Nur noch zehn Angeklagte im Fall Hemau: Polizei-Zugriff im Gerichtssaal mit Folgen

Im Mammut-Prozess um die Bluttat an einer Tankstelle geht in die Verlängerung. 20 neue Termine bis Ende Oktober hat die Jugendkammer jetzt angesetzt. Der letzte, bisher noch fehlende Augenzeuge, der beim als versuchter Mord angeklagten Fall vom 6. November 2023 dabei war, wurde angehört. Das Video seiner Vernehmung musste Wort für Wort neu übersetzt werden.
Statt elf Männern sitzen im Fall Hemau nur noch zehn auf der Anklagebank: Erneut ist ein 32-Jähriger ausgerastet, zum dritten Mal im Mammut-Prozess. Polizisten mussten den Mann zu Boden ringen. Das Regensburger Landgericht zieht nun die Reißleine. Für den Mann ist das Verfahren beendet, sein Fall wurde von den anderen Angeklagten abgetrennt. Zudem kam der letzte fehlende Augenzeuge zu Wort. Allerdings nur im Video.
Stundenlang war am Montag eine Vernehmung bei der Kripo vor Gericht abgespielt und dual neu übersetzt worden – ein Geduldsspiel für alle Beteiligten. Um 17.44 Uhr explodierte dann einer der Männer, die sich wegen versuchten Mordes verantworten müssen. Nicht zum ersten Mal: Vor zweieinhalb Wochen hatte der 32-Jährige jeden im Sitzungssaal 101 wüst beschimpft, dem Chefermittler gar gedroht, ihm „den Kopf abzuschneiden“. Vergangene Woche folgte ein zweiter offensichtlich psychischer bedingter Schub. Über eine halbe Stunde redete der Mann wirres Zeug vor sich hin, ehe er von der Gerichtsärztin dann für verhandlungsunfähig erklärt wurde.
32-Jähriger laut Gutachterin auf Dauer nicht verhandlungsfähig
Am Montag dann der dritte Ausbruch vor aller Augen: Aus dem Nichts springt er auf, wirft den Tisch samt Laptop und Unterlagen seiner Verteidiger um und schreit „Es reicht jetzt“. Polizeibeamte reagieren sofort und bringen den Mann zu Boden, fesseln ihn und führen ihn raus. Der Prozess wird unterbrochen, dann vertagt. Für die von seinen Anwälten beantragte Abtrennung ist das Gutachten einer Sachverständigen nötig. Alles weitere löst Vorsitzende Richterin Knott im Büroweg. Dr. Susanne Lausch befandet den 32-Jährigen erneut für verhandlungsunfähig – auf nicht absehbare Dauer, wie Knott gestern erklärte. Sollte er nicht binnen zwei Monaten fit sein, muss alles, was im Prozess bisher geschah, für ihn wiederholt werden. Für die zehn Mitangeklagten läuft aber alles weiter.
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Weiter ging es an Tag 22 an genau der Stelle, an der die Neu-Übersetzung einer Videovernehmung am Montag abrupt geendet hatte. Der Mann, den die Polizei da verhörte, war der mutmaßliche Auslöser dessen, womit sich das Landgericht seit Februar beschäftigen muss: Er soll mit einigen Angeklagten auf der Arbeit in Streit geraten sein. Statt seiner, so die Anklage, sollen zwei Brüder dann ins Visier geraten und beim verabredeten Treffen an der Tankstelle in Hemau teils lebensgefährlich verletzt worden sein.
Selbst aussagen kann oder will dieser Mann jedoch nicht – er ist in den USA und weigert sich beharrlich, für den Prozess nach Deutschland zu kommen. Daher behalf sich die Jugendkammer gegen den Willen der Verteidigung mit einer seiner Vernehmungen bei der Kripo. Dabei sprach er einst jedenfalls von 15 bis 20 Personen, die alle Eisenstangen hatten, so die Aussage. Erkannt will er niemanden haben, benennt aber zwei Brüder, die angeklagt sind, die er an der Stimme identifiziert haben will. Einen dritten der Angeklagten will er demnach an seinem Husten erkannt haben.
Gericht sieht keine unzulässigen Verhörmethoden bei der Kripo
Position bezog die Jugendkammer zu einem Antrag mehrerer Verteidiger: Von ihnen als unzulässig monierte Verhörmethoden bei einem Zeugen lägen nicht vor, so der Beschluss, auch kein Täuschung. Zumal der 18-Jährige, um dessen Vernehmung es ging, davon „gänzlich unbeeindruckt gewesen“ sei, so die Richterin. Wie es im Prozess weiter gehen wird, skizziert Knott ebenfalls: 20 neue Termine für den Mammut-Prozess um die Bluttat vom 6. November 2023 sind anberaumt worden – bis Ende Oktober. Ursprünglich hätte ein Urteil in dem Fall Ende Juli fallen sollen. Ob die Zusatztermine ausreichen, ist völlig offen.
Kommende Woche soll dann der Chefermittler vor Gericht aussagen; sehr wahrscheinlich über eine Vielzahl von Tagen. Zunächst stünden der Gang der Ermittlungen und dann die womöglich ausschlaggebenden Vernehmungen von Beschuldigten an, erklärte die Richterin. Einer der jüngsten Angeklagten, dessen Haftbefehl nach eineinhalb Jahren zuletzt aufgehoben worden war, soll in seiner ersten Aussage bei den Ermittlern nämlich ausgepackt und auch Namen genannt haben.