Indizienprozess: Geständnis bringt Dealer des Drogen-Paten Bewährung

Kiloweise soll ein Regensburger in einer berüchtigten Kneipe am Hafen Rauschgift gekauft haben. Die Beweislage aber war teils sehr dünn. Das Landgericht bot daher eine Deal an – und der Angeklagte gestand einen Bruchteil der Taten.
Drei Prozesstage hatte das Gericht ursprünglich angesetzt, um die Rolle eines heute 30-Jährigen im Netz von Drogen-Pate Fiqret D. aufzuarbeiten. 13 Kilo Gras und gut 100 Gramm Kokain sollte der mutmaßliche Dealer laut Anklage beim einst stadtbekannten Chef der Westhafen-Connection gekauft haben. Der erinnerte sich in seiner Aussage jedoch an nichts und niemanden mehr genau. Das sei alles „viel zu lange her“, sagte der 59-Jährige, der 2019 zwölfeinhalb Jahren Haft kassierte.
Wie dünn die Beweislage im Indizienprozess gegen den angeklagte war, zeigte sich an Tag zwei: Stundenlang hatte Vorsitzender Richter Gerald Siegl den Kripo-Sachbearbeiter befragt. Das mündete in einem Rechtsgespräch, an dessen Ende ein Deal mit nicht mehr als zwei Jahren auf Bewährung für den 30-Jährigen stand. Auf Antrag von Staatsanwältin Alexandra Wittl wurden 32 der 37 Anklagepunkte eingestellt – den Kauf von 5,5 Kilo Gras räumte Strafvereidiger Jan Bockemühl im Auftrag seines Mandanten ein. Das waren im Wesentlichen die Fälle, in denen Observationsvideos den Mann belasteten.
„Berechtigterweise“ sei laut Anklagevertreterin nicht viel mehr übrig geblieben, erklärte sie im Plädoyer. Es wäre nicht zu verhehlen, dass „immer Ungereimtheiten da waren“. Daran, dass das Geständnis des 30-Jährigen korrekt sei, habe sie keinerlei Zweifel. Wie der Verteidiger beantragte sie ein Jahr und zehn Monate auf Bewährung. Bockemühl betonte, dass eine Geldauflage unnötig sei – sein Mandant habe durch das schwebende Verfahren genug gelitten. Die Taten lagen mehr als sechs Jahre zurück.
Dieser Fall sorgte für Schlagzeilen: Mädchen angesprochen – gesteht Angeklagter vielfachen sexuellen Missbrauch?
Dem schloss sich das Gericht zwar nicht an, verhängte aber nur ein Jahr und neun Monate Freiheitsstrafe, für zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss der 30-Jährige eine Geldauflage von 2500 Euro zahlen. Es habe „ganz viele Puzzlesteine gegeben, von denen aber einige sehr gut zusammengepasst“ hätten – ein Freispruch wäre daher nicht dringewesen, betonte der Richter ganz klar.