Justiz-Panne: Angeklagter (18) in der JVA Stadelheim vergessen

Ein Intensiv-Täter aus Regensburg sollte wegen räuberischen Diebstahls vor Gericht. Doch seine Verhaftung in anderer Sache machte Amtsrichter Christian Ehrl jetzt einen Strich durch die Rechnung. Es geht nun in die zweite Verlängerung.
Es geht um einen Elektroschocker, viel gestohlenes Geld und die Einschüchterung von Zeugen – zwei jungen Männern drohen wegen dieser Vorwürfe hohe Strafen. Doch eine Panne sorgt für eine weitere Verlängerung im Prozess: Während ein Angeklagter nach dem ersten Verhandlungstag freigekommen war, sitzt jetzt der andere wegen einer Messerstecherei in Regensburg in U-Haft. Zum zweiten Termin am Amtsgericht wurde der am Dienstag aber nicht aus der JVA vorgeführt. Es mussten neue Prozesstage angesetzt werden.
Am 27. September sollen die Angeklagten erst ein Auto im Gewerbepark leergeräumt und der Jüngere danach einem 16-Jährigen knapp 1800 Euro entwendet haben. Genau dazu jedoch hatte sich das mutmaßliche Opfer vor Gericht in Widersprüche verwickelt und wollte keine Namen nennen.
Richter Christian Ehrl vertagte den Prozess am 19. Juni deshalb, um dem Jugendlichen einen Anwalt zur Seite zu stellen. Am Dienstag hätte es weitergehen sollen – doch es fehlte ein Angeklagter. Den hatte die Kripo nämlich am 29. Juni in anderer Sache verhaftet.
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Der 18-Jährige soll an einem missglückten Drogendeal beteiligt gewesen sein, der in einer blutigen Messerstecherei in der Hornstraße endete. Auch er selbst wurde dabei verletzt. Wie bekannt wurde, geriet der junge Mann nicht das erste Mal im Konflikt mit dem Gesetz.
Landsmann in der Altstadt mit Messer niedergestochen
Bereits mit gerade 14 Jahren wurde ihm ein versuchter Mord in Regensburg vorgeworfen – er stach 2019 in der Maximilianstraße, mitten in der Altstadt, auf einen Landsmann ein. Das Landgericht verurteilte ihn am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Haft. Der 18-Jährige gilt als Intensiv-Straftäter.
Auch gegen seinen Mitangeklagten wird nicht zum ersten Mal ermittelt. Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, einen Zeugen bedroht zu haben, falls er vor Gericht gegen ihn aussagen würde. Doch der wollte gestern überhaupt nichts mehr davon wissen und gab an, sich wohl getäuscht zu haben.
Selbst eindringlichste Appelle von Ehrl fruchteten nichts. Bei der Polizei hatte der Zeuge die Stimme des Angeklagten noch eindeutig erkannt. Auch die Eltern dieses Zeugen waren vorgeladen, erschienen aber einfach nicht. Deshalb verhängte Richter Ehrl gegen sie Ordnungsgelder von 250 sowie 500 Euro – alternativ fünf oder zehn Tage Gefängnis.
Urteil des Amtsgerichts soll frühestens am 9. August fallen
Am 20. Juli wird der Prozess jetzt mit weiteren Zeugen fortgesetzt. Ein Urteil soll erst am 9. August fallen − dann muss auch das mutmaßliche Opfer, dem knapp 1800 Euro gestohlen worden sein sollen, in den Zeugenstand und aussagen.