Paukenschlag in Regensburg: Gericht hebt Haftbefehle wegen Mordversuchs auf

Zu viele Aber, zu viele Zweifel: Mit einem Plädoyer für den Rechtsstaat beantragt die Staatsanwaltschaft in Regensburg Freispruch für alle Angeklagten. Wer im Juni 2023 beim blutig eskalierten Drogendeal zuerst zustach, bleibt offen.
Ein Plädoyer wie ein Paukenschlag: Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess um die Messerstecherei in der Hornstraße für alle Angeklagten Freispruch beantragt. Unmittelbar danach hat das Landgericht die Haftbefehle wegen versuchten Mordes gegen die jungen Syrer aufgehoben. Zwei der vier Männer verließen das Justizgebäude am Donnerstag gegen 17.40 Uhr als freie Männer. Heute kehren sie bereits zurück: Die Jugendkammer will um 10 Uhr das Urteil verkünden – mehr als ein formaler Akt wird das nicht.
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„Nur auf Hörensagen kann man keine Verurteilung begründen“, sagt die Vertreterin der Anklage. Akribisch arbeitet sie sich an den vielen „Aber“ ab, die sich aus Verhören und Nichtaussagen von Zeugen und den zwei mutmaßlichen Opfern ergeben. Es fallen Stichworte wie „nicht plausibel“, „passt nicht“ sowie „Störgefühl“. Während einige ganz offensichtlich nicht sagen hätten wollen, was wirklich Sache war, sei auch der Belastungseifer des Hauptbelastungszeugen nicht wegzudiskutieren. Es lasse sich nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen, wer in jener Nacht zuerst zugestochen hat. „Und das ist es, worauf es ankommt.“
„Keineswegs von Unschuld überzeugt“
Von der Unschuld der vier wegen versuchten Mordes und Beihilfe angeklagten Syrer sei sie keineswegs überzeugt, „im Gegenteil“, sagt die Staatsanwältin klar. Es seien viele Anhaltspunkte dafür da, dass am 27. Juni auf dem Parkplatz in der Hornstraße ein Drogendeal stattfinden sollte und am Ende jemand mit Messern um sich gestochen hatte. Wer dabei jedoch welche Rolle hatte, habe sich aber im Prozess nicht aufklären lassen. Die, die das hätten aufklären können, würden schweigen. Damit spielte sie auch auf den schwer verletzten, 24-jährigen Iraker an. Der hätte es in der Hand gehabt, alle offenen Widersprüche aufzuklären.
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Doch hinnehmen dürfe der Rechtsstaat so eine „Chaosnacht“ keinesfalls – „Das geht nicht.“ Es sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft daher richtig gewesen, das Verfahren zu führen. Wenngleich der Fall in einer Szene spiele, „die sowas unter sich klärt“ und kein Interesse an einer Aufklärung durch Ermittlungsbehörden habe, sei es „wichtig, dass man es trotzdem versucht“. In einem Rechtsstaat müsse man eine Tat ohne vernünftigen Zweifel nachweisen – und am Ende nun aber auch anerkennen, dass genau das im Fall Hornstraße nicht gelinge. Im Zweifel sei daher für die Angeklagten zu entscheiden. Denn: „Lieber zehn Unschuldige freigesprochen, als einen unschuldig ins Gefängnis gesteckt.“
Gericht habt Haftbefehle auf – dann fließen Tränen
Als die Anklagevertreterin danach den vollumfänglichen Freispruch und die Aufhebung der Haftbefehle beantragt, geht ein Raunen durch die dicht besetzten Zuschauerreihen im Sitzungssaal 104. Später, als zwei Angeklagte, die auch während des Prozesses obligatorischen Fußfesseln abgenommen werden, fließen erste Tränen. So richtig fassen können weder die anwesenden Angehörigen noch die Männer selbst, was geschehen ist.
Eben drohte noch lebenslängliche Haft, zwei Stunden später stehen sie als freie Männer in der Augustenstraße, während hinter ihnen die Polizeibusse leer zurück in die JVA fahren. Einzig Ahmed S. profitierte davon nicht – er wartet auf seiner Berufung. Das Amtsgericht hatte ihn im Oktober 2023 in anderer Sache zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der Vierte im Bunde, der das Auto fuhr, war schon nach dem Vorfall unter Auflagen auf freiem Fuß.
Anerkennung und Respekt sprachen unisono alle Verteidiger der Staatsanwältin aus. Die hatte damit eingeleitet, für die „objektivste Behörde der Welt“ zu sprechen, was sie laut Strafverteidiger Tim Fischer „heute bewiesen hat“. Es gehöre „viel Mumm“ dazu, einzugestehen, wenn es nicht reiche. Strafverteidigerin Prabhlin Sidhu betonte, dass die Quellen des geheimen Polizei-Informanten unklar sind – es also Hörensagen vom Hörensagen sei. Auch Strafverteidiger Martin Ondrasik schloss sich dem an.
Doch die Regensburger Anwälte legten auch die Finger in die Wunde – vor allem an der Arbeit der Polizei gab es Kritik. Beteiligte gezielt als Zeugen zu vernehmen, lasse sich nicht mit der Hektik und dem Chaos jener Nacht rechtfertigen. Als Beleg diene ein Aktenvermerk, auf dem diese Vorgehensweise niedergeschrieben sei, diese Zeugen zugleich aber als Beschuldigte bezeichnet sind. Eine „bewusste Umgehung von Rechten“ nannte das Anwalt Andreas Remiger.
„Der Rechtsstaat kann und muss damit leben, dass nicht ausschließbar ist, dass die, die angegriffen wurden, die sind, die als mutmaßliche Täter hier sitzen.“
Strafverteidiger Jan Bockemühl
„Sie müssen die kritischste Behörde der Welt sein“, sagte Strafverteidiger Jan Bockemühl und mahnte zudem an, daraus die richtigen Lehren zu ziehen. Es gehöre zur guten Fehlerkultur, so etwas ernst zu nehmen und nachzubessern, sagte er. Man sei damals wohl „in einem gewissen Fahrwasser gewesen“ und habe „in Körbchen gedacht“, vermutet er. Gerade letzteres aber gelte es dann aber immer wieder zu überprüfen.