Öl-Attacke in Regenstauf war „gründlich geplant“ – Auch die Kinder wurden verletzt

Von André Baumgarten · 20. März 2024 um 19:10

Es war versuchter Mord – aus Heimtücke, Grausamkeit und niedrigen Beweggründen wie das Regensburger Landgericht befand. Ein 33-Jähriger, der seiner Noch-Ehefrau in Regenstauf kochend heißes Öl ins Gesicht goss, ist am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht sah drei Mordmerkmale erfüllt, aber keine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung will das Urteil anfechten.

Gut zehn Minuten steht der Manager mit seinen Anwälten und Angehörigen im Gang etwas abseits. Erst drei Minuten vor dem Urteil betritt er den Sitzungssaal, beide Hände locker in den Hosentaschen. Als er zu seinem Platz auf der Anklagebank geht, tippen die Finger der rechten Hand lässig auf den Richtertisch. Doch er wirkt blass und angespannt. Die Begründung des Schuldspruchs verfolgt er genau, fixiert den Vorsitzenden Richter Thomas Polnik fest, schluckt aber immer wieder schwer.

„Absichtlich ins Gesicht geschüttet“

Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der Manager die Mutter seiner Kinder am 12. Mai 2023 vor deren Augen attackierte. Er habe ihr das Öl „absichtlich ins Gesicht geschüttet“, sagte Polnik, „um die finale Niederlage im Machtkampf mit seiner Frau nicht hinnehmen zu müssen“. Tagelang habe sich der Mann ausgemalt und recherchiert, wie er sie „töten und/oder ihr hübsches Gesicht zerstören könnte“. Sie sollte für andere „unbrauchbar gemacht werden“, schrieb der 33-Jährige in Chats. Das, seine Äußerungen zu Dritten und Internetrecherchen nannte das Gericht „sehr aufschlussreich“, es gewähre Einblick in sein Seelenleben. Noch am Tattag habe er sich kurz vor 13 Uhr nach dem Strafmaß für genau das informiert, was dann am Nachmittag in Regenstauf geschah.

Als die damals 31-Jährige ihm die beiden Kinder brachte, kam er mit dem Topf voll kochend heißem Öl die Treppe hinunter, machte eine Stolperbewegung und schüttete ihr die Flüssigkeit ins Gesicht. So stellte das Schwurgericht den Sachverhalt fest. Danach sagte „er etwas von einem Versehen und schloss die Haustür“. Der vor Schmerzen schreienden Noch-Ehefrau half er nicht, lediglich die Kinder entkleidet er. Die schwerst verletzte Frau musste ins Koma versetzt werden, kam per Hubschrauber in eine Spezialklinik.

„Es bleibt kein Raum für einen Zweifel“

An den Folgen der heimtückischen Attacke – 16 Prozent ihrer Hautoberfläche sind betroffen – wird die Frau ein Leben lang leiden, so Polnik. Der Angeklagte stellte das Ganze als Unfall dar, doch dem folgte das Landgericht nicht. „Die Tat war gründlich geplant“, betonte Polnik. Selbst, dass die Kinder verletzt werden könnten, habe der 33-Jährige „als notwendiges Übel“ toleriert. Den bedingten Tötungsvorsatz bejahte die Kammer: „Es bleibt kein Raum für einen Zweifel.“

Der Versuch, zwei Bekannte dazu anzustiften, die 31-Jährige mit Säure zu entstellen, bewertete das Schwurgericht dagegen nicht als Anstiftung. Alles sei ein Handeln gewesen und wäre letztlich im Mordversuch gemündet, den das Landgericht verurteilt habe.

Strafverteidiger Georg Karl und Jörg Meyer bestätigten auf MZ-Nachfrage, dass sie das Urteil prüfen lassen werden.

Am vorletzten Prozesstag um die Öl-Attacke von Regenstauf wurden die Asservate, darunter der Topf und die Kleidung des Opfers, in Augenschein genommen.