Versuchter Mord: Tag zwölf im Prozess um Bluttat von Hemau mündet in Eklat

Im Prozess um eine brutale Attacke mit Eisenstangen und Baseballschlägern an einer Tankstelle wird es am Landgericht in Regensburg laut. Die Befragung eines IT-Forensikers musste kurzfristig abgebrochen werden, ehe zwei überraschende Anträge folgten. Werden bald zwei Haftbefehle aufgehoben?
Auf Blutspuren in sichergestellten Autos sowie Anrufen und Standortdaten auf Handys der Angeklagten hat im Prozess um die Bluttat an der Hemauer Tankstelle vom November 2023 das Augenmerk gelegen. Doch es kam anders: Nach einem lautstarken Eklat mit der Verteidigung beendete Vorsitzende Richterin Knott die Befragung eines IT-Sachverständigen vorzeitig. Anwälte beantragten daraufhin die Entlassung zweier Angeklagter aus der U-Haft. „Es gibt nach zwölf Prozesstagen nichts, was sie belasten würde“, argumentierten Johannes Büttner und Anna Schwarz.
Am Landgericht geht es um eine Attacke, bei der am 6. November 2023 zwei Brüder teils lebensgefährlich verletzt worden waren. Auf der Anklagebank sitzen elf Männer, denen vorgeworfen wird, mit Baseballschlägern und Eisenstangen brutal auf die beiden Geschädigten eingeprügelt zu haben. Angeklagt sind sie wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes. Auslöser soll, das bestätigten einige Zeugen bereits, ein Streit unter Arbeitskollegen gewesen sein. Die Brüder sollen nur versucht haben, einen Bekannten zu beschützen.
Prozess läuft bereits seit Anfang Februar
Um aufzuklären, was an jenem Abend an der Tankstelle in Hemau geschah und wer an jenem Abend was getan hat, läuft seit Anfang Februar ein Mammut-Prozess in Regensburg unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen im Sitzungssaal und rund um das Justizgebäude. Zuletzt hatten Zeugen aus dem Umfeld der elf Männer im Alter von 19 bis 39 Jahren auch einzelne Namen von Angeklagten genannt. DNA-Spuren fanden sich von einem der Jüngsten unter anderem an einer damals beschlagnahmten Eisenstange. Vor Gericht schweigen sie alle zu den Vorwürfen.
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Der Ton im Verfahren wegen versuchten Mordes war zuletzt deutlich rauer geworden – nicht zum ersten Mal. An Tag zwölf kam es nun zum offenen Eklat: Strafverteidiger Prof. Dr. Jan Bockemühl warf der Vorsitzenden vor, die Anwälte mit der Unwahrheit bedient zu haben. Stein des Anstoßes war das Gutachten eines Münchner IT-Forensikers, dessen Ergebnisse sich die Jugendkammer erklären lassen wollte. So hatte es Vorsitzende Richterin Knott auf Nachfragen gesagt. Nachdem dann gezielt einzelne Daten zu Telefonaten abgefragt wurden, die das Gericht laut Knott als „verfahrensrelevant“ besonders interessieren, regte sich bei allen Anwälten Widerstand. Sie mahnten mangelnde Transparenz an.

Nach mehreren Unterbrechungen des Prozesses stellte die Jugendkammer klar, dass es bei der Abfrage von Telefonprotokollen und SMS-Benachrichtigungen keinerlei Bezug zu einem Angeklagten gegeben habe. Daraufhin ruderte auch Bockemühl zurück und räumte ein, dass seine „Diktion vielleicht ein bisschen over the top“ gewesen sein könnte, als er von „anlügen“ sprach. Er und auch weitere Verteidiger hätten sich getäuscht gefühlt. Den harten Vorwurf zog er zurück, was die Richterin auch annahm. Die Befragung des Sachverständigen endete dennoch – er muss ein weiteres Mal erscheinen.
Antrag auf Aufhebung von zwei Haftbefehlen
Dann beantragten die Strafverteidiger Anna Schwarz und Johannes Büttner eine Aufhebung der Haftbefehle gegen ihre Mandanten. Ein dringender Tatverdacht, der Voraussetzung für U-Haft ist, fehle mit Blick auf die bisherige Beweisaufnahme „in jeder Hinsicht“. Eine Beteiligung der 19 und 25 Jahre alten Männer sei „durchwegs widerlegt“. Die Fahrt zum Treffen am Hemauer Volksfestplatz, wo sich die Täter bewaffnet haben sollen, sei eine Verwechslung gewesen. Am Tatort und einem Treffen nach der Tat seien beide nur aus Neugier gewesen. Jedweder Verdacht sei durch Zeugen „ausgeräumt“; kein einziger davon habe die zwei Angeklagten belastet, argumentierten Schwarz und Büttner in ihren Anträgen.
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Eine Entscheidung über die Haftfrage dürfte wohl erst Ende kommender Woche fallen. Die Staatsanwaltschaft hatte sich dazu eine Frist bis Freitag erbeten. Am Montag wird der Prozess mit einer Spezialistin der Spurensicherung fortgesetzt. Die Jugendkammer will bis dahin das weitere, noch offene Beweisprogramm neu ordnen.