Polizistin hindert 24-Jährigen in Regensburg am Filmen eines Einsatzes – das war rechtswidrig

Von André Baumgarten · 12. März 2024 um 15:35

Eine eskalierte Corona-Kontrolle und ein Handyvideo des Einsatzes bringen zwei Studenten in Regensburg vor Gericht. Der Prozess nimmt ein überraschendes Ende. Ein 24-Jähriger hatte „jedes Recht, sich zu wehren“.

Corona beschäftigt noch immer die Justiz: Am Amtsgericht ging es gestern um einen besonderen Fall zweier Studenten – und um die Frage, ob man Polizeieinsätze filmen darf. Dass eine junge Regensburger Polizistin einen 24-Jährigen im Februar 2022 daran hinderte, war laut Richterin rechtswidrig. Viel Aufschluss bot ein Sechs-Sekunden-Video, das dem Mann eine Anklage auch wegen tätlichen Angriffs und Körperverletzung eingebracht hatte.

Banaler Auslöser des mehr als zwei Jahre laufenden Verfahrens war der Anruf einer Anwohnerin, die eine größere Gruppe Menschen in der Badstraße gemeldet hatte. Treffen von mehr als zehn Personen waren damals untersagt. Bald klärte sich auf, dass es zwei kleinere Gruppen waren, die ihre OTH-Klausuren feierten. Ihre Personalien sollten trotzdem festgestellt werden. Damit haderte ein heute 21-Jähriger mit gut eineinhalb Promille Alkohol im Blut, den die Polizisten trotz guten Zuredens letztlich zu Boden bringen mussten.

Genau das wollte der zweite Angeklagte per Handy dokumentieren, woraufhin eine Beamtin ihre Handschuhe vor die Linse hielt. Den Schlag gegen die Hand, von dem diese gestern vor Gericht sprach, wertete die Staatsanwaltschaft als tätlichen Angriff – den Kratzer an ihrem Ringfinger als Körperverletzung. Ihr Streifenkollege schlug daraufhin dem 24-Jährigen das Handy aus der Hand: „Das ist eine Straftat“, erklärte er hörbar erregt. „Man darf in Deutschland nicht filmen, das ist schon immer verboten.“

Bodycam und Handy filmen den eskalierten Corona-Einsatz in der Badstraße

So zeigten es die Bodycam-Aufnahmen dieses Polizisten, die wie der Handyfilm im Gerichtssaal abgespielt wurden. Die Kollegin bestätigte in ihrer Aussage, dass dem 24-Jährigen mehrfach erklärt wurde, „dass es nicht erlaubt ist, vor allem Polizeibeamte im Dienst zu filmen“. Warum das so ist, konnte sie auf Nachfrage von Strafverteidiger Tim Fischer nicht erklären. „Das ist bei jedem so drin“, sagte die Zeugin. Doch so klar ist das eigentlich nicht, wie Richterin Tanja Weber (nicht Sophie Weber, wie in einer früheren Version des Textes genannt, Anm. d. Red.) sagte.

Das Amtsgericht hatte von Haus aus nur den Vorwurf der Körperverletzung zugelassen. Die Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und der tätliche Angriff auf Vollstreckungsbeamte wurden schon vorm Prozess fallengelassen. Denn: „Nicht jedes Filmen einer Diensthandlung ist automatisch strafbar“, betonte die Richterin. Damit schloss sie sich der Meinung von Fischer an. „Er hatte jedes Recht, das zu dokumentieren und zu filmen“, so der Verteidiger. Sich gegen das rechtswidrige Verhalten der Polizistin zu wehren, „war genauso sein Recht“.

Angeklagter (21) gesteht und entschuldigt sich für Widerstand bei Kontrolle

Das Verfahren gegen den 24-Jährigen wurde auf Anregung des Anwalts nach gut eineinhalb Stunden eingestellt. „Das wäre jetzt auch meine Idee gewesen“, so die Richterin. Auch der zweite Angeklagte kam mit einem blauen Auge davon: Sein Verfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung wurde gegen 30 Arbeitsstunden eingestellt. Der 21-Jährige hatte Anwalt Maximilian Strohmayer direkt zu Prozessbeginn ein Geständnis verlesen lassen und sich außerdem bei den Polizisten entschuldigt.