Drei Monate nach Flucht: Was hat sich im BKH Straubing getan?

Von Isabel Metzger · 28. November 2024 um 05:00

Vor gut drei Monaten sind vier Forensik-Patienten mit brutaler Gewalt aus dem Bezirksrankenhaus (BKH) geflohen. Sie konnten nach einigen Wochen in Österreich und der Türkei gefasst werden. Was hat sich seither getan? Welche Folgen hat der Fall für den bayerischen Maßregelvollzug?

Sie sind mit erschreckend brutaler Gewalt vorgegangen: Vor gut drei Monaten konnten vier Forensik-Patienten des Bezirkskrankenhauses Straubing einen Mitarbeiter überwältigen. Sie schlugen auf ihn ein und zwangen ihn schwerstverletzt, die Sicherheitstüren zu öffnen. Als Waffen dienten den Straftätern ein stumpfer Gegenstand sowie ein zerbrochener Kosmetik-Kunststoffspiegel. Die Großfahndung nach den als gefährlich eingestuften Männern, die erst nach einigen Wochen in Österreich und der Türkei wieder gefasst werden konnten, sorgte für große Verunsicherung und Besorgnis – nicht nur in der Region.

Der Fall der vier Straftäter, die sich wegen Diebstahls- und Betäubungsmitteldelikten sowie Körperverletzung im Drogenmilieu in Straubing befanden, warf die Frage auf, ob der Maßregelvollzug in Bayern zu lax gehandhabt wird und ob die spektakuläre Flucht Konsequenzen haben wird. „Es sind Sofortmaßnahmen erfolgt“, betont nun der Ärztliche Direktor und Leiter des Maßregelvollzugs im Bezirkskrankenhaus, Prof. Joachim Nitschke, im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern. Er gibt Einblick in seine Arbeit und erklärt, warum der Maßregelvollzug mit seinen möglichen Lockerungsstufen und dem damit verbundenen Risiko für die Bevölkerung Sinn macht.

• Die Sofortmaßnahmen

Nur noch zwei Personen dürften den Patientenbereich der Station betreten, sagt Nitschke. Damit solle eine Situation wie im August, als sich der Mitarbeiter des Bezirkskrankenhauses mit vier, noch dazu gewaltbereiten Patienten konfrontiert sah, verhindert werden. Um dies sicherzustellen, sei das Personal aufgestockt worden. Aktuell sind im Straubinger Bezirkskrankenhaus 400 Mitarbeiter für 230 ausschließlich männliche Patienten zuständig.

Als zweite Akutmaßnahme habe die Abschaffung der Handspiegel für die Rasur gegriffen. Es gebe seit der brutalen Flucht nur noch gesicherte, eingemauerte Stahlspiegel, betont Nitschke. Diese Konsequenz habe mit den Patientenrechten abgewägt werden müssen – mit dem Ergebnis: „Ordnung und Sicherheit gehen vor.“

Als „ganz große Maßnahme“ bezeichnet der Ärztliche Direktor die Tatsache, dass die vier Straftäter nach ihrer Festnahme im Ausland nicht mehr in die Forensik zurückgekommen seien, sondern seither im Gefängnis sitzen. Dies sei nur in Kooperation mit dem bayerischen Justizministerium möglich gewesen. „Es sind Haftbefehle erfolgt, in denen es heißt, dass zunächst die Untersuchungshaft vorzuziehen ist und die Therapie so lange zu unterbrechen ist“, sagt Nitschke, der auch Sprecher des bayerischen Maßregelvollzugs ist. Er betont: „Das war vorher nicht der Fall.“

• Die Aufarbeitung

Ein unabhängiges Institut in Wiesbaden überprüfe die gesamten Vorgänge. „Mir ist es ein ganz großes Anliegen gewesen“, dass dies außerbayerisch passiere, sagt Nitschke. Dieses Institut, das spezialisiert sei auf Gefahrenlagen, führe aktuell eine Innenrevision durch. „Und die werden uns in ihrem Abschlussbericht unumwunden sagen, ob Fehler passiert sind und wenn ja, welche. Bisher hat jedoch weder die interne Prüfung noch die weiterer Behörden systematische Fehler ergeben.“ Nitschke gibt jedoch zu bedenken: „Hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht. Aber wir wollen vermeiden, dass es wieder zu so einer Geiselnahme kommt.“

• Die Rechtslage

Patienten kommen auf Grundlage der Paragrafen 63 und 64 des Strafgesetzbuches in den Maßregelvollzug der forensischen Psychiatrie. Paragraf 63 regelt die Unterbringung von Menschen, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer schweren psychischen Störung eine Straftat begangen haben. Paragraf 64 bezieht sich auf Personen, die im Zusammenhang mit einem Hang, Drogen oder Alkohol zu konsumieren, straffällig geworden sind. Wenn eine Aussicht auf Therapieerfolg besteht, kann das Gericht eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen. Dies war bei den vier Straftätern, die Ende August aus Straubing geflohen sind, der Fall.

Beide Paragrafen haben den Schutz der Gesellschaft zum Ziel. Gleichzeitig soll den Patienten eine Therapie ermöglicht werden, um sie langfristig wieder zu resozialisieren.

Unabhängig vom Straubinger Ausbruch ist bereits im Oktober des vergangenen Jahres der Suchtparagraf 64 reformiert worden. Die Schwelle, in den Maßregelvollzug – statt ins Gefängnis – zu kommen, sei höher gesetzt worden, erklärt Nitschke. Denn es habe durchaus Fälle gegeben, bei denen ein Täter mit Drogenhandel straffällig geworden war und dann – aus reiner Taktik – angab, selbst Rauschgift zu konsumieren, um einen Gefängnisaufenthalt zu umgehen. Seit dieser Reform habe sich die Patientenzusammensetzung im Maßregelvollzug geändert: „Wir haben weniger Patienten“, sagt Nitschke. „Und bei ihnen steht nicht die kriminelle Energie im Vordergrund, sondern eine Abhängigkeit, eine Suchterkrankung.“

• Die Lockerungen

„Das ist kein Gnadenakt“, sagt Prof. Nitschke über die Lockerungsmöglichkeiten im Maßregelvollzug. „Das ist gesetzliches Recht.“ Die Patienten könnten dieses Recht, das theoretisch ab dem ersten Tag in der Therapie greife, sogar einklagen. Dass dies auf Unverständnis in der Bevölkerung stoße, sei nachvollziehbar. Aber: „Ohne Schuld keine Strafe. Das ist unser Strafrecht“, stellt Nitschke fest. „Also wenn jemand schuldunfähig ist, darf er nicht in dem Sinne bestraft werden, dass er eine Haft verbüßt.“

Einer Lockerung gehe ein multidisziplinärer Prozess voraus. Der Patient werde genau beobachtet, etwa in der Sport- und Arbeitstherapie. „Die erste Lockerungsstufe ist mit Personalbegleitung, einer rechts und einer links. Die gehen einmal um die Mauer rum.“ Auch dabei werde der Patient genau ins Visier genommen: Wie reagiert er auf Umwelteinflüsse? Wie auf Begegnungen? Nitschke stellt in diesem Zusammenhang klar: „Die Endverantwortung für Lockerungen hat der Maßregelvollzugsleiter.“

Die Zahl der Lockerungsmissbräuche im Vergleich zu den Lockerungen bewege sich im Promillebereich. Zehn bis zwölf pro Jahr sei der bundesweite Durchschnitt. In Straubing seien es vier bis sechs. Eine Fahndung nach ihnen laufe grundsätzlich. „Klar ist, unser Ziel ist null“, sagt Nitschke mit Blick auf die Sicherheitsvorkehrungen und den Schutz der Bevölkerung. Er räumt jedoch ein: „Es kann oder wird wieder passieren. Das muss die Öffentlichkeit wissen. Und da sollte man auch ehrlich damit umgehen. Man kann es nicht mit letzter Sicherheit ausschließen.“

• Das Risiko und der Sinn

Da es Lockerungen und Lockerungsmissbräuche im Maßregelvollzug gibt, besteht ein Risiko für die Bevölkerung. „Es ist eine legitime Diskussion: Macht das dann überhaupt Sinn?“ Nitschkes Antwort: „Ich bin überzeugt, dass es Sinn macht. Und zwar aus dem Grunde – und das ist wissenschaftlich zigmal erwiesen –, dass Patienten, die eben nicht Insassen sind, sondern zu Patienten werden, eine deutlich weniger hohe Rückfallquote haben für Kriminalität als ohne.“ Zum Vergleich: Die Rückfallquote von Gefängnisinsassen, wieder eine Straftat zu begehen, betrage im Suchtbereich 60 bis 65 Prozent; im Maßregelvollzug dagegen etwa 19 Prozent im Jahr 2023. Im Bereich des Paragrafen 63 seien es drei Prozent.

Das sagt das Sozialministerium

Das Sozialministerium hat nach eigenen Angaben auf die beiden spektakulären und schlagzeilenträchtigen Ausbrüche aus den Bezirkskrankenhäusern in Mainkofen (Lkr. Deggendorf) und Straubing im vergangenen August reagiert. Es seien eine Überprüfung und Nachschärfung der Sicherheitsvorkehrungen in den bayerischen forensischen Kliniken angeordnet worden, sagte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage der Mediengruppe Bayern.

Dabei sei die Aufarbeitung des Vorfalls in Mainkofen inzwischen abgeschlossen. Anfang August hatte ein wegen Totschlags Verurteilter einen begleiteten Ausgang ins Plattlinger Kino, in dem er sich einen Kinderfilm anschauen durfte, zur Flucht genutzt. Acht Stunden später wurde der Somalier, der an paranoider Schizophrenie leidet, von der Polizei wieder gefasst. Mit im Kinderkino saß ein Patient mit einer diagnostizierten Pädophilie. Als Konsequenz aus diesen Vorfällen hat der Bezirk Niederbayern als Träger der Einrichtung den Chefarzt der forensischen Psychiatrie am Bezirksklinikum Mainkofen vorerst bis Jahresende vom Dienst freigestellt. „Es traten in der Klinik in Mainkofen strukturelle Defizite und Schwachstellen bezüglich der konkreten Durchführung von Lockerungsmaßnahmen zutage“, teilte der Ministeriumssprecher mit. Eine Expertenkommission habe diese Schwachstellen in Angriff genommen und beseitigt.

Es sei in allen bayerischen Maßregelvollzugseinrichtungen eine Überprüfung der Lockerungsstufen veranlasst worden. Zudem sei beabsichtigt, das Bayerische Maßregelvollzugsgesetz dahingehend zu ergänzen, „dass die hohe Bedeutung der Sicherheit der Bevölkerung ausdrücklich Eingang in die Bestimmungen über die Gewährung von Lockerungen findet“. Auch solle im Gesetz festgeschrieben werden, dass „bei mangelnder Erfolgsaussicht der Maßregel umgehend ein Antrag auf Erledigung gestellt werden soll, um für eine möglichst zügige Überstellung nicht-therapierbarer Straftäter in den Justizvollzug zu sorgen“.

Prof. Joachim Nitschke ist Leiter des Maßregelvollzugs im Bezirkskrankenhaus Straubing. − F.: ism