Bluttat von Hemau: Landgericht hebt Haftbefehle wegen versuchten Mordes auf

Die Jugendkammer sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr: Zwei Angeklagte (19 und 25 Jahre) verlassen an Tag 17 im Mammut-Prozess um die Attacke an einer Tankstelle in Hemau im Landkreis Regensburg das Gericht als freie Männer. Trieb sie womöglich die „bloße Neugierde“ an den Tatort?
Knapp eineinhalb Jahre saßen zwei junge Bulgaren in U-Haft, am Mittwochfrüh verließen sie das Justizgebäude in Regensburg als freie Männer. Im Mammut-Prozess um die Bluttat an einer Tankstelle in Hemau hat die Große Jugendkammer des Landgerichts gestern ihre Haftbefehle wegen versuchten Mordes aufgehoben. Nach erster Würdigung der bisherigen Beweisaufnahme sieht das Gericht gegen beide keinen dringenden Tatverdacht mehr.
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Exakt zur Halbzeit, an Tag 17 des ursprünglich auf 34 Verhandlungstage angesetzten Verfahrens gegen insgesamt elf Angeklagte, verkündete Vorsitzende Richterin Knott die Entscheidung: Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die 19 und 25 Jahre alten Männer an dem laut Anklage gemeinsam gefassten Tatplan, die Geschädigten an der Tankstelle zu töten, beteiligt waren. Auch eine Beihilfe zum versuchten Mord – sei es durch Anfeuern, ein Absichern oder als Verstärkung – sehe die Kammer demnach nicht als gegeben.
Angeklagte waren auch am Tatort und bei Treffen danach
Eine bemerkenswerte Entscheidung, zumal beide Männer bei einem Treffen am Volksfestplatz dabei waren, wo sich die Täter am späten Abend des 6. November 2023 vorbereitet und mit Eisenstangen bewaffnet haben sollen, ehe sie zur Tankstelle fuhren. Auch am Tatort selbst und bei einem Treffen in einer Hemauer Wohnung unmittelbar nach der Bluttat waren beide nun freigelassenen Bulgaren dabei, gingen aber deutlich früher. Bei lebensnaher Betrachtung, so Knott in ihrer ausführlichen Begründung, käme dafür auch „bloße Neugier oder eine gewisse Gruppendynamik“ in Betracht.
In einer kurzen Pause direkt nach der Verlesung der Beschlüsse fallen sich die jungen Männer vor dem Justizgebäude in Regensburg dann in die Arme. Bei Freunden und Angehörigen fließen die Tränen. „Ich kann es eigentlich nicht glauben“, sagt der 19-Jährige zu seinem Strafverteidiger Johannes Büttner. Dieser und auch das Anwälteteam des Älteren, die Strafverteidiger Anna Schwarz und David Hölldobler, hatten die Aufhebung der Haftbefehle vor gut zwei Wochen beantragt. „Das ist ein großer Erfolg“, unterstrichen sie erneut, „es gab und gibt nichts, was sie belasten würde“.

Als ihre Mandanten das erste Mal wieder als freie Männer auf der Straße stehen, nutzen sie das auch für zahllose Anrufe – immer wieder werden ihnen Handys gereicht, man vernimmt kurze Wortfetzen auf Bulgarisch, teils auf Deutsch. Die Verabschiedung wirkt sichtlich ungewohnt: „Ja, wir sehen uns in Hemau“, heißt es im letzten Telefonat. Daran geglaubt, dass sie heute freikommen würden, haben die beiden Männer eher nicht. Von Polizeibeamten gibt es sogar Lob für ihr Verhalten, „wenn jemand offensichtlich unschuldig da sitzt,“, sagt ein Beamter, ehe er dem 19-Jährigen sogar das Du anbietet.
Doch Angeklagte sind und bleiben beide jungen Männer weiterhin. Eine abschließende „strafrechtliche Bewertung des Verhaltens“ gäbe es erst mit dem Urteil, betonte die Vorsitzende der Jugendkammer am Landgericht. Nach vorläufiger Bewertung sei von „einer deutlich niedrigeren Straferwartung auszugehen“, weshalb keine Fluchtgefahr bestehe. Nach einem glasklaren Freispruch klingt das zwar nicht – offenlegen will das Gericht die Karten aber offensichtlich an der Stelle noch nicht.
DNA-Treffer weist auf einzelne Angeklagte – verwertbar?
Denn in dem Mammut-Prozess geht es trotzdem ganz normal weiter: Für die übrigen Angeklagten steht weiterhin lebenslange Haft im Raum, falls sie verurteilt werden. DNA-Gutachten ergaben vielfache Treffer zu einzelnen Angeklagten – an sichergestellten Tatwaffen, in Autos und an den damals teils lebensgefährlich verletzten Opfern oder deren Kleidung. Inwieweit die verwertbar sind, wird sich zeigen müssen.
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Bis Ende Juni hat das Gericht weitere Verhandlungstermine geplant. Erst dann wird sich sagen lassen, wen die Jugendkammer weswegen für schuldig erachtet und wie hart die Strafen dafür ausfallen werden. Fakt ist: Die beiden Brüder, die eigentlich nur einem Bekannten zu Hilfe gekommen sein wollen, leiden bis heute unter den Folgen jenes verhängnisvollen Abends – sehr wahrscheinlich behält einer bleibende Schäden.