Mord an Bestatterin Marie (19): Neue Details zum Tod des Angeklagten werfen Fragen auf

Statt einer juristischen Aufarbeitung des Mordes an einer 19-jährigen Bestatterin bleibt deren Familie und Freunden nur die Trauer. Recherchen der Mediengruppe Bayern zeigen: Der tote Angeklagte (56) galt schon früher als suizidgefährdet. Was bisher bekannt ist.
Die Todesnachricht kommt überraschend. So überraschend, dass sie selbst die drei Verteidiger des angeklagten Bestatters Thomas B. völlig unvermittelt am Eingang zum Amberger Schwurgericht trifft. Der 56-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hatte, seine 19-jährige Ex-Freundin und Arbeitskollegin Marie G. heimtückisch ermordet zu haben, hat sich das Leben genommen. Nur knapp zwei Stunden, bevor er auf der Anklagebank hätte Platz nehmen sollen. Nun ist ein sogenanntes Todesermittlungsverfahren angelaufen.
Veronika Graf-Strohmayer, Leiterin der JVA Amberg, teilt der Mediengruppe Bayern mit, dass B. „bei der regulären morgendlichen Öffnung “ der Zelle leblos vom Wachpersonal aufgefunden worden sei. Landgerichtssprecher Uli Hübner, der die zahlreichen Medienvertreter, die auf Einlass in den Schwurgerichtssaal warten, zur überraschenden Aufhebung des Prozesses informiert, präzisiert: Beim Angeklagten wurde um 7.12 Uhr der Tod festgestellt. Laut JVA habe sich der Gefangene weder in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände, noch in einer videoüberwachten Zelle befunden. „Hinweise auf eine aktuelle Suizidgefahr gab es nach derzeitigem Kenntnisstand nicht“, ergänzt Graf-Strohmayer.
Mit seiner Selbsttötung entzieht sich der Bestatter einer juristischen Aufarbeitung der ihm vorgeworfenen Tat, die mit der Verlesung der Anklageschrift an diesem Freitag hätte beginnen sollen. Nun müssen die Angehörigen der jungen Frau damit leben, dass sie nicht mehr erfahren werden, was genau sich in den letzten Stunden im Leben der 19-Jährigen abgespielt hatte. Laut Anklage war die Beschäftigte bei der Städtischen Bestattung Regensburg unmittelbar, nachdem sie ihr Abschlusszeugnis an der Berufsfachschule bekommen hatte, zu einer letzten Aussprache in das Haus des Ex-Lebensgefährten nach Maxhütte-Haidhof (Lkr. Schwandorf) gefahren. Sie hat es wohl nicht mehr lebend verlassen.
Suizidgefahr unterschätzt?
Der Obduktion zufolge wurde Marie mit einem stumpfen Gegenstand niedergeschlagen und dann erdrosselt oder erwürgt. Ihre Leiche wurde am folgenden Tag in der Tiefgarage eines Regensburger Baumarktes im Kofferraum ihres Opel Corsa gefunden. Der Angeklagte habe durch die Trennung sein Lebensglück zerstört gesehen und die junge Frau als seinen Besitz betrachtet, heißt es in der Anklage. Gegenüber Ermittlern hat B. die Tat, die sich an diesem Samstag zum ersten Mal jährt, nie eingeräumt. Blutspuren der Toten in seinem Haus und an seinem Körper belasteten ihn jedoch schwer.
Die Eltern des Opfers bedauern, dass es nach dem Suizid nun keine finale Aufklärung mehr geben wird, so Rechtsanwalt Robert Hankowetz. Er hat die Vertretung der Nebenklage des Vaters übernommen, seine Berufskollegin Claudia Schenk vertritt die Mutter. Von dem plötzlichen Aus hatten beide auf dem Weg zum Landgericht erfahren. Die Familie traf das überraschend, so Hankowetz, sie seien andererseits aber „auch froh, dass sie nun die Möglichkeit haben, mit der Verarbeitung des Ganzen beginnen zu können“.
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Oberstaatsanwalt Carsten Reichel, der Sprecher der Amberger Staatsanwaltschaft, bestätigt nun Ermittlungen bezüglich des Suizids. „Der Ausgang bleibt abzuwarten“, betont er, weshalb momentan keine weiteren Angaben gemacht werden können. Nach Informationen der Mediengruppe Bayern gab es beim Angeklagten allerdings bereits vor einigen Monaten Hinweise auf mögliche Suizid-Tendenzen. Offiziell bestätigen will das vorerst niemand. Fakt ist: Der 56-Jährige soll nach seiner Verlegung in die JVA in Amberg Ende Mai bereits über einige Zeit in einem besonderen Haftraum untergebracht gewesen sein. Es war offenbar eine der Zellen, die durchgehend videoüberwacht werden können.

Hintergrund für diese Maßnahme: Es soll wohl schon vor seiner Verhaftung und Inhaftierung eine Vielzahl von einschlägigen Internetrecherchen des Mannes gegeben haben. Das hatte offenbar eine Auswertung des Handys bei der Kriminalpolizei zutage gebracht. Grundlage der so deutlich strengeren Haftbedingungen war neben dem Tatvorwurf an sich wohl eine Beurteilung des psychologischen Dienstes im Amberger Gefängnis. Etwa Mitte August 2024 soll der 56-Jährige dann nach Wochen in eine Gemeinschaftszelle zurückverlegt worden sein.
„Wir wussten von nichts“
In den vergangenen Tagen hätten sich keine Anzeichen dafür ergeben, dass sich der psychische Zustand ihres Mandanten verschlechtert habe, sagen die drei Regensburger Anwälte Dr. Christian Meisl, Helmut Mörtl und Christian Reiser. Nichts habe darauf hingedeutet, dass sich B. das Leben nehmen könnte, betonen die Verteidiger. Dass der Prozess nun nicht stattfinden kann, erfuhren sie von einem TV-Team, das vor dem Gerichtsgebäude um Stellungnahme gebeten hatte. „Wir wussten von nichts“, sagt Mörtl. Die Verteidiger hatten den 56-Jährigen zuletzt Anfang dieser Woche für letzte Vorbereitungen zum Prozessauftakt besucht. „Er hat da vernünftig gewirkt“, so die Anwälte weiter, „auf sowas hat nichts hingedeutet“.
Unabhängig vom Todesermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft soll der Vorfall auch in der JVA Amberg untersucht werden. Dort gibt es – wie in allen Justizvollzugsanstalten – eine Reihe von Präventionsmaßnahmen, um solche Taten zu verhindern. Seit Juli 2017 werden zudem in allen bayerischen Gefängnissen sogenannte „Suizidkonferenzen" nach Selbsttötungen durchgeführt, erläutert Graf-Strohmayer dazu. Ziel sei es, einen Erkenntnisgewinn anzustreben, ob und gegebenenfalls wie eine weitere Optimierung der Suizidprävention erreicht werden könne. Das werde zudem bei regelmäßigen Tagungen der Suizidpräventionsbeauftragten besprochen.
Laut aktuellen Zahlen nahmen sich 2024 in Bayerns Gefängnissen 9 Häftlinge das Leben, im Jahr zuvor waren es 19. In Amberg habe es seit 2023 laut der JVA-Leiterin einen weiteren Suizid gegeben.
In der Regel berichten wir nicht über Selbsttötungen oder Suizidversuche - außer die Tat erfährt durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Sollten Sie selbst das Gefühl haben, dass Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge. Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/111-0111 oder 0800/111-0222 erhalten Sie Hilfe von Beratern, die Ihnen Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können. Weitere Hilfsangebote gibt es beim Krisendienst Bayern unter der Telefonnummer 0800/655-3000 sowie der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.