Knapp 1800 Euro weg – Wurde Schüler (16) mit Elektroschocker bedroht?

Nach dem Vorfall im Gewerbepark in Regensburg will der Geschädigte keine Namen nennen. Der 16-Jährige bekommt nun einen eigenen Anwalt. Der Prozess am Amtsgericht wird im Juli fortgesetzt.
Diese Vorwürfe könnten zwei junge Männer für lange Zeit ins Gefängnis bringen: Die 18 und 21 Jahre alten Angeklagten sollen im September 2022 ein Auto im Gewerbepark leergeräumt und danach einem Jugendlichen eine Menge Geld gestohlen, ihn bedroht und eingeschüchtert haben.
Gestern kam es im Prozess am Regensburger Amtsgericht zu einer überraschenden Wende: Dem vermeintlichen Opfer droht womöglich selbst eine Strafe. Der Haftbefehl gegen einen der Angeklagten wurde vom Gericht sofort außer Vollzug gesetzt.
Angeklagte legen Teilgeständnisse ab
Unstrittig in dem Fall war und ist, dass der 18-Jährige den Jugendlichen um fast 1800 Euro erleichtert hatte. Zu den Umständen und einem Elektroschocker, der zum Einsatz gekommen sein sollte, gingen die Angaben aber weit auseinander. Freunde der Angeklagten hatten oder wollten nichts von einem solchen Gegenstand gesehen haben. Sie bestritten, dass es zu Gewalt gekommen sei. Wenngleich sich selbst die Sachbearbeiterin der Polizei unschlüssig war, ob in dieser Sache auch jeder die Wahrheit sagte.
Für die beiden Männer auf der Anklagebank übernahmen die Strafverteidiger Dagmar Cicotti und Tim Fischer im Prozess das Reden. Dass an jenem Tag Bargeld und Wertgegenstände aus einem geparkten Mini gestohlen wurden, räumten sie für ihre Mandanten ein. Bedrohungen am Telefon und auch das gewaltsame „Abziehen“ des Schülers bestritten sie hingegen. Der 18-Jährige ließ jedoch erklären, dass er das Geld an sich genommen und behalten habe. Die von Fischer angekündigte Entschuldigung beim Geschädigten blieb jedoch dann aus.
Mögliche Falschaussagen werden geprüft
Vielmehr weigerte sich der 16-Jährige, Namen von Zeugen zu benennen, die seine Glaubwürdigkeit stützen könnten. Zünglein an der Waage könnte eine Sozialpädagogin werden, die ein Gespräch mit einigen Beteiligten geführt haben soll. Das wurde bekannt, als die Aussagen des Jugendlichen bei der Polizei kritisch hinterfragt wurden. Dort hatte der 16-Jährige offenbar zu zwei Punkten die Unwahrheit gesagt. Das will Amtsrichter Christian Ehrl in einem weiteren Termin prüfen.
Für die Fortsetzung des Prozesses wird dem Geschädigten zudem ein Anwalt zur Seite gestellt. Eine Entscheidung über das von den Verteidigern förmlich beantragte Ordnungsgeld gegen den Jugendlichen stellte das Schöffengericht bis dahin zurück. Gestern nicht erschienene Zeugen sollen am 11. Juli ebenfalls neu geladen und angehört werden. Dann soll auch ein Urteil in dem Fall geben.
Der 21-jährige Angeklagte verließ das Justizgebäude am Montag zumindest vorerst als freier Mann. Das Gericht ordnete strenge Meldeauflagen für ihn an. Er war nur wenige Tage nach der Tat verhaftet worden und saß seitdem in U-Haft.