Raub in Lappersdorf: Opfer lehnen Entschuldigung der Ex-Putzfrau ab

Überraschung: Die Tippgeberin des Überfalls auf ein Ehepaar in Lappersdorf hat gestanden. Die Berufung zog sie teilweise zurück. Damit räumte die frühere Putzfrau der Senioren die Tat vom Juli 2021 vor dem Regensburger Landgericht damit ein.
Als Tippgeberin für bis heute unbekannte Räuber verurteilte das Amtsgericht die frühere Putzfrau eines Ehepaars aus Lappersdorf. Vermummte hatten die zwei Senioren in der Nacht zum 5. Juli 2021 überfallen und Geld, Schmuck sowie Goldbarren erbeutet.
Gegen dieses Urteil ging die 44-Jährige in Berufung am Landgericht. Nun aber die Wende beim Prozessauftakt am Freitag: Die Angeklagte räumte die Tat überraschend ein, erhoffte sich aber eine Bewährungsstrafe. Ihre Hintermänner nannte sie jedoch nicht.
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Die Tat, welche die 44-Jährige jetzt gestanden hat, sorgte für Aufsehen und Verunsicherung: Mitten in der Nacht rissen unbekannte Räuber ein betagtes Ehepaar aus dem Schlaf. Während die Frau den Tresor im Keller öffnen musste, wurde ihr 92-jähriger Mann mit Messer und Brecheisen in Schach gehalten. Die Männer erbeuteten Goldbarren, eine Rolex, Schmuck sowie Bargeld.
Mit Goldbarren ins Ausland flüchten wollen?
Nur 25 Tage später klickten auf der A3 dann die Handschellen. Als die 44-Jährige mit ihrer Familie ins Ausland aufbrach, griff die Kripo zu. Im Auto fanden die Ermittler zwei Goldbarren mit heraus gefeilter Seriennummer. Dass sie diese für je 100 Euro bei einem Sperrmüll-Sammler gekauft hatte, glaubte ihr das Schöffengericht bereits im ersten Prozess nicht.
Richterin Andrea Costa verurteilte die Angeklagte zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis – ohne Bewährung, da es nichts gab, „was man zugunsten der Angeklagten ins Feld führen hätte können“, hieß es in dem Urteil vom 11. November 2022. Noch im Gerichtssaal kündigte Strafverteidiger Jan Bockemühl an, in Berufung zu gehen.
Bei einem ersten Berufungstermin am Regensburger Landgericht im März hatte alles darauf hingedeutet, dass der Fall komplett neu aufgerollt werden muss. Das sollte ab Freitag geschehen: Doch Anwältin Ingrid Bobic beschränkte die Berufung im Namen der 44-Jährigen auf den Rechtsfolgenausspruch. Heißt: Der Sachverhalt wurde damit eingeräumt, man erhofft sich aber eine mildere Strafe, die dann zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Während die 44-Jährige im ersten Prozess eisern schwieg, zeigte sie sich nun voller Reue. Psychische Probleme und ihre Spielsucht hätten sie bereits 2011 in eine tiefe Krise gestürzt. Dass die Täter so agieren würden, habe sie tief entsetzt, ließ sie ihre Anwältin erklären.
Schon dreimal Bewährung für Betrug und Seriendiebstahl
Bei den Opfern konnte sie damit jedoch nicht punkten – das hochbetagte, aber rüstige Ehepaar lehnte die handgeschriebene Entschuldigung und auch die 1200 Euro als Wiedergutmachung ab. Nicht zuletzt, weil sie von den vier Vorstrafen (alles Betrügereien und Diebstahl in 36 Fällen) wussten. Das betonte der 92-Jährige. Dreimal gab es zwischen 2010 und 2016 bereits Bewährungsstrafen für die Frau.
Die neunte Strafkammer am Landgericht in Regensburg will trotz der Beschränkung auf die Höhe der Strafe noch weitere Zeugen anhören. Ein Urteil in diesem Fall soll spätestens am 28. Juli fallen.