Mordversuch mit Eisenstangen: „Kronzeuge“ im Fall Hemau nennt die Namen von fünf Angeklagten

Von André Baumgarten · 18. Juni 2025 um 05:00

Wieder hat das Landgericht in Regensburg zwei Haftbefehle wegen versuchten Mordes aufgehoben. Was ein 19-Jähriger, der selbst angeklagt ist, einst bei Kripo aussagte, gab nun der Chefermittler im Fall Hemau preis. Ein Ende im Mammut-Prozess ist dennoch weiter nicht in Sicht. Denn es gibt noch einige offene Fragen.

Video ansehen

Seit gut viereinhalb Monaten läuft der Mammut-Prozess um die Gewalttat an einer Tankstelle in Hemau. Die Reihen der Angeklagten, die im Gefängnis sitzen, teilweise seit mehr als eineinhalb Jahren, lichten sich immer mehr: Das Landgericht hat nun erneut zwei weitere Haftbefehle aufgehoben. Nur noch fünf der ursprünglich elf Männer, denen die Anklage versuchten Mord oder Beihilfe vorwirft, sind in U-Haft. Deren fünf Namen nannte ein Mitangeklagter, der einst ausgepackt hatte, seither aber schweigt. In bisher 30 Prozesstagen ist vieles zur Sprache gekommen, einiges bleibt aber noch offen – eine Zwischenbilanz.

Lesen Sie zu diesem Fall auch: Nur noch zehn Angeklagte im Fall Hemau: Polizei-Zugriff im Gerichtssaal mit Folgen

Am 6. November 2023 wird eine Tankstelle an der Nürnberger Straße in Hemau zum Tatort eines Verbrechens. Kurz nach 22 Uhr werden zwei Brüder dort fast totgeschlagen. Mit Eisenstangen und Baseballschlägern soll dann auch noch auf sie eingeprügelt worden sein, als sie bereits zu Boden gegangen waren. Ermittler hatten die Verdächtigen bald ausgemacht. Elf Männer, zwischen 19 und 43 Jahren alt, wurden wenig später festgenommen. Sie stehen seit 3. Februar vor Gericht. Bis auf einen waren damals alle noch in U-Haft.

Das klingt schon nach Vorurteilen und auch Vorverurteilung. Das Gute ist: Das Gericht sieht das anders und hat es nun korrigiert.

Dr. Johannes Makepeace, Strafverteidiger

Mittlerweile sind nur noch fünf Angeklagte im Gefängnis. Die Jugendkammer des Regensburger Landgerichts hat erneut zwei Haftbefehle aufgehoben. Am 3. Juni wurden ein 22-Jähriger und am 11. Juni ein 38 Jahre alter Mann entlassen. Angeklagt bleiben sie, eine direkte Tatbeteiligung sieht das Gericht nach vorläufiger Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme aber nicht. Insbesondere dem Älteren hatte die Anklage zur Last gelegt, die beiden Geschädigten selbst misshandelt zu haben. Dazu ergaben sich jedoch keinerlei Anhaltspunkte in dem Prozess.

Wurden die Angeklagten „in Sippenhaft“ genommen?

Die Verteidiger des 38-Jährigen, Prabhlin Sidhu und Dr. Johannes Makepeace, begrüßten die Entscheidung. Es sei aber schon bezeichnend, „dass die Staatsanwaltschaft offenbar alle in Sippenhaft nehmen wollte“. Wenngleich die Entlassung aus der U-Haft lediglich eine vorläufige Bewertung sei, schwinge in der Anklage durchaus eine gewisse Vorverurteilung mit. Und die habe ihren Mandanten als Familienvater fast eineinhalb Jahre in U-Haft gebracht. Die Jugendkammer habe das nun berichtigt.

Prabhlin Sidhu (li.) und Dr. Johannes Makepeace (2.v.li.) vertreten im Prozess einen 38-Jährigen, der zwar beim Streit in der Firma, nicht aber bei der Tat dabei war, stellte die Jugendkammer nun fest. - Foto: Baumgarten/Archiv

Die fünf Männer, die weiterhin unter dringendem Tatverdacht stehen, sind genau die, die ein 19-Jähriger bei der Kripo namentlich nannte. Das wurde bei der Vernehmung des leitenden Ermittlers klar. Als eine Art Kronzeuge hatte der junge Mann einst reinen Tisch machen wollen. Nur die fünf seien am 6. November mit Waffen ausgestiegen und „waren die, die am Schluss zugeschlagen haben“. Ohne diese belastende Aussage des 19-Jährigen, der seither allerdings keinerlei Angaben mehr machte, wäre die in diesem Fall gegründete Ermittlungsgruppe der Regensburger Kriminalpolizei nie auf die weiteren Beteiligten gekommen. Das stellte der Chefermittler deutlich heraus.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Attacke mit Eisenstangen: Verstörender Mitschnitt der Bluttat von Hemau vor Gericht abgespielt

Die vom Kronzeugen schwer belasteten Männer, alle im Alter zwischen 19 und 39 Jahren, sind miteinander verwandt. Es handelt sich um zwei Brüder, weitere Angehörige und einen in die Familie adoptierten Mann. Von ihnen fanden sich auf beschlagnahmten Gegenständen, an Bekleidung und in Autos DNA-Spuren. Dass die Angeklagten jedoch verwandt sind, wusste die Rechtsmedizin gar nicht. Das sagte die Spezialistin für genetische Fingerabdrücke auf Frage eines Verteidigers.

Und genau das könnte zu Problemen im Mammut-Prozess führen. Auf einer mutmaßlichen Tatwaffe beispielsweise waren Mischspuren von einem der Angeklagten und den beiden Geschädigten gefunden worden. Genau an diesem Ergebnis aber könne man bei miteinander verwandten Verursachern „nicht festhalten“, erklärte die Diplom-Biologin weiter. Die Software, mit der die Rechtsmedizin in Nürnberg arbeite, könne solche Spuren gar nicht auswerten.

Verteidiger kritisieren erneut Verhörmethoden

Auch an der Tatsache, dass drei Beamte der Spurensicherung der Kripo ihre DNA an Beweismitteln hinterlassen hatten, arbeitete sich die Verteidigung ab. Zuletzt rückten dann Vernehmungsmethoden der Ermittler in den Fokus. Die Jugendkammer hatte sich in einem Punkt klar positioniert: Es gab nach Überzeugung des Gerichts keine Täuschung beim Verhör eines Zeugen, wie die Anwälte kritisiert hatten. Zu der monierten Belehrung eines Mitangeklagten, der ebenfalls bei der Polizei Namen nannte und seither schweigt, stand eine Entscheidung aus. Sollte er nicht korrekt belehrt worden sein, könnte seine über den Chefermittler eingeführte Aussage nicht verwertet werden. Das wäre nicht das erste Mal und bei weitem auch nicht das einzige, was in dem Prozess nicht so ganz rund lief.

Nur für diesen Prozess wurde im Justizgebäude in Regensburg ein Sitzungssaal umgebaut. - Foto: Baumgarten/Archiv

Das dürften einige der Gründe sein, warum das Regensburger Landgericht zuletzt 20 zusätzliche Verhandlungstermine angesetzt hatte. Eigentlich war geplant, das Verfahren mit 34 Prozesstagen bis Ende Juli zu einem Abschluss zu bringen. Nun plant die Jugendkammer bis Ende Oktober. Demnächst soll erneut ein Spezialist des Bayerischen Landeskriminalamts zu Wort kommen, der die im Vorfeld bereits kritisierten Aufnahmen der Überwachungskameras untersucht hatte. Insbesondere geht es hier um die Frage, ob und wer alles Waffen in den Händen hielt.

Dass die Angeklagten und fast das gesamte Umfeld vom Recht zu Schweigen Gebrauch machen, gestaltet die Wahrheitsfindung in dem Fall zudem schwierig. Zuletzt hatte der Vater von drei Angeklagten sein Zeugnisverweigerungsrecht gezogen. Der Mann hatte bei einem von der Kripo überwachten Besuch in der JVA davon berichtet, die Geschädigten würden ihn bedrohen. Was es tatsächlich damit auf sich hat, blieb so allerdings offen. Am 23. Juni wird der Prozess fortgesetzt.

Versuchter Mord an der Tankstelle

Streit am Arbeitsplatz: Auslöser der Tat soll ein Streit unter Kollegen gewesen sein. Es ging wohl um zu schnelles Fahren auf dem Firmengelände. Die späteren Opfer kannten einen Beteiligten und wollten dem wohl nur helfen. Das späte Treffen an der Tankstelle war allerdings vereinbart.

Schlägerei: Statt zu reden soll es an der Tankstelle gegen 22.10 Uhr am 6. November 2023 sofort und ohne Vorwarnung zu der brutalen Gewalt gekommen sein. Mehrere Täter sollen erst auf einen, dann auf den anderen der zwei Brüder eingeprügelt haben.

Tatfolgen: Die beiden Männer, die mit dem Streit an sich gar nichts zu tun hatten, sondern nach eigenen Angaben schlichten wollten, wurden zum Teil lebensgefährlich verletzt. Sie leiden bis heute unter akuten Spätfolgen der brutalen Attacke mit Eisenstangen.

Hochsicherheitsbereich: Der Parkplatz hinter dem Justizgebäude wird an jedem Prozesstag abgeriegelt. Nur Polizeibeamte und die Anwälte haben Zugang. Die Angeklagten werden in Pausen in eigens aufgebauten Containern vom G7-Gipfel verwahrt. - Foto: Baumgarten/Archiv