Mordprozess um Toten auf Gleisen in Neumarkt: Mutige Ersthelfer kamen nur Sekunden zu spät

Von Petra Schlierf · 21. Januar 2025 um 16:33

Kristers M. (Name geändert) war erst wenige Stunden in Neumarkt, um hier auf einer Baustelle zu arbeiten. Doch der 48-Jährige aus Lettland sollte den Tag nicht überleben. Warum er am 4. April 2024 sterben musste, blieb am Dienstag, dem ersten Tag im Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth gegen drei Männer aus Neumarkt, völlig unklar. Sicher ist nur: Zwei mutige Neumarkter haben noch versucht, den Mann in letzter Sekunde zu retten.

Nojus K. (22), Oskaras B. (32) und Provilas C. (25) (alle Namen geändert) hatten in der selben Monteursunterkunft in der Ingolstädter Straße gewohnt, direkt gegenüber liegen die Bahngleise. Sie waren aus Litauen zum Arbeiten nach Deutschland gekommen, kannten sich zum Teil schon länger. Zwei stammen aus der selben Stadt.

Drei Angeklagte arbeiteten in Neumarkter Betrieb

Abgesehen vom Schichtdienst in der Produktion und im Lager eines mittelständischen Neumarkter Traditionsunternehmens füllten sie ihre Freizeit offenbar vor allem mit Alkohol. Fragmentarisch Auskunft über das scheinbar recht triste Leben der Männer gab indes nur Oskaras B. Die beiden jüngeren Angeklagten ließen ihre Verteidiger ausrichten, erst einmal gar nichts zu sagen. B. sprach zwar und beantwortete Fragen, will sich aber an die Tat selbst wegen des vielen Alkohols nicht mehr erinnern können.

Einer seiner Verteidiger, Ralf Peisl, verlas zu Beginn eine Erklärung. Demnach sei B. gegen 7 Uhr von der Nachtschicht nach Hause gekommen und habe sich unterwegs noch Wodka-Mixgetränke besorgt. Die habe er in seinem Zimmer getrunken. Statt zu frühstücken oder zu schlafen, soll er dann mit Nojus K. und Provilas C. auf der Treppe der Unterkunft weitergezecht haben. Zwei Mal ging man zwei Straßen weiter in den Norma-Markt, um Nachschub zu holen.

Alkohol trübt die Erinnerung

Laut Verteidiger Peisl könne sich B. erst wieder an das Abnehmen der Fingerabdrücke bei der Polizei erinnern. „Seit diesem Zeitpunkt befindet sich mein Mandant in diesem – auch für ihn – Alptraum“, erklärte der Verteidiger. B. erscheine es „völlig unvorstellbar, dass die gegen ihn gerichteten Vorwürfe zutreffend sein könnten“. Er habe den Getöteten nicht einmal gekannt. Peisl wies aber darauf hin, dass B. noch nie „relevant gewalttätig“ gewesen sei. Zwar sei er im betrunkenen Zustand durchaus in Handgreiflichkeiten verwickelt gewesen, diese hätten aber nie zu ernsthaften Verletzungen geführt.

B. stellte sich anschließend zwar den zahlreichen Fragen von allen Seiten, doch waren die Fragenden nicht immer zufrieden mit den meist einsilbigen Antworten. Der 32-Jährige hat offenbar große Mühe mit dem Erinnern. Selbst seit wann er in Deutschland arbeitet, konnte er so genau nicht sagen.

Überwachungskamera von Dehn liefert wichtige Beweise

Es ist vor allem eine bittere Erkenntnis, mit der dieser erste Prozesstag zu Ende ging: Der getötete Mann hätte nicht sterben müssen. Die Retter waren bereits unterwegs, doch der Güterzug war schneller. Vorsitzender Richter Markus Bader ließ mehrere Video-Sequenzen abspielen. Alle stammen von der Überwachungskamera des Verwaltungssitzes der Firma Dehn. Sie hat in erster Linie dessen Haupteingang im Fokus, der sich auf der gegenüberliegenden Seite der Monteursunterkunft befindet.

Dazwischen liegen die Gleise. Und genau die Stelle, die am späten Nachmittag des 4. April zum Tatort wurde, ist in einer Ecke des Bildausschnitts zu sehen. Stark herangezoomt und dadurch sehr verpixelt ist zu erkennen, wie sich vier Gestalten aus Richtung der Monteursunterkunft über die Brache des ehemaligen Schrottplatzes direkt auf die Bahntrasse zubewegen.

Ersthelfer stürmen auf die Gleise – und kommen zu spät

Dort wird eine der vier Personen abgelegt, offenbar weiter misshandelt und bleibt schließlich liegen. Es wirkt fast, als würde die liegende Person noch sorgfältig ausgerichtet, ehe die drei anderen schnell in Richtung der Monteursunterkunft wegrennen. Alle drei bewegen sich zielstrebig und keineswegs unsicher. Die Angeklagten waren bei der Festnahme am späten Abend alle zum Teil stark betrunken.

Besonders erschütternd: Im vollen Ausschnitt des Videobilds ist zu sehen, wie wenig später zwei Mitarbeiter aus dem Dehn-Firmensitz sprinten und von ihrer Seite aus über mehrere Gleise auf den offensichtlich hilflosen Mann zurennen. Doch sie sind einige Sekunden zu spät dran. Hilflos müssen sie mit ansehen, wie ein Güterzug die Stelle passiert. Die Lokführerin, die mit ihrem Autotransporter auf dem Weg nach Passau war, hatte die Person zwar noch erkannt und sofort eine Bremsung eingeleitet, bei etwa 90 Stundenkilometern hatte sie aber keine Chance, rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Kristers M. war sofort tot.

Motiv für die Tat bleibt bisher im Dunkeln

Die beiden Männer, die helfen wollten, werden zwei der ganz wichtigen Zeugen sein, die das Gericht in den nächsten Prozesstagen ab 4. Februar hören wird. Zum Motiv aber werden auch sie nichts sagen können. Das liegt nach wie vor im Dunkeln. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es wegen einer Nichtigkeit zum Streit kam. Vielleicht wegen einer flüchtigen, versehentlichen Berührung zwischen einem Angeklagten und Kristers M. oder einem falschen Wort, das gefallen war.

Vor Gericht wirkten die drei Männer am ersten Prozesstag unscheinbar, nahezu unbeteiligt. Es sind keine bulligen Macho-Typen. Doch vielleicht hat sie der massive Alkoholkonsum genau das glauben lassen? In diese Richtung jedenfalls deutet eine erste Einschätzung des forensischen Psychiaters, der sie den Prozess über beobachtet. Demnach könnten sie vermindert schuldfähig gewesen sein wegen ihres hohen Alkoholpegels. Das wird noch detailliert Thema sein.

Angeklagte beschuldigen sich gegenseitig

Die beiden schweigenden Angeklagten haben bei der Polizei Oskaras B. und den jeweils anderen beschuldigt. Vielleicht auch deshalb würdigten sie sich gegenseitig keines Blickes, als sie sich im Sitzungssaal das erste Mal wiedersahen. Sie sind seit der Festnahme wenige Stunden nach der Tat in der Monteursunterkunft in Haftanstalten Nürnberg, Weiden und Bayreuth untergebracht.

Dieser Güterzug hatte den Mann am 4. April 2024 überrollt. Zuvor sollen ihn die Angeklagten über zwei andere Gleise auf das vielbefahrene Gleis geschleppt haben. Foto: Petra Schlierf