Anwälte im Fall Hemau protestieren: Wurde Zeuge im Verhör bei der Kripo unter Druck gesetzt?

Der Mammut-Prozess um die Bluttat an einer Hemauer Tankstelle könnte für einen Angeklagten jäh enden. Der 32-Jährige muss nach einem erneute Schub psychiatrisch begutachtet werden. Für seine zehn Mitangeklagten könnte sich das Verfahren noch weiter hinziehen. Das Landgericht in Regensburg sucht neue Verhandlungstermine bis Oktober.
Bis Oktober sucht das Landgericht im Mammut-Prozess von Hemau nach weiteren möglichen Terminen. Das erklärte Vorsitzende Richterin Knott am Rand der Hauptverhandlung, die am Donnerstag wieder einmal jäh und ungewöhnlich endete. Für einen der elf Angeklagten könnte der Prozess sogar früher vorbei sein – nach einem Zwischenfall befand die Gerichtsärztin einen 32-Jährigen für nicht verhandlungsfähig. Nun wird dringend nach Lösungen gesucht.
Das Video einer Zeugenvernehmung, bei der die Verteidiger zuvor unzulässige Befragungsmethoden moniert hatten, wurde an Tag 20 im Prozess um die als versuchter Mord angeklagte Bluttat vom 6. November 2023 abgespielt. Mehrere Anwälte hatten Widerspruch erhoben, weil der Zeuge im Verhör unter Druck gesetzt worden sein soll. Der junge Mann hatte sich damals ab einem Treffen am Volksfestplatz, wo sich die Täter getroffen und bewaffnet haben sollen, an nichts mehr erinnern wollen. Der Chef der damals eigens gegründeten Ermittlungsgruppe nahm sich den damals 18-Jährigen daraufhin vor.
Zeuge berichtigte Aussage im Verhör bei der Kripo
Dass er den Zeugen getäuscht habe, wie Prof. Dr. Jan Bockemühl erklärte, wies der Ermittler aber weit von sich. „Ich hatte den Eindruck, dass er zwar polizeierfahren ist, aber ihm nicht wirklich klar ist, welches Delikt da im Raum steht und das hab ich ihm nochmal erklärte“, sagte der 53-Jährige. Also habe man ihm erneut die Chance gegeben, alle Fragen noch einmal zu beantworten. Was der junge Mann dann wohl auch tat. Vor Gericht hat der Zeuge mittlerweile bereits ausgesagt, aber teils auch Erinnerungslücken geltend gemacht. Was genau er im Verhör sagte, blieb vorerst unklar.
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Denn der Mitschnitt besagter Vernehmung wurde nur in der strittigen Sequenz abgespielt, damit sich die Jugendkammer selbst ein Bild machen konnte – mit ungeahnten Folgen. Im Video war auch der leitende Ermittler des Falls zu sehen, was bei einem der Angeklagten tief zu wirken schien. Fast eine halbe Stunde redete der 32-Jährige unkontrolliert wirres Zeug, ehe ihn fünf Polizeibeamte, die zuvor extra Stellung bezogen hatten, aus dem Saal führen mussten. Daraufhin folgt eine längere Pause, in der keiner so recht zu wissen schien, wie es nun weitergeht.

Einen Vorfall wie diesen gab es nicht zum ersten Mal: Derselbe Mann hatte mit wüsten Beleidigungen und sogar Todesdrohungen bereits an Tag 14 für ein sehr jähes Ende der Verhandlung im eigens für diesen Prozess umgebauten Sitzungssaal gesorgt. Offenbar leidet der 32-Jährige unter ernsten psychischen Problemen, wie am Rande bereits thematisiert wurde. Er war bereits zuvor in eine andere Haftanstalt verlegt worden, weil es Probleme gegeben hatte. Nun könnte der Prozess deshalb sogar platzen – zumindest für ihn.
Eine kurze Untersuchung der eilends hinzugerufenen Landgerichtsärztin bestätigte am Donnerstagnachmittag, dass der Angeklagte nicht verhandlungsfähig ist. Da er die Einnahme seiner Medikamente verweigert, ist aktuell offen, wie es weiter geht. Dass der seit Februar laufende Mammut-Prozess um den Fall Hemau ausgesetzt wird, gilt als ausgeschlossen. Das würde nämlich bedeuten, dass alles von vorne losginge und bisherige Inhalte der Hauptverhandlung komplett wiederholt werden müssen.
Ein wenige aufwendige Lösung zeichnet sich aber ab: Rechtlich gibt es die Möglichkeit, das Verfahren gegen den 32-Jähirgen abzutrennen. In diesem Fall würde für die übrigen zehn Angeklagten ganz normal weiterverhandelt. Aber so oder so wohl viel länger als ursprünglich geplant: Die Jugendkammer hatte 34 Termine für den Prozess angesetzt. Eigentlich war Ende Juni ein Urteil geplant. Das steht jedoch in weiter Ferne: Nun hat das Landgericht Termine bis in den Oktober hinein angefragt.
Sonderregel für verhandlungsunfähige Angeklagte
Gegen den 32-Jährigen, der alle Vorwürfe bislang stets bestritten hatte, würde dann gesondert ein eigenes Verfahren geführt. Sollte er nicht binnen zwei Monaten (eine Sonderregel für Fälle wie diesen) wieder soweit gesund sein, müsste der Prozess gegen ihn dennoch komplett neu aufgerollt werden. Das wird sich wohl am Montag entscheiden, wenn das Landgericht im Fall Hemau das nächste Mal tagt. Drei Termine sind kommende Woche angesetzt, an denen auch der leitende Ermittler erneut als Zeuge das Wort haben soll.