Kinder als Sklaven gehalten: Anklage gegen Terror-Braut (28) aus Regensburg erhoben

Sympathisierte eine 28-jährige Regensburgerin mit dem IS? Sie und ihr Mann, ein verurteilter Terrorist, sollen sich Sklaven gehalten, sie misshandelt und vergewaltigt haben. Dem Terror-Pärchen soll nun der Prozess gemacht werden.
Über Jahre lebt Asia A. mit ihren Kindern unauffällig in Regensburg. Bis zum 9. April 2024. Spezialkräfte verhaften die junge Irakerin da in einer Asylunterkunft im Stadtnorden. Was Ermittler von Vereinten Nationen und Bundeskriminalamt zusammengetragen haben, klingt unfassbar: Die Frau und ihr getrennt lebender Mann sollen dem IS angehört und zwei Mädchen als Sklaven gehalten, diese ausgebeutet, misshandelt und vergewaltigt haben. Nun hat der Generalbundesanwalt Anklage erhoben. Im Prozess am Oberlandesgericht in München könnten die mutmaßlichen Peiniger eines ihrer Opfer wiedersehen.
Völkermord, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Folter und Versklavung – was der Generalbundesanwalt der Frau aus Regensburg vorwirft, wird jeweils für sich mit lebenslanger Haft bestraft. Die zudem angeklagte Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, in diesem Fall dem Islamischen Staat (IS), erscheint mit bis zu zehn Jahren Gefängnis fast nebensächlich. Für das, was der 28-Jährigen und ihrem Mann vorgeworfen wird, ist es aber tatsächlich ganz essenziell.
Denn die Terrormiliz IS verfolgte die Glaubensminderheit, der die beiden Opfer angehörten, systematisch. Jesiden wurden seit Beginn der Herrschaft des IS ab 2014 systematisch gejagt und ermordet. Frauen und Mädchen zu versklaven, galt nach deren Regeln als gerechtfertigt. Auch die angeklagten Taten von Asia A. und ihrem Mann dienten laut der Bundesanwaltschaft „dem erklärten Ziel des IS, den jesidischen Glauben zu vernichten“. Das Terror-Pärchen wird sich noch in diesem Jahr in München einem aufwendigen Prozess stellen müssen.
Sechsjährige soll mehrfach vergewaltigt worden sein
Details dessen, was die Sonderermittler von UNITAD, die ihre Arbeit im Irak mittlerweile beendet haben, herausfanden, zeichnen nach, was die zwei versklavten Mädchen bei dem IS-Terroristen und seiner Braut wohl ertragen mussten. Tag und Nacht sollen sie im Haushalt gearbeitet, das leibliche Kind des Paars betreut haben. Sie sollen mit Gewalt dazu gezwungen worden sein, den Islam auszuüben. Zudem soll der 43-Jährige die Kinder vergewaltigt haben – seine 15 Jahre jüngere Frau, die er im Irak heiratete, soll das nicht nur gewusst, sondern unterstützt haben.
Die Anklage führt dazu beispielsweise auf, dass die 28-Jährige eines der Mädchen schminkte, einen Raum für die Taten herrichtete und es spätabends zu ihm schickte. So sagte es das Opfer aus. Die junge Jesidin war demnach im Oktober 2017, im Alter von zwölf Jahren, von dem Terror-Pärchen gekauft worden. Da lebte die zweite, deutlich jüngere Geschädigte, schon fast zwei Jahre bei ihnen. Sie soll sich Asia A. einst als Brautgeschenk gewünscht haben, so MZ-Recherchen. Auch das Kind soll der Mann vergewaltigt haben, erstmals wohl im Alter von sechs Jahren.
Twana S., der als Kampfname „Abu Abdullah“ wählte, ist ein verurteilter Terrorist. Er kam 2002 nach Deutschland, radikalisierte sich ab 2013 und zog etwa zwei Jahre später in den Heiligen Krieg und schloss sich dem IS an. So stellte es das OLG in München, das im Oktober 2019 gegen ihn vier Jahre und drei Monate Haft verhängte, im Urteil fest. Er hatte im Prozess behauptet, nur als Krankenwagenfahrer gearbeitet zu haben, was das Gericht als Schutzbehauptung bewertete.
Die muslimische Ehe des Paars war bereits in diesem Prozess, dessen Urteil der Bundesgerichtshof später bestätigte, Thema. Beide lebten zunächst in Raqqa, später nahe Mossul im Irak und zuletzt in al-Bukamal, im Osten von Syrien, unweit der Grenze zum Irak, so Ermittler. Die Stadt hatte Assads Truppen im November 2017 als eine der letzten vom IS zurückerobert. Unmittelbar zuvor flohen die Beschuldigten und kehrten zurück nach Deutschland. Ihre Sklavinnen ließen sie bei anderen Kämpfern zurück – von der Jüngeren der beiden Mädchen fehlt bis heute jede Spur.
Die neuen Vorwürfe, die im April 2024 zu spektakulären Festnahmen in Regensburg und in Roth bei Nürnberg führten, kamen offenbar Ende 2023 ans Licht. Das geht aus Unterlagen hervor, die die MZ exklusiv einsehen konnte. Das ältere der beiden Mädchen sagte demnach gegen ihre Peiniger aus. Sie wurde 14 Tage lang durch Ermittler von UNITAD befragt, die mit dem offiziellen Mandat der Vereinten Nationen die Gräueltaten des IS aufzuarbeiten hatten. Es gilt als nicht ganz unwahrscheinlich, dass ihre mutmaßlichen Peiniger der heute volljährigen jungen Frau im Prozess wohl in die Augen blicken können.
Zeugin aus München wird wohl vor Gericht ausssagen
Und es dürfte nicht die einzige Aussage sein, die Asia A. und Twana S. belastet. Auch eine deutsche IS-Rückkehrerin aus München soll wohl als Zeugin zu Wort kommen. Ihr soll die 28-Jährige einst eine der Sklavinnen habe schenken wollen. Die Zeugin hatte schon in mehreren Prozessen reinen Tisch mit ihrer Vergangenheit gemacht. Verurteilt wurde die Münchnerin, die 2015 mit einem Bekannten von S. in den Irak ging, selbst nie – ihr Verfahren wurde eingestellt, bestätigte ihr Strafverteidiger Nicolas Frühsorger. Das war nur wenige Tage, bevor Spezialeinheiten in Regensburg und Roth zugriffen.
Ob und wann das Oberlandesgericht die Anklage gegen das Terror-Pärchen zulässt, ist derzeit offen. „Das Zwischenverfahren läuft derzeit“, erklärte Gerichtssprecher Dr. Laurent Lafleur auf Nachfrage. Der Anwalt von Twana S. wollte sich zu den Vorwürfen gegen den 43-Jährigen nicht äußern. Die Verteidiger der Frau, Shervin Ameri und Lea Matner aus Regensburg, verwiesen zuerst auf die Unschuldsvermutung für ihre Mandantin. Details werde man nicht kommentieren. Nur soviel: „Sie hat ihrem Mann gehorchen müssen“, so Ameri. Es sei kein Geheimnis, dass es in Kreisen wie diesen keine Rolle spiele, was die Frau denke und was sie wolle.
Hintergrund: Erster Völkermord-Prozess in München
Seit Januar 2023 wird die Gräuel der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) an Tausenden Jesiden auch in Deutschland als Völkermord eingestuft – das hatte der Bundestag so beschlossen. Taten wie diese verfolgt hierzulande nur der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, auch im Fall von Asia A. und ihrem Mann. Laut Bundesanwaltschaft dürfte es sehr wahrscheinlich die erste Anklage in Bayern wegen Völkermordes im Zusammenhang mit dem Genozid des IS an Jesiden sein.
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Weltweit das erste und einzige Mal hatte das OLG in Frankfurt Ende 2021 einen IS-Kämpfer für den Genozid an Jesiden wegen Völkermordes verurteilt. Er hatte eine Fünfjährige in der prallen Sonne angekettet und verdursten lassen. Parallel wurde die Deutsche Jennifer W., seine Ehefrau, in München verurteilt – allerdings nur wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
