Zwei Mädchen in Regensburg missbraucht: Kinderschänder (58) bleibt weggesperrt

Von André Baumgarten · 2. April 2024 um 10:00

2021 verhängten Richter in Regensburg vier Jahre Haft für den sexuellen Missbrauch von zwei Nachbarskindern – nun folgt die Sicherungsverwahrung für den 58-Jährigen. Der Mann war einschlägig vorbestraft und wollte zurück in die Tatwohnung ziehen.

Über gut eineinhalb Jahre vergeht sich ein Regensburger bis Juli 2019 immer wieder an zwei kleinen Mädchen. Im Januar 2021 verurteilte das Landgericht den heute 58-Jährigen wegen sexuellen Missbrauchs zu vier Jahren Gefängnis – und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor. Nun hat die Jugendkammer entschieden. Der Wiederholungstäter, der in den 1990er-Jahren die eigenen Kinder schwer missbraucht hatte, bleibt unbefristet weggesperrt. Vor Gericht bemitleidete sich der Mann in erster Linie selbst.

In Blue Jeans, und Turnschuhen kommt der 58-Jährige zu Gericht. Die drei offenen Knöpfe seines dunkelgrauen Hemds geben den Blick auf das weiße Shirt darunter preis. Unter dem Arm klemmt ein Aktenordner, aus dem signalrote und gelbe Merkzettel hervorstechen. Wären da nicht die zwei Polizisten ihn, begleitet vom typischen Klimpern der Fußfessel, über den Flur im Justizgebäude führen, man könnte gut meinen, es wäre der Nachbar von nebenan. Harmlos, vielleicht wegen offener Mieten vor Gericht.

Tatsächlich ist der Mann ein mehrfach verurteilter Kinderschänder. Und für ihn geht es um richtig viel, als er vor wenigen Tagen mit seinem Anwalt Thomas Galli auf der Anklagebank Platz nimmt. Fotografiert werden möchte er nicht – „ich hab es wirklich schon schwer genug“, sagt er. Männer mit seiner Vita hätten es bekanntlich nicht leicht im Gefängnis. „Sie haben ja keine Ahnung.“ 2020 musste er nach der Verhaftung im Gefängnis isoliert werden, weil andere Häftlinge erfahren hatten, was ihm zu Last lag. Wenige Minuten später steht dann fest, dass der 58-Jährige damit noch lange wird leben müssen: Er kommt in Sicherungsverwahrung. Nicht zuletzt, weil er sich bis heute mit seinen Taten nicht auseinandersetzt.

Angeklagter verging sich auch an der eigenen Tochter

Zweimal landete der Mann mit den langen, dunklen Haaren vor Gericht. Das erste Mal in den 1990er-Jahren, weil er die eigene Tochter und seinen Stiefsohn, zur Tatzeit im Kindergartenalter, sexuell missbrauchte. In elf Fällen sprach ihn das Landgericht damals schuldig. 22 Jahre später klickten für ihn erneut die Handschellen – weil er sich wieder an zwei Nachbarskindern vergangen haben soll. Die Mädchen waren zur Tatzeit gerade neun und zehn Jahre alt. Als die Polizei ihn in seiner Wohnung im Stadtnorden Regensburgs verhaftet, verweist er immer und immer wieder auf einen Koffer in seinem Transporter.

Als die Beamten dann doch nachsehen, finden sie darin das ältere der beiden Opfer. Der 58-Jährige hatte das Mädchen im Koffer eingepfercht unbemerkt in seine Wohnung bringen wollen. Ermittler retteten das Kind quasi in letzter Sekunde und verhinderten mit der Festnahme eine neue Tat. Nur fünf Monate später startete bereits der Prozess. Die Anklage warf dem Mann 14 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor. Tatorte waren seine Wohnung und ein in der Stadt abgestellter Wohnwagen. Doch das bestritt der Regensburger ebenso, wie die Opfer mit Geschenken belohnt zu haben. Die Anwälte setzten sich damit durch, die Öffentlichkeit während des gesamten Prozesses auszuschließen, um „den Schutz des Angeklagten zu wahren“, hieß es.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Drogen-Labor in Regensburg: Haftstrafe für Sohn des Captagon-Paten

Hinter verschlossenen Türen brach der Mann dann sein Schweigen und ersparte damit den Opfern eine Aussagen vor Gericht. Als Teil des Deals, den seine Verteidiger ausgehandelt hatten, musste er einem Mädchen 5000 Euro Entschädigung zahlen. Am Ende blieb das Gericht sechs Monate unter dem vereinbarten Höchstmaß von viereinhalb Jahren. Zudem behielt sich die Jugendkammer die nachträgliche Sicherungsverwahrung vor. Das war der Grund, warum das Landgericht sich nun erneut mit dem 58-Jährigen befassen musste.

Wie es das Gesetz vorsieht, gab ein psychiatrischer Sachverständiger eine Einschätzung ab – und die fiel nüchtern aus. Eindruck scheinen die fast vier Jahre Haft keinen hinterlassen zu haben. Bis heute bagatellisiere er seine Taten, führe alles auf die damals wohl schwierigen Umstände zurück. Er zeige „keine Bereitschaft, sich mit seinen Taten auseinanderzusetzen“ – es gehe ihm „lediglich darum, Vorteile zu erlangen“, zitierte des Gericht. Das Rückfallrisiko schätzte der Gutachter als mittel bis hoch ein.

Therapie musste abgebrochen werden

Dem schloss sich die Jugendkammer im Urteil an: Von dem Mann seien erhebliche Straftaten zu erwarten – ein milderes Mittel als die Sicherungsverwahrung gebe es nicht. Auch, weil der verurteilte Kinderschänder dafür verantwortlich war, dass ein Therapie noch in der Probezeit abgebrochen werden musste. In der Gesamtwürdigung kamen die Richter „eindeutig“ zu dem Schluss, dass der 58-Jährige für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Opferanwältin Claudia Schenk betonte auf MZ-Nachfrage, dass ihre Mandantin bis heute unter den Taten leide. Dass der Mann nun hätte wieder frei kommen können, habe dem Älteren der beiden Mädchen zuletzt auch große Angst gemacht. Als späte Genugtuung sah Rechtsanwältin Susanne Karl das Urteil. Sie vertrat die jüngere Geschädigte im Hauptverfahren, dessen Ergebnis (vier Jahre Haft) die Nebenkläger damals „enttäuschte und schockte“.

Das Regensburger Landgericht hatte 2021 den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung für den Mann (re.) angeordnet – nun entschied die Große Jugendkammer gesondert darüber. Foto: Baumgarten
Im Verfahren vertrat Rechtsanwalt Thomas Galli (re.) den 58-Jährigen (li.) vor Gericht. Foto: Baumgarten