Messerstecherei in Regensburg: Geheime Quelle liefert der Polizei 18-jährigen Verdächtigen

Eine V-Person mit Infos aus der „Araberszene“ in Regensburg brachte im Fall Hornstraße einen 18-Jährigen in Haft. Was die Quelle der Polizei sagte, war nun Thema im Prozess gegen vier Männer, die wegen Mordversuchs vor Gericht stehen.
Zu Identität oder Hintergründen der sogenannten Vertrauensperson (VP) im Fall Hornstraße schweigen die Ermittler – die Akten sind Verschlusssache und unterliegen der Geheimhaltung. Die Aussage der zwei Beamten, die diese Quelle „führen“ hat dennoch für Überraschung gesorgt: Sie bot von selbst Infos an, was den Jüngsten der vier Angeklagten überhaupt erst ins Gefängnis brachte. Und: Die V-Person ist nicht das erste Mal in Diensten der Regensburger Ermittler.
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Seit Mitte März versucht das Regensburger Landgericht aufzuklären, was am 27. Juni 2023 auf dem Parkplatz in der Hornstraße geschah. Dort war ein Rauschgiftgeschäft völlig eskaliert, als mehrere Männer aufeinander eingestochen haben. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass die vier angeklagten Syrer die mutmaßlichen Opfer abziehen und töten wollte. Im Prozess geht es daher um versuchten Mord.
Von Beginn an schwierige Ermittlungen
Die Ermittlungen in dem Fall gestalteten sich von Anfang an schwierig. Selbst die zwei Iraker, die an jenem Abend 300 Gramm Haschisch verkauft haben sollen, schwiegen oder präsentierten der Kripo immer neue Varianten, was passiert sein soll. Bis Anfang Juli die V-Person ins Spiel kam – laut deren Angaben soll „eine Person beteiligt sein, von der die Polizei keine Ahnung hat“. So fasste ein VP-Führer vor Gericht das erste Gespräch zusammen.
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Erzählt habe die Quelle aber nur, was nach der Tat in der „Araberszene“ so erzählt wurde. „Jeder auf der Straße weiß Bescheid“, soll er gesagt haben. Über den Vornamen und die Bezüge zu einem Mitangeklagten kamen die Ermittler so auf einen 18-Jährigen. Auf vorgelegten Bildern habe die V-Person diesen zudem identifiziert. Zu einem umfassenden Fragenkatalog sei zu Details dann in der zweite Vernehmung aber nicht viel Neues gekommen.
Zweifel an den Angaben der V-Person habe es für den Beamten nie gegeben – der Mann werde regelmäßig geprüft. Er habe ihn selbst einst angeworben, betonte der Kripobeamte. Seit wann die geheime Quelle für die Regensburger Polizei arbeitet, blieb mit Verweis auf die Aussagegenehmigung offen. Nur soviel: Er sei bereits erfolgreich im Einsatz gewesen.
Telefone abgehört und Beteiligte observiert
Beim jüngsten der vier angeklagten Syrer klickten schließlich am 18. August die Handschellen – er war, wie weitere mögliche Beteilige zuvor observiert und abgehört worden. Das gab die Sachbearbeiterin in ihrer Aussage an. Wesentliche neue Erkenntnisse seien so aber nicht herausgekommen. Sie bestätigte, was auch vor Gericht zu erleben war – viele Unstimmigkeiten und Aussagen, die sich später als falsch herausstellten. Wie die eines Zeugen, dem der 18-Jährige alles erzählt haben soll. Später belastet der Zeuge wieder andere und sogar eines der mutmaßlichen Opfer als die „Planer“.
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Im Fall Hornstraße will die zuständige Jugendkammer am Donnerstag die ersten Schlussanträge hören. Das Urteil wird nach dieser Planung am kommenden Dienstag verkündet.