Messerstecherei in der Hornstraße: Kripo schützt geheimen Insider – sonst droht der Tod

Zur Messerstecherei in der Hornstraße gab es Tipps von einer geheimen Quelle. Nun kommt der Fall vom Juni 2023 vor Gericht. Doch nicht einmal das Landgericht in Regensburg erfährt, wer die sogenannte „VP“ ist.
Versuchten Mord und Beihilfe wirft die Staatsanwaltschaft vier Syrern aus Regensburg vor. Sie sollen im Juni bei einer Messerstecherei in der Hornstraße zwei Männer teils schwer verletzt haben – ein Drogendeal war damals völlig aus dem Ruder gelaufen. Laut Ermittlern sollen die Angeklagten den blutigen Angriff vorher abgesprochen und geplant haben. Das kam erst durch eine sogenannte Vertrauensperson, deren Identität die Polizei aber geheim hält, ans Licht. Am 19. März startet der Prozess am Landgericht.
Beim Deal auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes im Kasernenviertel sollten an jenem Dienstag 300 Gramm Haschisch die Besitzer wechseln. Die Drogen zu zahlen, hatten die 18 bis 27 Jahre alten Männer aber wohl nicht vor. Laut Anklageschrift soll vereinbart gewesen sein, die beiden Lieferanten abzuziehen. Als die ihr Geld forderten, soll ein Angeklagter ein mitgebrachtes Cuttermesser gezückt und mindestens fünfmal auf den Hals und Körper eines 24-jährigen Irakers eingestochen haben.
Treibende Kraft hinter dem Plan soll ein 19-Jähriger gewesen sein, der den Behörden gut bekannt ist. Er stand schon einmal wegen Mordversuchs vor Gericht. Im Mai 2019, Ahmed S. war damals gerade 14 Jahre alt, stach er einem anderen in der Maxstraße in Regensburg aus Eifersucht in den Bauch. „Ein glasklarer Fall“, sind Ermittler bis heute überzeugt – das Landgericht sah darin nur gefährliche Körperverletzung und verurteilte ihn zu dreieinhalb Jahren Jugendgefängnis.
Mit Elektroschocker einen Jugendlichen bedroht und bestohlen
Wegen räuberischen Diebstahls im Gewerbepark im September 2022 folgten vor wenigen Monaten sechs Jahre Jugendstrafe. Mit einem Komplizen hatte S. einen 16-jährigen Jugendlichen mit einem Elektroschocker bedroht und um gut 1800 Euro gebracht. Zur Messerstecherei im Kasernenviertel kam es, als der Prozess am Amtsgericht noch lief.
Zu dem, was sich am 25. Juli tatsächlich in der Hornstraße abgespielt hatte, gab es anfangs viele vage Versionen. Niemand wollte wirklich reden oder erzählte Märchen, hieß es. Zuerst sollte es ein Kokain-Deal gewesen sein, dann doch um Marihuana gegangen sein. Nach jüngsten MZ-Recherchen kam der Durchbruch der Ermittler erst durch einen Insider, der wohl die richtigen Tipps gab. Wer diese geheime „VP“ (Vertrauensperson) ist, bleibt geheim. Auch für das Regensburger Landgericht – dort wird nur der Beamte aussagen, der ihn oder sie „führt“, wie man das im Polizeijargon nennt.
Und nur dieser „VP-Führer“ kennt die wahre Identität des Tippgebers im Fall Hornstraße, der aus dem arabischsprachigen Milieu stammen dürfte. Dass die Polizeibehörden so jemanden haben, sorgte laut Ermittlern für viel Aufruhr in gewissen Kreisen. Klar ist: Würde er oder sie je enttarnt, droht für den Verrat sehr wahrscheinlich der Tod, hieß es. Was die Person zur Messerstecherei berichtete, soll mehr Hörensagen als Wissen gewesen sein. Doch so kam die Kripo einem Treffen eine Stunde vor dem Deal und den Absprachen offenbar auf die Spur. Offiziell herrscht dazu allerdings Stillschweigen.
Jugendkammer plant im Prozess mit Terminen bis zum 30. April
Die Anklage gegen die vier Syrer lautet auf versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, besonders schweren Raub und bewaffneten Drogenhandel. „Die Jugendkammer hat vorerst acht Verhandlungstage angesetzt“, so Landgerichtssprecherin Ruth Koller. Mit einem Urteil wäre demnach frühestens Ende April zu rechnen. Im Prozess werden die Männer von bekannten Strafverteidigern vertreten: Jan Bockemühl, Tim Fischer, Martin Ondrasik und Prabhlin Sidhu, alle aus Regensburg. Zu Details wollten die sich nicht äußern.
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Deren Mandanten sind nicht die einzigen, die nach dem Vorfall in der Hornstraße vor Gericht müssen. Auch die beiden Iraker, die das Gras geliefert haben sollen, waren wohl bewaffnet und sollen zugestochen haben. Ahmed S. und der zweite mutmaßliche Haupttäter wurden so verletzt. Vor Gericht müssen die Dealer aber nur wegen bewaffneten Handeltreibens mit Rauschgift. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher auf Nachfrage. Einen Termin gibt es noch nicht.
