Mordversuch an Tankstelle in Hemau: Richter sagt im Zeugenstand aus

Von André Baumgarten · 29. April 2025 um 19:15

Ein 32-Jähriger aus Solingen hat ausgepackt und einige Mitangeklagte in dem Fall teils schwer be-, andere dagegen klar entlastet. Ob seine zweite Aussage beim Ermittlungsrichter in Regensburg verwertbar ist, darüber streiten die Juristen am Landgericht – selbst die Verteidiger sind sich uneins. Es wurden einige Vorwürfe laut.

Dass ein Richter selbst als Zeuge vor Gericht aussagen muss, passiert öfter, als man meinen würde. Beispielsweise dann, wenn ein Beschuldigter bei der Haftbefehlseröffnung redet, später jedoch schweigt. Im Prozess um die als versuchter Mord angeklagte Bluttat an einer Hemauer Tankstelle sollten gestern zwei Juristen vernommen werden – an der Arbeit eines Richters aus Regensburg aber schieden sich die Geister der Anwälte. Der Prozess wurde vertagt.

Die zwei Ermittlungsrichter hatten Ende 2023 mit einem der elf Angeklagten zu tun – als es um die Frage der Untersuchungshaft ging. Dem, was der Mann aus Solingen sagte, ehe er ins Gefängnis musste, galt daher besonderes Augenmerk. Denn damals, bei der Haftbefehlseröffnung in Nordrhein-Westfalen und in Bayern, als auch gestern fielen wieder Namen von Männern, die „sicher draufgeschlagen“ haben, aber auch von welchen, die doch gar nichts getan haben sollen.

Lesen Sie dazu auch: Versuchter Mord in Hemau: Bricht vor Gericht nun die Woche der Wahrheit an?

Ein Haftrichter aus Wuppertal glaubte nach eigenen Worten den Angaben eines 32-Jährigen aus Solingen. Denn: Der Mann habe Tage nach der Tat noch sichtlich unter dem Eindruck dessen gestanden, was er an jenem Abend Anfang November in Hemau gesehen hatte. Mit Eisenstangen sei „sehr brutal“ auf die Brüder eingeschlagen worden. Von sechs oder sieben Angreifern habe der Solinger nach seiner Festnahme berichtet. Aber er selbst, ein Kumpel, der mit ihm zum Arbeiten nach Hemau gekommen war, und drei weitere der Angeklagten hätten sich gar nichts beteiligt, soll der 32-Jährige dem Wuppertaler Ermittlungsrichter gesagt haben.

Wahren Sie doch bitte die Form – wir sind hier nicht auf dem Rummel.

Vorsitzende Richterin Knott musste einschreiten, als es wegen der Sprechlautstärke des Staatsanwalts kurzzeitig sehr laut wurde im Sitzungssaal

Dass der Mann aus Solingen überhaupt redete, das räumte der Jurist offen ein, habe ihn angesichts der Vorwürfe überrascht. Was am 6. November 2023 an der Hemauer Tankstelle geschah, war damals als versuchter Totschlag bewertet worden – vor Gericht müssen sich die Angeklagten nun wegen Mordversuchs verantworten. Einige Namen aus deren Reihen waren erstmals gefallen, als ein Zeuge am Montag von zwei Treffen vor und nach dem brutalen Überfall auf ein Brüderpaar berichtet hatte, das in jener Nacht teils lebensgefährlich verletzt worden war. Sie hatten wohl einem Bekannten helfen wollen, dem laut Anklage von Kollegen eine Abreibung nach Reibereien in der gemeinsamen Arbeit drohte.

Die Angeklagten, die in Haft sind, werden einzelen und getrennt voneinander in den speziell für den Prozess umgerüsteten Sitzungssaal geführt. Für sie und auch zu ihren Angehörigen, die als Zuschauer im Gericht sitzen, gilt ein striktes Kontaktverbot. - Foto: Baumgarten

Ob der 32-Jährige aus Solingen beim Ermittlungsrichter in Regensburg seine Angaben zur Tatbeteiligung einiger seiner Mitangeklagten wiederholte, blieb vorerst offen. Bis auf zwei widersprachen alle Verteidiger der Aussage des Regensburger Richters – weil die Vernehmung (anders als in Wuppertal) nicht per Video aufgezeichnet wurde, so wie es das Gesetz seit 2020 vorschreibt. Es liege daher ein Beweisverwertungs- und ein -erhebungsverbot vor, argumentierten die Anwälte.

Es wurde lapidar gesagt – sie waren dabei und damit reicht es für den Haftbefehl. Das hat wohl von vorneherein festgestanden.

Anwalt Claus Burghoff aus Wuppertal über seinen Eindruck bei der zweiten Haftbefehlseröffnung gegen seinen Mandanten im November 2023 in Regensburg

Nachdem Strafverteidigerin Wiebke Otto dazu einen Beschluss der Jugendkammer gefordert hatte, soll der Anwalt des Solingers seine Notizen zur Haftbefehlseröffnung abgleichen. Zuvor hatte er auf Nachfrage erklärt, den ersten Termin in Regensburg als „ausgesprochen unangenehm“ empfunden zu haben. Statt einer Einordnung dessen, was sein Mandant erklärte, hab es lapidar geheißen, „sie waren dabei und damit reicht es“, erinnerte sich Claus Burghoff zurück.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren: Tote Bestatterin (19) in Regensburg: Offenbart Anklage gegen 56-Jährigen zweiten Mordplan?

Am Fortgang des Mammut-Prozesses um die Bluttat von Hemau ändert das vorerst aber nichts. Am Mittwoch (30. April) wird das Verfahren wie geplant fortgesetzt: mehrere Gutachtern sowie einigen Polizisten sind als Zeugen geladen. 34 Verhandlungstage hatte die Jugendkammer des Regensburger Amtsgerichts für das Verfahren insgesamt geplant – elf liegen bislang hinter den Beteiligten.