Blitz-Prozess um schiefgelaufenen Drogendeal in Regensburg endet mit Freispruch

Von André Baumgarten · 7. November 2024 um 05:00

Nachspiel im Fall Hornstraße – die wilde Messerstecherei auf einem Parkplatz im Juni 2023 brachte nun zwei junge Iraker vor Gericht. Der Prozess gegen die Männer endete nach weniger als zwei Stunden.

Im Sommer 2023 endet ein nächtlicher Drogendeal in der Hornstraße in einer wilden Messerstecherei – so sahen das die Ermittler. Doch Beweise, dass das so war und auf denen ein Urteil hätte fußen können, fehlten gänzlich. Alle Beteiligten mauerten oder schwiegen. Nach dem Freispruch vierer wegen Mordversuchs angeklagter Syrer ist der Fall nun endgültig abgeschlossen – in einem Blitz-Prozess sprach das Schöffengericht gestern zwei Iraker frei.

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Nüchtern in Zahlen betrachtet reichten Amtsrichter Killinger und zwei Schöffen weniger als 30 Minuten Netto-Verhandlungsdauer, um zum Urteil zu kommen. Eine Kripobeamtin bestätigte, dass weder Drogen noch Handyauswertungen detaillierte Aufschlüsse brachten, was an jenem Abend Ende Juni 2023 in der Hornstraße tatsächlich geschehen war. „Alles hat sich widersprochen“, fasste es die Ermittlerin zusammen.

In anderem Verfahren freigesprochen

Die längere Zeit war nötig, das Urteil des Landgerichts zu studieren, das der Entscheidung am Ende zugrunde gelegt wurde. In besagtem Verfahren waren vier junge Syrer mangels Tatnachweises ebenfalls freigesprochen worden – im „Spiegelverfahren“ könne das nicht anders sein, argumentierten Staatsanwaltschaft und die Verteidiger David Hölldobler, Philip Roth und Dr. Florian Münch.

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Nur jeweils sechs Minuten benötigte das Schöffengericht, um den Freispruch zu beraten und begründen. Der Fall sei so nicht mehr aufzuklären, weshalb den beiden Irakern auch Entschädigungen für Festnahmen, Durchsuchungen und beschlagnahmte Handys sowie, im Fall des Jüngeren der zwei, für die 268 Tage in Untersuchungshaft zuständen. Wobei sich allein Letzteres auf rund 20 000 Euro abzüglich Kost und Logis im Gefängnis summieren dürfte.

So hatte es auch die Anklage beantragt – und auf Rechtsmittel verzichtet. Der Freispruch ist rechtskräftig.