Bluttat an Tankstelle in Hemau: Staatsanwaltschaft fordert 54,5 Jahre Gefängnis für acht Männer

Die Anklage hält im Fall Hemau weiter am Mordversuch fest: Fünf der zehn Angeklagten sollen deshalb für sehr lange Zeit in Haft, zwei aber auch freigesprochen werden. Sogar dem „Kronzeugen“, der einst bei der Kripo die Namen des Quintetts nannte, droht eine Jugendstrafe wegen Nichtanzeigen geplanter Straftaten. Seit Februar verhandelt das Regensburger Landgericht in einem Mammut-Prozess gegen zehn Männer.
Die Männer sollen am 6. November 2023 zwei Brüder an einer Tankstelle in Hemau beinahe zu Tode geprügelt haben. Gut dreieinhalb Stunden hatte die Anklage gestern das Wort für ihr Plädoyer. An dessen Ende forderten die Sitzungsvertreter für die Bluttat von Hemau fast 55 Jahre Gefängnis für acht der zehn Angeklagten. Für zwei 36 und 38 Jahre alte Männer wurde aber zudem Freispruch beantragt.
Sehr genau rekonstruierten die Anklagevertreter all das, was an jenem Abend für zwei Brüder fast mit dem Tod endete: Banaler Auslöser des folgenschweren Zusammentreffens an der Tankstelle in Hemau ist demnach ein Streit unter Kollegen gewesen. Die später Geschädigten hatten damit nichts zu tun. Sie waren Bekannte eines Mannes, der einen 30-Jährigen wegen zu schnellen Fahrens auf dem Firmengelände hingehängt hatte. Der schwor daraufhin Rache an dem Mann.
Rundruf alarmierte weitere Familienmitglieder
Am Tattag kam es wohl zufällig zu einem ersten Treffen an der Tankstelle – dort aber in Begleitung der Brüder, die sich vor den anderen stellten. Laut Staatsanwaltschaft rief der 30-Jährige daraufhin seine Familie zusammen, um die angekündigte Abreibung in die Tat umzusetzen. Zum zweiten Treffen hatten sich die Parteien dann verabredet und wohl auch jeweils vorbereitet. Vor Ort wartete nur einer der Brüder, um zu reden. Was der nicht wusste: Die Gruppe, die ihn und seinen zu Hilfe eilenden Bruder wenig später mit Eisenstangen malträtierte, hatte sich am Hemauer Volksfestplatz zusammengerottet. Nach Überzeugung der Anklage, um sie zu töten.
„Koordiniert und überfallartig“ sei auf die Brüder eingeprügelt worden, so die Staatsanwältin. Selbst dann noch, als beide längst zu Boden gegangen waren. Sie seien „Ersatzopfer“ für den Kollegen gewesen, der unweit des Tatorts wartete, dann aber floh. Antrieb dafür sei eine Art „Ehrenkodex“ der Männer gewesen, die alle einer bulgarischen Familie angehören. Nachweislich hätten fünf der Angeklagten mit Eisenstange zugeschlagen – zumindest zeigen Überwachungsvideos der Tankstelle sie mit Schlagwerkzeugen in Händen. Gefunden wurde nur eine Eisenstange im Auto eines 20-Jährigen.
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Was für schwere Verletzungen die brutalen Hiebe anrichteten, verlas der Staatsanwalt detailliert. Der „Horror“, den die Brüder nach eigenen Worten durchlebten, sei zudem bis heute nicht vorbei: Beide würden noch immer unter den Folgen der Attacke leiden und seien bis heute – fast zwei Jahre nach der Tat – arbeitsunfähig. Die Schwere der Verletzungen lastete die Staatsanwaltschaft den Angeklagten, die dafür die Verantwortung übernehmen sollen, strafverschärfend an.
Sie gingen davon aus, dass sie ihr Ziel erreicht hatten und die Brüder sterben werden oder bereits tot sind.Der Staatsanwalt im Plädoyer
Trotz eines rechtlichen Hinweises von der Jugendkammer, dass auch eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung infrage komme, sahen die Anklagevertreter bei fünf der zehn Männer gemeinschaftlich versuchten Mord in zwei Fällen und gefährliche Körperverletzung erfüllt. Als Motiv nahmen sie niedrige Beweggründe an. Sie hätten „sittlich auf unterster Stufe“ gehandelt und „besonders verachtenswert gegen die Opfer“ agiert. Weil es letztlich aber beim Versuch blieb, bejaht die Anklage eine Milderung des Strafrahmens, der zumindest für die erwachsenen Angeklagten sonst lebenslänglich Haft ermöglicht hätte.
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Die höchste Strafe beantragte die Staatsanwaltschaft für den 30-Jährigen als „Initiator“: Elf Jahre Gefängnis wurden beantragt. Zwei weitere Männer (32 und 40 Jahre) sollen jeweils zehn Jahre in Haft. Für zwei zur Tatzeit gerade 18-Jährige wurden acht und sieben Jahre Jugendstrafe gefordert. Auch der „Kronzeuge“, dessen Aussage bei der Kripo die Aufklärung erst ermöglicht habe, soll verurteilt werden: Für ihn beantragte die Anklage zweieinhalb Jahre Haft wegen Nichtanzeigen einer geplanten Straftat. Jeweils drei Jahre sollen deshalb auch zwei weitere indirekt Beteiligte ins Gefängnis, die vorab von dem Plan wussten.
Entschädigung für eineinhalb Jahr in U-Haft beantragt
Freispruch wurde zudem für zwei Angeklagte beantragt, die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gar nicht am Tatort waren. Einer von ihnen saß gut eineinhalb Jahre in U-Haft und soll dafür entschädigt werden. Am 11. November hat im Mammut-Prozess nun die Nebenklage das Wort, ehe danach die Verteidigung plädieren kann. Mit einem Urteil noch in diesem Jahr ist kaum zu rechnen.