Prozess im Neumarkter Gleismord: Prahlte Angeklagter in der Haft mit dem Mordvorwurf?

Von Petra Schlierf · 24. Februar 2025 um 19:00

Kristers M. (alle Namen geändert) hat gelebt, als ihn am 4. April 2024 unweit des Neumarkter Bahnhofs ein Güterzug überrollt hat. Daran ließ Rechtsmediziner Dr. Stephan Seidl von der Uni Erlangen am siebten Verhandlungstag im Mordprozess gegen drei Männer vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth keinen Zweifel. Nur eine entscheidende Frage konnte er den Richtern nicht beantworten.

Nachdem der Mann auf die Gleise gelegt und von einem Zug überrollt worden ist, hätten es die Mediziner bei der Obduktion mit einer „weitgehend zerlegten Leiche“ zu tun gehabt, sagte der Mediziner. So drastisch müsse er es ausdrücken. Und als er immer weiter aufzählte, welche Verletzungen der 48-jährige Getötete erlitten hatte, wurde plastisch, was er damit gemeint hatte.

Kein Zweifel, dass das Opfer noch gelebt hatte

Das Gericht verfolgte die Schilderungen mit sichtlich erschütterten Mienen. Kaum ein Knochen im Körper von Kristers M. war nicht gebrochen, der Schädel zertrümmert, die Wirbelsäule mehrfach gebrochen, das Herz herausgerissen. Überflüssig zu erklären, dass so etwas niemand überleben kann. Doch so verlangt es das Gutachten: Der Mann starb, als ihn der Zug überrollte.

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Da hat der 48-Jährige noch gelebt. „Daran haben wir keinen Zweifel“, sagte Seidl. Die für den Prozess so wichtige Frage, ob der Mann bei Bewusstsein war, konnte der Rechtsmediziner allerdings nicht beantworten. Das lasse sich medizinisch einfach nicht feststellen.

Keine DNA vom Opfer bei den Angeklagten gefunden

Untersucht hatten die Erlanger Rechtsmediziner auch die Angeklagten. Während sich bei Nojus K. nichts Verdächtiges fand, entdeckten die Mediziner bei den beiden anderen jeweils blaue Flecken und Abschürfungen, die bei der Tat entstanden sein könnten. Allerdings: Bei keinem der Angeklagten wurde nach der Festnahme DNA vom Opfer gefunden.

Die Grausamkeit dieser Tat hat offenbar auch einen Mitinsassen des jüngsten Angeklagten Nojus K. (22) erschüttert. Er hatte sich an die Polizei gewandt und seine Beobachtungen aus der gemeinsamen Zeit in der JVA Weiden auch vor Gericht geschildert. Der Mithäftling habe stets den Eindruck gehabt, Nojus K. nehme den schweren Mordvorwurf gar nicht ernst, weil er stets nur gelächelt habe, wenn davon die Rede war, sogar Witze gemacht habe.

Machte ein Angeklagter in der Haft Späße über die Tat?

Als es bei der Arbeit mit einem anderen Insassen Streit gegeben habe, soll der Angeklagte zu einem Kollegen gesagt haben: „Komm, wir gehen Bahnhof, schubsen“. Und eine entsprechende Schubs-Geste mit den Händen gemacht haben. Vielleicht sei das ein Spaß gewesen, sagt der Mitinsasse, aber: „Ich fand das unter der Gürtellinie.“ Außerdem störte es ihn, dass sich Nojus K. offenbar in Gefängnis feiern ließ. Der Mordvorwurf brachte ihm Prestige unter den anderen Gefangenen, in dem er sich gesonnt habe.

Davon wollte ein anderer Gefängnisbekannter – inzwischen entlassen – nichts wissen. Er habe sich gut mit Nojus K. verstanden, trotz der Sprachbarriere. Er zeichnete ein völlig anderes Bild von dem jungen Mann. Nojus K. habe lange überhaupt nicht verstanden, was er überhaupt gemacht haben soll. Sie hätten auch über die Tat gesprochen. Nojus K. habe auch seinem Mithäftling gegenüber gesagt, nur aus Angst vor Oskaras B. mitgemacht zu haben. Diese Version hat der 22-Jährige inzwischen auch vor Gericht gestanden, nachdem er lange behauptet hatte, nur Zeuge der Tat gewesen zu sein.

Mithäftling verteidigt Angeklagten

Mit der Tat geprahlt habe K. nie, auch von Kommentaren im Zusammenhang mit Schubsen und Bahnhof habe der Kumpel nie etwas mitbekommen. Allerdings zwinkerte er K. nach dieser Aussage kurz zu. Ob es sich um Knastsolidarität oder die Wahrheit handelt, muss das Gericht entscheiden.