Wieder Suizid in einer JVA: Parallelen zum geplatzten Mordprozess um tote Bestatterin in Amberg

Zwei Mordfälle, zwei Tote in der JVA in Amberg und Nürnberg und viele offene Fragen. Wieder hat sich ein Gefangener in einem bayerischen Gefängnis das Leben genommen. Beide Männer waren unauffällig, nichts deutete auf eine Suizidgefahr hin, sagen Verantwortliche. Einziger Unterschied: Der Fall der toten Bestatterin (19) in der Tiefgarage in Regensburg konnte nie aufgearbeitet werden. Dafür beschäftigt der Tod ihres mutmaßlichen Mörders nun die Ermittler.
Am Donnerstag (5. Juni) finden Justizbeamte in Nürnberg einen 32-Jährigen beim Aufschluss am Morgen tot in seiner Zelle. Das bestätigte die stellvertretende JVA-Leiterin Dr. Susann Barisch auf Nachfrage. Der Mann war erst im März wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Mit zwei Komplizen hatte er im April 2024 in Neumarkt einen Bewusstlosen auf die Bahngleise gelegt. Das Opfer wurde damals von einem Zug überrollt und starb.
Mord-Prozess im die Tote in der Tiefgarage in Regensburg platzt
Es ist nicht das erste Mal in der Region: Erst Anfang Mai sorgte ein ganz ähnlicher Vorfall in Amberg für viele Schlagzeilen. Hier platzte deshalb sogar ein Mordprozess vor dem Landgericht. Ein 56-Jähriger hatte sich unmittelbar vor Start des ersten Verhandlungstages selbst getötet – ebenfalls in einer Justizvollzugsanstalt. Wie Oberstaatsanwalt Carsten Reichel der Mediengruppe Bayern jüngst bestätigte, war die Todesursache in diesem Fall Erhängen. „Weitere Ermittlungen zu dem Fall laufen aber noch“ betonte der Sprecher der Amberger Staatsanwaltschaft auf eine Nachfrage.
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Wie im aktuellen Fall der Täters von Neumarkt auch, läuft in Amberg ein Todesermittlungsverfahren, nach Informationen der Mediengruppe Bayern sogar in Händen des Leiters der Staatsanwaltschaft persönlich. Es soll nach der Obduktion des Leichnams auch ein chemisch-toxikologisches Gutachten in Auftrag gegeben worden sein. Ergebnisse zu Drogen oder möglichen anderen Giftstoffen im Blut des 56-Jährigen liegen aber in solchen Fällen üblicherweise erst nach Monaten vor. Danach dürfte das Verfahren – zumindest aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden – formell abgeschlossen sein.
Ermittler fanden auf Handy Hinweise zu Selbstgefährdung
Doch diese Fälle werfen trotzdem einige Fragen auf: Nicht zuletzt die, wie sich ein U-Häftling in staatlicher Obhut selbst das Leben nehmen kann. Der 56-Jährige in Amberg soll sich mit einem Bettlaken an der Tür zum Badezimmer erhängt haben. Mehr noch: Der Mann soll laut jüngsten Recherchen der Mediengruppe Bayern wegen einer möglichen Selbstgefährdung 2024 über mehrere Wochen in einem geschützten Bereich des Gefängnisses untergebracht gewesen sein. Ermittler hatten auf seinem Handy eindeutige Internetrecherchen gefunden und die Gefängnisleitung informiert.
Die daraufhin angeordnete geschützte Unterbringung soll allerdings bereits im August vergangenen Jahres wieder geendet haben. Bis zum Prozess war der Mann wieder normal in Haft, ohne besondere Überwachung. Es habe –wie in Nürnberg auch– laut der JVA-Leitung keinerlei Hinweise auf einen Suizid gegeben. Offenbar griffen die Mechanismen zur Suizid-Prävention, wie sich an Gefängnissen üblich sind, wieder nicht. Selbst bei einem letzten Besuch eines JVA-Psychologen zwei Tage vor dem Prozess, fiel nichts auf. Aber: Mitgefangene sollen ihn in der Nacht in seiner Zelle weinen und auch schreien hören haben. Den vorhandenen Alarmknopf für Notfälle hatte jedoch da auch niemand betätigt.
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Der Tod des 56-jährigen Angeklagten in der JVA Amberg machte im Gegensatz zu Nürnberg eine juristische Aufarbeitung der ihm vorgeworfenen Tat unmöglich. Der Fall der Toten in der Tiefgarage in Regensburg hatte für Aufsehen gesorgt. Die junge Bestatterin (19) war fast auf den Tag genau ein Jahr vor dem Prozessauftakt aufgefunden worden – getötet und im Kofferraum ihres Autos in der Garage eines in Regensburger Baumarkts abgestellt. Der mutmaßliche Täter, ihr Ex-Freund, kam einen Tag nach dem Fund in Untersuchungshaft. Er soll sich nicht damit abgefunden haben, dass sich die junge Frau von ihm getrennt hatte. Angeklagt war er wegen Mordes. 24 Verhandlungstage waren bis Ende Juli dafür angesetzt worden – gegeben hat es am Ende keinen einzigen.
Anklage offenbart weitere Vorwürfe gegen 56-Jährigen
Das es keinen Prozess um den Tod der jungen Bestatterin gab, ist nicht nur für die Angehörigen des Opfers schwer zu ertragen. Die Anklage gegen 56-Jährigen hatte womöglich einen zweiten Mordplan offenbart, der nun nicht mehr aufgeklärt werden kann. In Whatsapp-Nachrichten soll die Ex-Ehefrau des Angeklagten jemandem von einer heimtückischen Attacke mit einem Stromkabel berichtet haben. Dass der 56-Jährige sie wohl mit einem Stromschlag töten wollte, legen Google-Recherchen des Mannes nahe, den Ermittler gefunden hatten. Wie stichhaltig auch diese Vorwürfe waren, bleibt nun für immer offen.
Anmerkung der Redaktion: Im Normalfall berichten Medien nicht über Suizidfälle. In diesem besonderen Fall tut es unser Medienhaus wegen des besonderen öffentlichen Interesses. Menschen, die an Depressionen leiden, sind nicht allein. Kostenfreie und anonyme Hilfe bieten die Telefonseelsorge unter (08 00) 1 11 01 11, der Krisendienst Oberpfalz unter der Nummer (08 00) 6 55 30 00 sowie in dringenden Fällen die Notrufnummer 112.