Fehlende Videoaufnahme macht Aussage um versuchten Mord vor Gericht unverwertbar

Von André Baumgarten · 26. Mai 2025 um 11:00

Seit 2020 müssen Vernehmungen bei Tötungsdelikten immer gefilmt werden. In Regensburg ist das offenbar nicht passiert. Am Amtsgericht selbst gibt es die nötige Technik aber erst seit Januar 2025. Mit Folgen: Die Aussage eines wegen versuchten Mordes angeklagten Mann von Ende 2023 flog im aktuellen Prozess raus – sie ist nicht verwertbar.

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Als Verdächtiger soll man immer schweigen, sagen Anwälte. Die meisten tun das auch, wenn sie von der Kripo verhört werden oder beim Amtsrichter sitzen, der über ihren Haftbefehl zu entscheiden hat. Doch es gibt Ausnahmen, wie ein aktueller Fall zeigt. Ganz egal, ob jemand etwas sagt oder nicht, schreibt das Gesetz seit 2020 vor, dass Vernehmungen bei besonders schweren Delikten (siehe Info ganz unten) aufgezeichnet werden müssen. Am Regensburger Amtsgericht gab es die Technik dafür aber mehr als vier Jahre lang nicht. Was ein Mann Ende 2023 beim Ermittlungsrichter sagte, durfte mangels Video im Prozess nun nicht verwendet werden.

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Der Fall, um den es in dem Prozess geht, ist brisant: Mehrere Täter sollen am 6. November 2023 an einer Tankstelle in Hemau (Landkreis Regensburg) zwei Brüder mit Eisenstangen und Baseballschlägern fast totgeprügelt haben. Seit Februar sitzen elf Männer deshalb wegen versuchten Mordes auf der Anklagebank. Darunter ein einst in Solingen verhafteter Mann, der am 18. Dezember 2023 in Regensburg dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde – und eine Aussage machte. Was er da sagte, darf im Prozess nicht verwendet werden. Es wurde damals nämlich nicht auf Video aufgezeichnet. Prof. Dr. Jan Bockemühl, einer der Strafverteidiger in dem Verfahren, sprach gar von einem „systemischen Problem“ in Regensburg. Es ist nicht das erste Mal, dass Kritik von Seiten der Anwälte kommt.

Keine Möglichkeiten da?

Denn: Der einst zuständige Ermittlungsrichter erklärte als Zeuge, es habe im Amtsgericht „hier keine technischen Möglichkeiten“ gegeben, „um diese Aufnahmen durchzuführen“. Das ist umso bemerkenswerter, weil der Gesetzgeber seit 1. Januar 2020 bei vorsätzlichen Tötungsdelikten eine Videoaufzeichnung zur klaren Vorgabe gemacht hatte. „Die Problematik war bekannt bei der Gerichtsverwaltung“, erklärte der Richter im Zeugenstand weiter. Eine Kollegin habe mit dem Direktorium dazu im Austausch gestanden. Bewegt hatte sich bis Januar 2025 aber wohl nur wenig.

Wie ein Gerichtssprecher auf MZ-Nachfrage mitteilte, wurde zu Jahresbeginn eine Videoanlage am Amtsgericht in Regensburg installiert – also mehr als vier Jahre, nachdem der entsprechende Paragraf in der Strafprozessordnung novelliert worden war. Wie der Gerichtssprecher weiter betonte, „bestand jederzeit die Möglichkeit der Durchführung von Videovernehmungen“, nämlich der Regensburger Kriminalpolizei, die solche Technik habe. Doch dort, so die Aussage des Ermittlungsrichters, der 2023 einen der Tatverdächtigen im Fall Hemau per Video hätte vernehmen müssen, sei die Anlage „recht ausgelastet gewesen“.

Dass diese Anlage der Kripo ausgelastet war und ist, bestätigte der Sprecher des Amtsgerichts ebenfalls. Dies habe hauptsächlich an Vernehmungen von Geschädigten gelegen, wofür die Videoanlage bei der KPI auch verwendet wird. Verdächtige eines Tötungsdelikts, die vor der Kamera säßen, seien da die Ausnahme, hieß es weiter, „weil die Beschuldigten im Großteil der Fälle vor dem Ermittlungsrichter von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen“.

Grundlegendes Problem?

Statistisch gesehen ist die Zahl von Kapitalverbrechen in der Region „stabil auf hohem Niveau“, fasst es Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Anfrage zusammen. Davon gab es zuletzt (2024) 49 Fälle, im Jahr davor 45 und 2022 35 Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft in Regensburg ermittelte. Einer davon war 2023 die Bluttat von Hemau, wo ein Beweismittel nun außen vor bleibt. Ob es öfters der Fall war, dass Verdächtige aussagten, aber keine Videokamera lief, ließ der zuständige Ermittlungsrichter, der sich als Zeuge kritischen Fragen der Verteidiger stellen musste, offen: „Dazu habe ich keine Aussagegenehmigung.“

Im Umkehrschluss würde kein Richter je für Beschuldigte oder Angeklagte Ausnahmen von geltendem Recht machen.

Prof. Dr. Jan Bockemühl, Strafverteidiger

Die Anwälte gaben sich alarmiert. Nicht zuletzt, weil es für einen Richter in Wuppertal, wo der betreffende Tatverdächtige vom Fall Hemau einst per Video vernommen worden war, augenscheinlich eine Selbstverständlichkeit zu sein schien, dass das genauso war. „Ganz im Gegensatz zu Regensburg“, wie Strafverteidiger Jan Bockemühl betont. Zumal: „Im Umkehrschluss würde kein Richter je für Beschuldigte oder Angeklagte Ausnahmen von geltendem Recht machen.“ Die Regelungen der Strafprozessordnung wurden bei der Vernehmung eines in Regensburg nun wegen versuchtes Mordes Angeklagten daher aus seiner Sicht ganz klar missachtet.

Von der Festnahme bis zum Urteil alles geregelt

Gesetze: Die Strafprozessordnung (StPO) regelt, wie ein Verfahren von einer Anzeige und beispielsweiter auch der Festnahme bis hin zur Verurteilung vor Gericht ablaufen muss. Im Strafgesetzbuch (StGB) sind dagegen alle Voraussetzungen und natürlich die Folgen für strafbares Handeln definiert.

Videopflicht: Die Vernehmung von Beschuldigten „ist aufzuzeichnen, wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zugrunde liegt“, sagt Paragraf 136 der StPO. Und das gilt auch, wenn der oder die Beschuldigte beispielsweise psychisch krank ist – in diesem Fall aber zu ihrem eigenen Schutz.