Öl-Attacke von Regenstauf: Maximalstrafe für angeklagten Manager gefordert

Versuchter Mord oder leichtfertige Körperverletzung? In ihren Plädoyers lagen Staatsanwalt und Verteidiger in ihren Würdigungen weit auseinander, was im Mai 2023 in Regenstauf (Landkreis Regensburg) passiert sein soll. Das Urteil fallt am 20. März.
Zehn Monate ist es her, dass ein 33-Jähriger seine Noch-Ehefrau mit kochend heißem Öl schwer verletzt hatte. Die Schlussanträge im Prozess um den als Mordversuch angeklagten Vorfall in Regenstauf liegen ganz weit auseinander: Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe samt Sicherungsverwahrung für den Manager. Die beiden Verteidiger hielten wegen Körperverletzung nicht mehr als vier Jahre Haft für angemessen und gingen mit dem Plädoyer der Anklage hart ins Gericht.
Der Mann im hellblauen Sakko, der stets ganz links neben den Strafverteidigern Jörg Meyer und Georg Karl auf der Anklagebank saß, soll am 12. Mai schier Unfassbares getan haben: Die gut drei Liter Öl soll er eineinhalb Stunden gekocht haben, bis die damals 30-Jährige ihm die Kinder vorbeibringen wollte. Am Treppenabsatz soll er sie mit dem Topf schließlich absichtlich übergossen haben. So steht es in der Anklageschrift. Mehr noch: Ermittler fanden Chats mit Bekannten, denen er 10 000 Euro bot, wenn sie die Mutter seiner Kinder mit Säure übergießen würden – um die Noch-Ehefrau „so hässlich nach außen machen, wie sie innerlich ist“, wie er schrieb.
Das sah Staatsanwalt Wolfgang Schirmbeck durch die Beweisaufnahme alles bestätigt. Der angeklagte Manager habe „tatsächlich das Entstellen“ der Frau beabsichtigt, aber in Kauf genommen, dass sie stirbt. „Er hat gewusst, welche Folgen das haben kann.“ Dafür sprächen nach Überzeugung des Anklagevertreters auch die Google-Suchen in den Sunden vor der Tat – so recherchierte der nach „Verbrennen Öl Gesicht Strafe“ oder „Öl Verbrennung Haut“ und „Schmerzensgeld für Verbrennungen“, wie Schirmbeck sagte. Einem Bekannten habe er geschrieben, „die muss man unbrauchbar machen“, ehe er damit begonnen habe, das Öl in der Küche zu kochen.
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Heimtücke, Grausamkeit und niedrige Beweggründe?
Drei Mordmerkmale sah der Staatsanwalt in der Tat erfüllt: Heimtücke, Grausamkeit und niedrige Beweggründe. „Der Angeklagte hat seine Noch-Ehefrau als Eigentum betrachtet.“ Gründe für Milderungen, weil es beim Versuch blieb oder der 33-Jährige Alkohol und Drogen intus hatte, sah Schirmbeck nicht. Er forderte lebenslänglich, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung – die härteste und höchstmögliche Ahndung, die das Strafgesetzbuch vorsieht.
Unverständnis löste das bei den Verteidigern des Managers aus. Anwalt Jörg Meyer hielt dagegen, dass die Tat vielmehr in der toxischen Beziehung des Paares begründet liege, die sich durch Corona massiv verstärkt habe. Es sei mitnichten so, dass der Angeklagte „der Tyrann zuhause war“. Dagegen spreche auch, dass man in die Schweiz, später nach Deutschland und in den Urlaub gefahren wäre. Besonders hob Meyer hervor, dass er keinen Tötungsvorsatz sieht, der eine Verurteilung wegen eines Mordversuchs rechtfertige. Für die Anstiftung zum Mord seien die Voraussetzungen ebenso wenig erfüllt – was dazu geschrieben war, sei dafür viel zu wenig konkret.
Das letzte Kapitel in dem Fall scheint trotz des bevorstehenden Urteils noch nicht geschrieben: Neue Ermittlungen gegen 33-Jährigen – nach Regenstaufer Öl-Attacke geht es um Vergewaltigung
„Leichtfertige“ Körperverletzung?
Das sah auch Strafverteidiger Georg Karl so: „Es spricht alles gegen einen versuchten Mord.“ Das Landgericht müsse vielmehr auch einen strafbefreienden Rücktritt prüfen. Die Verteidigung sah lediglich eine „leichtfertige“ Körperverletzung, „weil er die Ursache für die Katastrophe gesetzt hat“, argumentiert Karl. Im seinem letzten Wort entschuldigte sich der Angeklagte, „welchen emotionalen und physischen Schmerz ich meinen Kindern und auch meiner Frau zugefügt habe“. Er hoffe jetzt auf ein zeitnahes Ende des „Albtraums“, um „diese Sachen wieder gutmachen zu können“. Das Schwurgericht in Regensburg wird das Urteil in diesem Fall am 20. März (11 Uhr) verkünden.