Sie führten ihr Opfer zum „Schafott“: Urteile gegen drei Männer im Neumarkter Gleismord

Die drei Mörder hätten ihrem Opfer ein Schafott bereitet und sich dazu noch einer nichtsahnenden Lokführerin bedient, sagte Vorsitzender Richter Markus Bader, als er am Donnerstag langjährige Haftstrafen gegen drei Männer verhängte. Wegen gemeinschaftlichen Mordes aus niederen Beweggründen muss der Haupttäter vom Neumarkter Gleismord lebenslang in Haft, die beiden anderen 13 bzw. neun Jahre. Doch es blieben Fragen offen.
Die Tat am Neumarkter Bahnhof ist auch für die fünfte Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth eine, die ob ihrer Grundlosigkeit herausragt. „Es ist ein Mord, der an Abscheulichkeit kaum zu überbieten ist“, so Bader. Bis zum Schluss hatte das Gericht akribisch versucht, den Grund für den Gewaltexzess zu ermitteln. 32 Zeugen waren seit 21. Januar befragt worden, manche weit angereist aus Kanada, Litauen, viele aus Neumarkt. Über das Geschehene gab es am Ende kaum noch Zweifel – aber auch nicht an der Sinnlosigkeit dieser Tat.
Hals auf Schiene gelegt: Opfer wurde fast geköpft
Das spätere Opfer, der 48-jährige Arbeiter Kristers M. (alle Namen geändert) aus Lettland, Vater von zwei Kindern, hatte den Tag über PV-Anlagen in Franken montiert. Am Nachmittag war er mit seinem Kollegen nach Neumarkt weitergereist, wo tags darauf die nächste Baustelle wartete. Die beiden bezogen ihr Zimmer in der Monteursunterkunft an der Ingolstädter Straße, wo auch die drei Verurteilten gewohnt hatten. M. wollte nur noch einmal nach unten in den Hof, eine Zigarette rauchen, und sein Gepäck aus dem Auto holen. „Was er nicht weiß: Er geht direkt in den Tod“, schilderte der Richter.
Im Hof nämlich traf er auf seine Mörder, die dort saßen und tranken. Aus einem nicht mehr nachvollziehbaren Grund kam es zum Streit mit Oskaras B. (32), der ohnehin aggressiv sei, wenn er getrunken habe. Auch Provilas C. (25) habe zugeschlagen. Der 48-Jährige ging benommen zu Boden, doch man ließ nicht von ihm ab. Oskaras B. forderte die beiden anderen dazu auf, den Mann mit ihm über die Straße hinüber zu den Bahngleisen zu führen. Dort legten sie ihn ab, positionierten ihn so auf einem vielbefahrenen Gleis, dass sein Hals auf einer Schiene liegen blieb. Diese Szene zeigt ein Überwachungsvideo der Firma Dehn.
„Statt in seinem Bett in seiner gerade bezogenen Unterkunft zu liegen und sich vielleicht auszuruhen, lag er in einem Gleisbett“, fasste Richter Markus Bader zusammen. 40 Minuten nach seiner Ankunft in Neumarkt war Kristers M. tot, überrollt von einem Güterzug. Der Aufprall ist so heftig, dass der Kopf des Mannes fast vollständig abgetrennt, sein Herz aus dem Körper gerissen wird. Laut Bader blieb „fast nichts übrig, was man hätte beerdigen können“.
Täter warteten in der Nähe, bis der Zug kam
Diese und weitere erschütternde Details hatte der Prozess offenbart. Aufnahmen von Überwachungskameras zeigen beispielsweise, wie sich die Männer beim Weggehen von den Gleisen mehrfach umwenden, wie um sicherzugehen, dass der Bewusstlose auch wirklich liegen bleibt. Danach warten sie mehrere Minuten an Glascontainern mit Blick auf den Tatort, bis der Zug heranrast.
Danach halten sie sich zwar noch einige Zeit rund um den Tatort auf, der Haupttäter geht dann aber erst mal Alkohol-Nachschub kaufen. Er und Provilas C. trinken nach der Tat weiter, ist das Gericht überzeugt. Das beweisen unter anderem Videoaufnahmen. Bei der Tat selbst hätten sie nur etwa ein Promille gehabt. Zu wenig, um ihre Schuld zu mildern.
Dennoch verhängt die Kammer nur für den Haupttäter eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden anderen hatten im Prozess angegeben, bei der Tat nur aus Angst vor dem aggressiven Oskaras B. mitgemacht zu haben. Ihre Verteidiger hatten daher auf Beihilfe zum Totschlag plädierte. Das aber ließ ihnen das Gericht nicht durchgehen.
Dennoch traf beide nicht die volle Härte des Mordparagrafen. Beim 22-jährigen Nojus K. berücksichtigte das Gericht, dass er es beim ersten Kontakt mit der Polizei gewesen sei, der die Namen der beiden anderen genannt hatte und so zur schnellen Aufklärung der Tat beigetragen habe. Auch hatte er im Prozess als einziger ein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Weil er außerdem wegen einer frühkindlichen alkoholbedingten Gehirnschädigung in Kombination mit Alkoholkonsum vor der Tat kognitiv eingeschränkt war, verhängte die Kammer neun Jahre Haft.
Die geleistete Aufklärungshilfe hielt das Gericht auch Provilas C. zu Gute, wenn auch in geringerem Maße. Er muss 13 Jahre verbüßen.
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