Fälle im Landkreis Regensburg: Macht Mann (30) Kinder bei Angel- und Jagdausflügen gefügig?

Erschlich sich ein 30-Jähriger aus dem Osten des Landkreises Regensburg gezielt als Betreuer das Vertrauen seiner späteren Opfer? Laut Anklage soll er es auf Jungs und auch Mädchen im Alter von 10 bis 14 Jahre abgesehen gehabt haben. Vor elf Monaten landete er in U-Haft, nun soll ihm in Regensburg der Prozess gemacht werden – es geht auch um Vergewaltigungen.
Über Jahre soll sich ein 30-Jähriger das Vertrauen von mehreren Kindern erschlichen und sie dann sexuell missbraucht haben. Bei Angel- und Jagdausflügen soll teils Alkohol geflossen sein, um seine Opfer gefügig zu machen. Auch von ihm initiierte Übernachtungen im Anwesen der Eltern soll er für Übergriffe genutzt und das Ganze gefilmt haben. Im Juni 2024 war dann Schluss – die Kripo verhaftete ihn. Am Montag startet der Prozess, in dem es für den jungen Mann vor Gericht auch um eine mögliche Sicherungsverwahrung geht.
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Die Anklage der Regensburger Staatsanwaltschaft, mit der sich die Hilfsjugendkammer am Landgericht befassen muss, lässt Rückschlüsse auf die Masche des Angeklagten zu: Er soll seine Stellung an einer Grundschule und zudem als Betreuer einer Jugendorganisation dafür genutzt haben, mit den Kindern und auch deren Familien näher in Kontakt zu kommen. Daraus entwickelten sich offenbar Freundschaften und ein Vertrauensverhältnis, was der 30-Jährige dann womöglich schamlos ausgenutzt haben könnte. Teils übernachteten die Geschädigten bei dem Mann, teils unternahm er mit ihnen Ausflüge. Spielerisch soll er ein Opfer dazu animiert haben, mit ihm Alkohol zu konsumieren. Später soll es dann zu Übergriffen gekommen sein.
Erster Übergriff im Frühjahr 2019
Eine erste Tat datieren Ermittler auf das Frühjahr 2019, als er sich an einem schlafenden Kind vergangen haben soll. Von 2022 bis Mitte 2024 soll es zu sieben weiteren Taten gekommen sein, die vom Angeklagten offenbar alle per Video dokumentiert wurden. Dabei soll es auch zu Vergewaltigungen gekommen sein, heißt es in der elfseitigen Anklageschrift. Vorgeworfen wird dem 30-Jährigen aus dem östlichen Landkreis schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Körperverletzung sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie.
Die Taten in seinem Umfeld waren nicht die einzigen, wie sich herausstellen sollte. Als die Ermittler in dem aktuellen Fall zugriffen, kamen weitere Vorwürfe zutage. Auf einer Videochat-Plattform soll der 30-Jährige nämlich ein Mädchen zweimal dazu gebracht haben, vor laufender Kamera sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen. Das filmte der Angeklagte offenbar am Handy mit, wie sichergestellte Dateien auf seinem Handy nahelegten. Mehr als 2000 Bilder und Videos mit Kinderpornografie fanden IT-Forensiker zudem auf Datenträgern und einer Kamera.
Sicherungsverwahren ist ein Thema
Im Prozess, der wegen des laufenden Mammut-Prozesses um einen versuchten Mord in Hemau von einer Hilfsjugendkammer geführt wird, könnte es auch um die Frage gehen, ob für den bisher nicht vorbestraften 30-Jährigen ein Vorbehalt der Sicherungsverwahrung angeordnet wird. So würde das Gericht ihn vor der Entlassung erneut begutachten lassen können.
Besonderes Gewicht dürfte dabei einem psychiatrischen Gutachten hinsichtlich einer möglichen Pädophilie zukommen, das in Fällen wie diesen üblicherweise erstellt wird. Ungeachtet dessen droht dem Angeklagten im Fall einer Verurteilung eine lange Haftstrafe.