Prozess um Messerstecherei in Regensburg: Täter wie Opfer halten „nichts vom Rechtsstaat“

Der angeklagte Mordversuch in der Hornstraße in Regensburg offenbart Parallelgesellschaft in Regensburg: Junge Männer aus Syrien und Irak wollen Dinge wohl lieber unter sich regeln. Reicht es bei dem eskalierten Drogendeal für eine Verurteilung?
Mit Messern gehen die Männer Ende Juni in Regensburg aufeinander los. Es ist das blutige Ende eines schiefgelaufenen Drogendeals. Für mehrere endet das in Kliniken. Der Fall, der für zwei Iraker eine Anklage wegen Drogenhandels zur Folge hatte und vier Syrer wegen versuchten Mordes vor Gericht brachte, zeigt eins ganz deutlich: In der Stadt hat sich wohl längst eine Parallelgesellschaft etabliert, die Dinge gern unter sich regelt. Doch reicht das wenige Schlaglicht, das Zeugenaussagen auf jenen Abend werfen, am Ende auch für eine Verurteilung aus?
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Ein Rückblick: 27. Juni, kurz vor halb zehn abends, fährt ein schwarzer BMW der 3er-Serie auf den Parkplatz in der Hornstraße. Vier oder fünf Leute (die Syrer) sitzen im Wagen. Als sie aussteigen, zückt einer sofort ein Cuttermesser und sticht auf einen der zwei Iraker ein, die dort warteten. So schildert ein 25-Jähriger im Zeugenstand, was ihm eines der mutmaßlichen Opfer gesagt hatte. Auch dessen Freund habe zugestochen, erzählt dieser. Die Iraker hätten sich für einen Drogendeal mit den Syrern getroffen. Für fünf bis sieben Gramm Kokain hätten sie 500 Euro dabeigehabt.
War Zeuge vielleicht doch selbst vor Ort?
Nahe des Tatorts trifft der Zeuge auf das zweite mutmaßliche Opfer, drückt klaffende Wunden beim schwer verletzten 24-Jährigen ab und bringt ihn in ein nahes Krankenhaus. Mehrfach betont der Zeuge, nur zufällig in der Nähe gewesen sein, um „irgendjemand“ zu besuchen. Auf Nachfragen bleibt er im Prozess vage. Geredet haben will er danach auch nie wieder mit jemandem über das alles. Doch der Detailreichtum, mit dem er die Geschehnisse wiedergibt, deutet eher darauf, „dass er das selber beobachtet hat“ – so ordnete es ein Ermittler später ein.
Das ist nur eines der Schlaglichter. Ein anderer Zeuge (19) gibt sich im Prozess größte Mühe, nichts zu sagen. Auch dieser 19-Jährige will zufällig in der Stadt, vor der Tat mit zwei der angeklagten Syrer unterwegs gewesen sein und sich danach mit einem getroffen haben. Das kitzelte Gerald Siegl, Vorsitzender Richter der Jugendkammer am Landgericht, mit geschickten Fragen aus ihm heraus. Was bei diesem nächtlichen Spaziergang an der Donau geredet wurde, war dem Zeugen jedoch gänzlich entfallen. Mehr als 320 Mal in nur 84 Minuten begründet er Ende März so seine Erinnerungslücken bei seiner Aussage vor Gericht.
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Bei der Polizei war auch der 19-Jährige gesprächig, hatte sogar erzählt, was in der arabischsprachigen Community so geredet wurde: „Ich habe gehört, sie wollten die Leute abziehen. Dann ist es zur Messerstecherei gekommen.“ Erzählt habe ihm das ein 22-Jähriger, der womöglich der fünfte Syrer im BMW war. Er könnte der wahre Hintermann des völlig eskalierten Deals in der Hornstraße gewesen sein – darauf deuten eine Vielzahl Telefonate hin, die dieser mit einem der Angeklagten führte. Doch auch das gab der Zeuge nicht freiwillig preis, er lavierte herum und verplapperte sich letztlich. Im Prozess sicher eine große Ausnahme: Das Gros der für Aussagen geladenen Landsmänner der Angeklagten zog es vor, zu schweigen. Weil sie mit ihnen verwandt sind oder sich nicht selbst belasten wollten.
So handhabten das auch die zwei mutmaßlichen Opfer, was angesichts des gegen sie anstehenden Prozesses wegen Drogenhandels verständlich wirkt. Was die beiden den Ermittlern auftischten, war jedoch alles andere als stringent. Besonders der Ältere wechselte seine Versionen fast im Tagesrhythmus: Erst wollte man Kokain kaufen, dann Marihuana und zuletzt 300 Gramm Haschisch verkaufen. Genau in die Karten schauen lassen wollte der 24-Jährige sich aber nicht – als er sein Handy entsperren soll, versucht er, es im Verhör kurz nach der Tat zu zerstören. Die Verteidiger der aktuell Angeklagten versuchen, das große Schweigen und teils fehlerhafte Belehrungen zu nutzen: Sie wollen für eine Vielzahl von früheren Aussagen, auf denen die Anklage teils beruht, Verwertungsverbote erwirken.
Verteidiger kritisieren Aussagen eines V-Mann
Auch ein anderes Puzzlestück, die Aussage der geheimen Vertrauensperson (VP), die Ermittlern Details gesteckt haben soll, wird torpediert. Strafverteidiger Jan Bockemühl will die Aussagen der „VP-Führer“ der Kripo verhindern. Der habilitierte Jurist verweist unter anderem auf die geplante Neuregelung zum Einsatz von V-Leuten – der Gesetzgeber sehe die im Regensburger Prozess angeklagten Tatbestände demnach dort nicht vor. Die Staatsanwaltschaft hatte eine schriftliche Stellungnahmen angekündigt. „Wir sehen bis auf eine Ausnahme kein Verwertungsverbot“, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Raucher auf Anfrage. Auch gegen die heute geplanten Aussagen der VP-Führer spreche aus Sicht der Anklage nichts. Entscheiden wird das aber das Landgericht.
Alles in allem wirft der Prozess kein gutes Licht auf Teile der arabischen Community Regensburgs. „Vom Rechtsstaat halten die nichts – es wird geschwiegen, vertuscht und teilweise sogar eingeschüchtert“, sagt ein Ermittler. Im Fall Hornstraße könnte so die Frage offen bleiben, wer wen angegriffen hat – unabhängig davon, ob geplant war, die beiden Iraker abzuziehen und abzustechen, wie Zeugen sagten.
Interessant dürfte an Tag fünf im Prozess aber noch werden, wer an jenem Abend wann wo war. Das hatte die Regensburger Kriminalpolizei über eine Vielzahl beschlagnahmter Handys akribisch ausgewertet. Einen genauen Rückschluss zur Frage, wer Täter war, lassen die Standortdaten aber auch nicht zu.
Ob es letzten Endes für einen Schuldspruch gegen die 18 bis 24 Jahre jungen Syrer reicht, wird sich zeigen. Am 30. April soll das Urteil verkündet werden.
