammenarbeit mit der Polizei solle optimiert werden, ebenso die mit der Fachaufsicht.
Sozialministerin Scharf: Bayernweite Konsequenzen möglich
Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU), deren Ministerium die dem Bezirksklinikum übergeordnete Behörde ist, zieht indes nach dem Mainkofen-Fall Konsequenzen für ganz Bayern in Erwägung. Nach einer Sitzung mit dem Amt für Maßregelvollzug als Fachaufsichtsbehörde am Mittwoch in München erklärt Scharf nun, dass die detaillierte Aufarbeitung mit dem Bezirk Niederbayern und allen Beteiligten noch andauere. In diesem Zusammenhang sei es ihr „wichtig, kritisch zu hinterfragen, welche Optimierungen bayernweit, z.B. im Hinblick auf Dienstanweisungen oder spezifische Schulungen für die Mitarbeitenden, sinnvoll ergriffen werden müssen“. Die Verbesserung der Kommunikationsstruktur, vor allem mit der Polizei, erfolge ebenfalls. „Mit der Erarbeitung von Sicherheitsstandards beschäftigt sich bereits jetzt eine bei der Fachaufsicht eingerichtete Arbeitsgruppe“, betont Scharf.
Die bereits gezogenen Konsequenzen für die Forensik-Patienten in Mainkofen stoßen derweil auf Kritik. Seit Mittwoch sind Lockerungsmaßnahmen mit Personalbegleitung für Patienten der ersten Stufe, zu der auch der Somalier zählte, außerhalb des Krankenhausgeländes gestrichen. Aus dem Umfeld betroffener Insassen ist zu hören, dass die Anordnungen als Demotivation in der weiteren Therapie und als Willkür empfunden werden, schließlich würden sie damit kollektiv für eine Tat bestraft, für die sie nichts können.