Lächeln, weinen, simulieren: Terror-Paar aus Regensburg und Roth nun vor Gericht

Ein 43-Jähriger aus Roth und seine Braut (29, aus Regensburg) stehen wegen Genozids an Jesiden in München vor Gericht. Der bereits verurteilte IS-Terrorist und die Frau sollen zwei Mädchen versklavt, gefoltert und vergewaltigt haben. Der Prozessauftakt am Montag gestaltete sich holprig.
Was der Generalbundesanwalt einem Pärchen aus Regensburg und Roth vorwirft, ist kaum fassbar: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Im Namen des Islamischen Staats (IS) sollen sie zwei jesidische Mädchen im Irak und in Syrien als Sklaven gehalten, sie gefoltert und vergewaltigt haben. Die Vernichtung der ursprünglich im Nordirak lebenden Glaubensminderheit war demnach das Ziel. Erneut beschäftigt sich ein deutsches Gericht mit diesen Gräueltaten – erstmals verhandelt das Oberlandesgericht in München eine Völkermord-Anklage.
Erst Lächeln, dann Tränen zum Prozessauftakt
Als sich um 9.31 Uhr hinter der Anlagebank die grüne Tür ohne Klinke öffnet, tritt eine junge dunkelhaarige Frau in den Saal. Asia A., 29 Jahre, wird zum Platz vor ihren Anwälten geführt. Im Trio sind die Strafverteidiger Shervin Ameri, Philipp Janson und Lea Matner aus Regensburg angereist. Die Irakerin in schwarzen Sneakern mit Leoparden-Muster, dunkler Jeans und schwarz-weißer Karo-Bluse wirkt anfangs unsicher. Dann lächelt sie, immer wieder, winkt jemandem zu im Zuhörerraum von Sitzungssaal B 277 im Münchner Justizpalast. Später, als die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts die Anklage verlesen, bricht sie mehrfach in Tränen aus.
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Doch bis es dazu kam, dauerte es. Denn der mit ihr angeklagte Mann, der wie die Frau am 9. April 2024 verhaftet worden war, hielt den achten Strafsenat am Oberlandesgericht erst mal auf Trab: Er will in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen misshandelt worden sein, habe „richtig depressive Kopfschmerzen, weil ich so oft geschlagen wurde“. Die JVA machte zuletzt Schlagzeilen wegen Misshandlungsvorwürfen gegen Mitarbeiter. Der Senat, dem diese Vorwürfe laut Gerichtssprecher Laurent Lafleur zuvor nicht bekannt waren, hakt bei der aktuellen Gefängnisleitung nach.
Denn weder der Angeklagte noch seine Verteidiger hätten diese Vorwürfe vor Prozessbeginn schon einmal erhoben. Die im Gablingen-Komplex ermittelnde Staatsanwaltschaft Augsburg teilte auf dpa-Anfrage mit, dass „die angesprochenen Vorwürfe Gegenstand der Ermittlungen [sind]“. Aus der JVA Gablingen heißt es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Philipp Stoll, der Angeklagte habe sich nie beschwert und sei auch nie in jenen „besonders gesicherten Hafträumen“ untergebracht gewesen.
Angeklagter behauptet: Wurde bei Haft in Regensburg vergiftet
Vor Ort in München erhebt der Angeklagte auch gegen die Haftbedingungen in Regensburg schwere Vorwürfe, will dort vergiftet und unter Drogen gesetzt worden sein. Und: Man habe ihm jeden Kontakt zu Ärzten und auch seinen Anwälten verweigert.
Wie wenig davon der Wahrheit entsprechen dürfte, zeigte sich: Nach einer Untersuchung beim Gerichtsarzt verlasen die Richter Aktenvermerke und Protokolle seiner Festnahme in der Gemeinschaftsunterkunft in Roth und von der Vorführung beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Unmittelbar nachdem Spezialkräfte ihn festgesetzt hatten, „simulierte“ er Schwäche und Krankheit, wie aus der Notiz einer Notärztin hervorgeht. Die Diagnose des Gerichtsarztes klingt ähnlich: Der 43-Jährige ist verhandlungsfähig.

Was danach in den weiß-grünen Wänden des hermetisch abgeriegelten Sitzungssaals verlesen wird, ist kaum zu ertragen. Gemeinsam mit Asia A., mit der er nach islamischem Ritus verheiratet wurde, soll der 43-Jährige zwei Kinder versklavt haben. Während Twana H., Kampfname „Abu Abdullah“ für den IS kämpfte, soll die junge Irakerin die Kinder bis zur Erschöpfung zur Hausarbeit gezwungen und sie misshandelt haben. Laut Anklage soll H. sich zudem mehrfach an den damals erst fünf und zwölf Jahre jungen Mädchen vergangen, seine Frau die Ältere dafür sogar geschminkt haben. Womöglich ist nur die ältere der beiden noch am Leben.

Die mittlerweile junge Frau, die 2017 zu dem angeklagten Terror-Pärchen kam, wird im Prozess gegen ihre mutmaßlichen Peiniger aussagen. Das bestätigten ihre Anwältinnen, Sonka Mehner und Natalie von Wistinghausen. „Es ist ihr ein großes Anliegen, dass die Welt erfährt, was den Jesidinnen und Jesiden passiert ist“, sagen sie. Ihre Motivation sei, „dass sich die Geschichte nicht wiederholt.“ Die Aussage der Zeugin vor Gericht ist demnach erst im Herbst geplant.
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Reden will offenbar auch die Angeklagte, die bis zur Verhaftung unauffällig mit ihren Kindern in Regensburg lebte. Rechtsanwalt Shervin Ameri kündigte an, dass man sich zur Sache äußern werde. Im Gespräch mit der Mediengruppe Bayern sagte er, dass seine Mandantin einst zwangsverheiratet worden, „in einer ausweglosen Lage gewesen“ sei und nur unter Drohungen mitgewirkt habe. Dass die Jüngere der beiden Jesidinnen ein von ihr gefordertes Hochzeitsgeschenk gewesen wäre, sei „ein Hirngespinst“. Diese Aussagen seien kritisch zu hinterfragen.
Als IS-Terrorist bereits verurteilt
Womöglich will sich auch der angeklagte Iraker selbst äußern. „Ich möchte mich verteidigen“, diskutierte er am Ende der ersten Prozesstags mit seinen Anwälten. Was der 43-Jährige zu sagen hat, wird sich zeigen müssen. Wie den am Montag verlesenen Aktenvermerken zu entnehmen war, hatte der Mann bislang nur vehement seine Menschenrechte eingefordert, gejammert und betont, seine „Strafe schon verbüßt“ zu haben. Fakt ist: Für die erwiesene Mitgliedschaft im IS war er bereits verurteilt worden, trug bei der Festnahme in Roth sogar noch die elektronische Fußfessel.

Das Oberlandesgericht hat 44 Tage für den Völkermord-Prozess angesetzt. Am Ende geht es für das angeklagte Terror-Pärchen um lebenslange Haft – für jeden einzelnen der Anklagepunkte.