„Schockschlag“ oder Polizeigewalt? Junger Iraker sagt gegen angeklagten Kripo-Ermittler aus

Im Prozess gegen einen Polizeibeamten in Regensburg hat endlich der Mann ausgesagt, der 2023 in einem Verhör geschlagen worden sein soll. Trotz einiger fragwürdiger Passagen hält die Staatsanwaltschaft seine Aussage im Kern für glaubhaft. Dem erfahrenen Drogenfahnder auf der Anklagebank droht eine hohe Geldstrafe.
Ist einem Drogenfahnder der Regensburger Kripo im Verhör im Juni 2023 „die Hand ausgerutscht“, wie der Vorgesetzte des 60-Jährigen es einst formuliert hatte, oder war es „das einzig Richtige“, um ein wichtiges Beweismittel zu einem versuchten Tötungsdelikt zu retten? Um diese Frage und zugleich um den Ruf und die Karriere des erfahrenen Ermittlers geht es vor dem Amtsgeicht in Regensburg.
Ein junger Iraker, der damals verhört wurde, hatte im Prozess wegen Körperverletzung im Amt nach zwei erfolglosen Anläufen nun doch noch das Wort – als zuverlässiger Zeuge erwies sich der 24-Jährige dabei aber nicht, wie selbst die Vertreterin der Staatsanwaltschaft resümierte. Dennoch forderte sie einen Schuldspruch für den angeklagten Polizisten.
Praktikantin vom BKA meldet Vorfall
Darum geht es: In der Hornstraße eskaliert im Sommer 2023 ein Drogendeal zwischen Syrern und Irakern in eine Messerstecherei. Auf beiden Seiten gibt es Verletzte, keiner redet Klartext. Also setzt der Kripo-Ermittler auf ein Handy – doch statt es wie versprochen zu entsperren, will der 24-jährige Iraker es im Verhör zerbrechen. Es folgt ein „Schockschlag“, wie es der Angeklagte und mehrere Kollegen nannten. Eine junge Polizeipraktikantin, die mittlerweile Kommissarin beim Bundeskriminalamt (BKA) ist, spricht hingegen von mehreren Schlägen des Ermittlers. Interne Ermittlungen laufen an und bringen den 60-Jährigen vor Gericht.
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Sicher erinnerte sich die frühere Praktikantin im Prozess am Amtsgericht an „mindestens einen Schlag“, schloss jedoch aus, dass es nur einer war. Außer ihr nahm keiner der anwesenden Kollegen des Drogenfahnders mehr als einen Schlag wahr. Selbst der Iraker sprach immer nur von einem Schlag, wenngleich er in seiner Aussage am Dienstag wenig Gutes zum angeklagten Ermittler zu erzählen hatte und einiges ausschmückte. Zur Sache mit dem Handy, das er mit seinen Händen zerbrechen wollte, verweigerte er die Aussage, um sich nicht selbst zu belasten.
Unstrittig war und ist, dass der Iraker mit einem Bauchgurt und auch Handschellen gefesselt in besagtem Verhör saß, als ihm das Gerät zum Entsperren gereicht wurde. Erstmals wurde am dritten Prozesstag zudem klar, dass das beschädigte Smartphone danach wohl doch noch ausgelesen werden konnte. Für eine Verurteilung wegen Drogenhandels bei den Irakern oder wegen versuchten Mordes bei den Syrern reichte es am Ende trotzdem nicht. Sie schwiegen, wurden freigesprochen und für die U-Haft sogar entschädigt.
Ob es für den Regensburger Ermittler einen Freispruch gibt oder er schuldig gesprochen wird, ist offen. Die Staatsanwältin plädiert für eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen, 30 mehr als im Strafbefehl, gegen den der Mann Einspruch hatte einlegen lassen. Das Handeln des Beamten sei „unverhältnismäßig“ und „nicht gerechtfertigt“ gewesen, argumentiert sie. An den Angaben der BKA-Praktikantin gebe es für sie keinerlei Zweifel. Einem Kollegen des Angeklagten, der an jenem Tag auch im Raum war, attestierte sie „kognitive Dissonanz“. Der habe nicht falsch ausgesagt, seine Erinnerung würde aber überlagert. „Was man mit eigenen Werten nicht vereinbaren kann, speichert das Gehirn nicht so gerne.“
Tun Sie, was richtig ist: Machen Sie einen Freispruch.
Helmut Mörtl, Strafverteidiger
Strafverteidiger Helmut Mörtl hielt dagegen, dass sich die entlastende Aussage des noch immer für die Regensburger Kripo tätigen Beamten nicht so einfach vom Tisch wischen ließe. Vielmehr müsse aus seiner Sicht die unerfahrene Praktikantin kritisch hinterfragt werden. Damals den Code zu verlangen, statt dem Zeugen das Handy zu geben, wie es die Anklagevertreterin anführte, wäre keine Alternative gewesen. „Es war mehrfach gesichert.“ Sein Mandant habe dann in der Situation sofort reagieren müssen, „das einzig Richtige getan und er hat das mildeste Mittel verwendet“. Das Gegenüber im Verhör wäre zudem „nicht nur Opfer gewesen“. Mörtl forderte daher Freispruch.
Urteil in dem Fall soll erst Mitte Juni fallen
Wegen Terminschwierigkeiten und zur Wahrung geltender Fristen wird das letze Wort das angeklagten Ermittlers Anfang Juni von der Richterin entgegengenommen. Dass er selbst noch etwas sagt, käme allerdings überraschend. Nicht einmal zur persönlichen Verhältnissen wollte der 60-Jährige sich äußern, „weil die nur im Falle einer Verurteilung interessant wären, so Anwalt Mörtl. Das Urteil soll am 17. Juni gesprochen werden.